Vertrag prüfen
Ausbildungsbeginn, Vergütung und Beruf müssen nachvollziehbar sein.
Das Ausbildungsvisum setzt einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag voraus. Ohne Vertrag kein Visum – und ohne Visum kein Ausbildungsstart. Botschaftstermine in beliebten Herkunftsländern sind 8–20 Wochen im Voraus zu buchen. Den Termin früh sichern, nicht erst wenn alle Unterlagen fertig sind.
Das Ausbildungsvisum hängt an Vertrag, Sprache, Lebensunterhalt und der Plausibilität des beruflichen Plans.
Ausbildungsbeginn, Vergütung und Beruf müssen nachvollziehbar sein.
Zu geringe Vergütung oder fehlender Ausgleich kann den Antrag schwächen.
Pflichtnachweise, Finanzierung und Botschaftstermin gemeinsam planen.
Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.
Voraussetzungen
Das Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag unterzeichnet ist und die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Ohne Vertrag ist kein Botschaftstermin sinnvoll – auch wenn die Unterlagen längst bereit wären.
Der Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber und Betrieb muss von beiden Seiten unterzeichnet sein. Eine Zusage per E-Mail oder ein Angebot ohne Unterschrift reicht nicht. Die Botschaft verlangt das Original oder eine beglaubigte Kopie.
Der Schulabschluss muss dem deutschen Hauptschulabschluss mindestens entsprechen. Zeugnisse aus Ländern ohne direkte Entsprechung müssen ggf. von anabin oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft werden. Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist verpflichtend.
Für die meisten Ausbildungsberufe ist B1 die Mindestanforderung, B2 deutlich empfehlenswerter. Die Botschaft akzeptiert Zertifikate von Goethe-Institut, telc, ÖSD oder vergleichbaren Instituten. Das Zertifikat muss bei Antragstellung vorliegen – nicht nachgereicht werden.
Anders als beim Studienvisum ist kein Sperrkonto erforderlich. Die Ausbildungsvergütung (typisch 600–1.000 € brutto im ersten Lehrjahr) gilt als Einkommensnachweis. Die Botschaft kann ergänzend nach einer Verpflichtungserklärung des Betriebs fragen.
Unterlagen
Die genaue Dokumentenliste variiert je nach Botschaft und Herkunftsland. Die verbindliche Liste steht immer auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die folgende Übersicht gilt für die meisten Fälle.
Vollständige Dokumentenmappe für den Botschaftstermin
| Dokument | Wann verlangt |
|---|---|
| Verpflichtungserklärung des Betriebs | Manche Botschaften, bei jungen Bewerbern ohne Vorgeschichte |
| Führungszeugnis | Pflege, Kinder- und Jugendarbeit, Sicherheitsberufe |
| Gesundheitszeugnis / Impfnachweis | Lebensmittelberufe, Pflege (wird nach Einreise benötigt, nicht bei der Botschaft) |
| Nachweis der Berufsanerkennung | Wenn Vorausbildung im Heimatland angerechnet werden soll |
| Wohnungsnachweis in Deutschland | Wenn Betrieb eine Unterkunft bereitstellt – Bestätigung des Arbeitgebers |
Botschaft · Wartezeiten
10–20 Wochen
Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten – sehr hohe Nachfrage, Termine frühzeitig buchen
8–16 Wochen
Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka – Botschaft Neu-Delhi / Mumbai stark ausgelastet
6–12 Wochen
Vietnam, Philippinen, Indonesien, Thailand – Termine online buchbar, Wartezeit regional unterschiedlich
4–8 Wochen
Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien – EU-Annäherung erleichtert teils die Prozesse
4–10 Wochen
Ukraine, Georgien, Armenien, Usbekistan, Kasachstan – Verfügbarkeit variiert stark je nach politischer Lage
3–8 Wochen
Mexiko, Kolumbien, Brasilien, Peru – tendenziell kürzere Wartezeiten, Konsulat je nach Stadt
Ablehnungsgründe
Fehlende oder unbeglaubigte Übersetzungen
Schulzeugnisse, Geburtsurkunden oder Ausbildungsverträge ohne beglaubigte Übersetzung führen zur sofortigen Ablehnung. Maschinelle Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Nur vereidigte Übersetzer oder staatlich anerkannte Stellen sind gültig.
Deutschkenntnisse unter B1 oder kein Zertifikat
Wer kein anerkanntes Zertifikat vorlegt oder im Gespräch nicht ausreichend kommunizieren kann, riskiert die Ablehnung. Manche Botschaften führen ein kurzes Gespräch auf Deutsch durch. B2 ist der sicherere Standard.
Ausbildungsvertrag unvollständig oder ohne Betriebsstempel
Verträge ohne Unterschrift beider Parteien, ohne Betriebsstempel oder ohne klar erkennbaren Ausbildungsberuf werden zurückgewiesen. Den Vertrag vor dem Termin auf Vollständigkeit prüfen – fehlende Details können nicht am Schalter ergänzt werden.
Zu spät gestellt – Ausbildungsstart bereits vorbei
Wer den Antrag zu spät stellt und den Ausbildungsstart verpasst, verliert in der Regel auch den Ausbildungsplatz. Ausbildungsbeginn September: Visumantrag spätestens Ende März/April stellen. Bei langen Wartezeiten früher.
Kein Nachweis für die Einreise und die ersten Wochen
Die gesetzliche Krankenversicherung beginnt erst mit dem ersten Ausbildungstag. Für die Einreise und die Übergangszeit braucht man eine Reise- oder Übergangskrankenversicherung. Ohne diesen Nachweis wird das Visum häufig nicht ausgestellt.
Nach der Einreise
Mit dem Visum eingereist – was jetzt? Innerhalb weniger Wochen müssen Meldung, Aufenthaltserlaubnis und Krankenversicherung geregelt sein. Diese Schritte haben feste Fristen.
Was in den ersten zwei Wochen erledigt sein muss
Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, hat nach § 18a AufenthG das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Das bedeutet: Ein erfolgreicher Abschluss kann der direkte Weg zur dauerhaften Beschäftigung in Deutschland werden – ohne erneute Ausreise.
Was danach kommt
Du weißt, was das Visum braucht.
Lass klären, ob deine Unterlagen bereit dafür sind.
Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten
Bewerber mit Ausbildungsvertrag oder konkretem Betrieb, die den Visumantrag vorbereiten.
Vertrag, Lebensunterhalt und Sprachnachweis vor dem Antrag abgleichen.
Ausbildungsvisum prüfenStand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.