02.03.04 · Ausbildungsvisum

Das Ausbildungs­visum.
§ 16a AufenthG –
der Weg zum Vertrag.

Das Ausbildungsvisum setzt einen unterzeichneten Ausbildungsvertrag voraus. Ohne Vertrag kein Visum – und ohne Visum kein Ausbildungsstart. Botschaftstermine in beliebten Herkunftsländern sind 8–20 Wochen im Voraus zu buchen. Den Termin früh sichern, nicht erst wenn alle Unterlagen fertig sind.

§ 16a Rechtsgrundlage
75 € Visumsgebühr
2–6 M. Bearbeitungszeit
Startseiten-Level · Ausbildungsvisum

Vertrag stark.
Antrag stark.

Das Ausbildungsvisum hängt an Vertrag, Sprache, Lebensunterhalt und der Plausibilität des beruflichen Plans.

01 Klarheit

Vertrag prüfen

Ausbildungsbeginn, Vergütung und Beruf müssen nachvollziehbar sein.

02 Risiko

Lebensunterhalt vergessen

Zu geringe Vergütung oder fehlender Ausgleich kann den Antrag schwächen.

03 Nächster Schritt

Antrag vorbereiten

Pflichtnachweise, Finanzierung und Botschaftstermin gemeinsam planen.

Ausbildungsvisum prüfen

Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.

Voraussetzungen

Was vor dem Visumantrag vorliegen muss

Das Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG kann erst beantragt werden, wenn der Ausbildungsvertrag unterzeichnet ist und die Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sind. Ohne Vertrag ist kein Botschaftstermin sinnvoll – auch wenn die Unterlagen längst bereit wären.

01 Voraussetzungen

Was vollständig sein muss, bevor der Antrag gestellt wird

Voraussetzungen prüfen

1. Unterzeichneter Ausbildungsvertrag

Der Ausbildungsvertrag zwischen Bewerber und Betrieb muss von beiden Seiten unterzeichnet sein. Eine Zusage per E-Mail oder ein Angebot ohne Unterschrift reicht nicht. Die Botschaft verlangt das Original oder eine beglaubigte Kopie.

2. Anerkannter Schulabschluss

Der Schulabschluss muss dem deutschen Hauptschulabschluss mindestens entsprechen. Zeugnisse aus Ländern ohne direkte Entsprechung müssen ggf. von anabin oder der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) geprüft werden. Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer ist verpflichtend.

3. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau (mindestens)

Für die meisten Ausbildungsberufe ist B1 die Mindestanforderung, B2 deutlich empfehlenswerter. Die Botschaft akzeptiert Zertifikate von Goethe-Institut, telc, ÖSD oder vergleichbaren Instituten. Das Zertifikat muss bei Antragstellung vorliegen – nicht nachgereicht werden.

4. Nachweis der Finanzierung

Anders als beim Studienvisum ist kein Sperrkonto erforderlich. Die Ausbildungsvergütung (typisch 600–1.000 € brutto im ersten Lehrjahr) gilt als Einkommensnachweis. Die Botschaft kann ergänzend nach einer Verpflichtungserklärung des Betriebs fragen.

Den Botschaftstermin so früh wie möglich buchen – nicht erst wenn alle Unterlagen fertig sind. In Ländern mit langen Wartezeiten (z. B. Indien, Marokko, Vietnam) bucht man zuerst den Termin und bereitet die Unterlagen in der Zwischenzeit vor.
Rechtsgrundlage

§ 16a

AufenthG – Berufsausbildung Das Ausbildungsvisum wird auf Grundlage von § 16a Aufenthaltsgesetz erteilt und gilt für die gesamte Dauer der Berufsausbildung zuzüglich drei Monaten.

Gültigkeitsdauer

2–3,5 J.

Ausbildungsdauer + 3 Monate Das Visum wird für die Gesamtlaufzeit der Ausbildung ausgestellt. Eine zweijährige Ausbildung ergibt ein Visum von ca. 27 Monaten.

Nach der Ausbildung

§ 18a

Anschlussmöglichkeit: Aufenthaltserlaubnis Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach § 18a AufenthG beantragen – ohne erneute Ausreise.

Unterlagen

Was die Botschaft verlangt

Die genaue Dokumentenliste variiert je nach Botschaft und Herkunftsland. Die verbindliche Liste steht immer auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die folgende Übersicht gilt für die meisten Fälle.

02 Unterlagen

Vollständige Dokumentenmappe für den Botschaftstermin

Immer erforderlich

  • Ausgefülltes Antragsformular – nationaler Visumsantrag, erhältlich auf der Website der Botschaft
  • Reisepass – gültig für mindestens die Dauer der Ausbildung + 6 Monate, mindestens zwei Leerseiten
  • Biometrisches Passfoto – aktuell, weißer Hintergrund, 35 × 45 mm
  • Unterzeichneter Ausbildungsvertrag – Original oder beglaubigte Kopie, mit Betriebsstempel und Unterschrift beider Seiten
  • Schulzeugnisse – Originale und beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche
  • Deutschzertifikat – mindestens B1, besser B2 (Goethe, telc, ÖSD oder vergleichbar)
  • Krankenversicherungsnachweis – für die Einreise und die ersten Wochen in Deutschland (gesetzliche KV beginnt mit Ausbildungsstart)
  • Motivationsschreiben – warum dieser Beruf, warum Deutschland (wird nicht überall verlangt, aber oft empfohlen)

Je nach Botschaft oder Berufsfeld zusätzlich

DokumentWann verlangt
Verpflichtungserklärung des BetriebsManche Botschaften, bei jungen Bewerbern ohne Vorgeschichte
FührungszeugnisPflege, Kinder- und Jugendarbeit, Sicherheitsberufe
Gesundheitszeugnis / ImpfnachweisLebensmittelberufe, Pflege (wird nach Einreise benötigt, nicht bei der Botschaft)
Nachweis der BerufsanerkennungWenn Vorausbildung im Heimatland angerechnet werden soll
Wohnungsnachweis in DeutschlandWenn Betrieb eine Unterkunft bereitstellt – Bestätigung des Arbeitgebers
Alle Dokumente in einer fremden Sprache müssen von einem in Deutschland vereidigten oder im Herkunftsland staatlich anerkannten Übersetzer übersetzt werden. Maschinelle Übersetzungen (z. B. DeepL) werden nicht akzeptiert.

Botschaft · Wartezeiten

Wie lange bis zum Termin – nach Region

Nordafrika

10–20 Wochen

Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten – sehr hohe Nachfrage, Termine frühzeitig buchen

Südasien

8–16 Wochen

Indien, Pakistan, Bangladesch, Sri Lanka – Botschaft Neu-Delhi / Mumbai stark ausgelastet

Südostasien

6–12 Wochen

Vietnam, Philippinen, Indonesien, Thailand – Termine online buchbar, Wartezeit regional unterschiedlich

Westbalkan

4–8 Wochen

Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien – EU-Annäherung erleichtert teils die Prozesse

Osteuropa / Zentralasien

4–10 Wochen

Ukraine, Georgien, Armenien, Usbekistan, Kasachstan – Verfügbarkeit variiert stark je nach politischer Lage

Lateinamerika

3–8 Wochen

Mexiko, Kolumbien, Brasilien, Peru – tendenziell kürzere Wartezeiten, Konsulat je nach Stadt

Ablehnungsgründe

Warum Ausbildungsvisa abgelehnt werden

01
Unterlagen

Fehlende oder unbeglaubigte Übersetzungen

Schulzeugnisse, Geburtsurkunden oder Ausbildungsverträge ohne beglaubigte Übersetzung führen zur sofortigen Ablehnung. Maschinelle Übersetzungen werden nicht akzeptiert. Nur vereidigte Übersetzer oder staatlich anerkannte Stellen sind gültig.

02
Sprache

Deutschkenntnisse unter B1 oder kein Zertifikat

Wer kein anerkanntes Zertifikat vorlegt oder im Gespräch nicht ausreichend kommunizieren kann, riskiert die Ablehnung. Manche Botschaften führen ein kurzes Gespräch auf Deutsch durch. B2 ist der sicherere Standard.

03
Vertrag

Ausbildungsvertrag unvollständig oder ohne Betriebsstempel

Verträge ohne Unterschrift beider Parteien, ohne Betriebsstempel oder ohne klar erkennbaren Ausbildungsberuf werden zurückgewiesen. Den Vertrag vor dem Termin auf Vollständigkeit prüfen – fehlende Details können nicht am Schalter ergänzt werden.

04
Timing

Zu spät gestellt – Ausbildungsstart bereits vorbei

Wer den Antrag zu spät stellt und den Ausbildungsstart verpasst, verliert in der Regel auch den Ausbildungsplatz. Ausbildungsbeginn September: Visumantrag spätestens Ende März/April stellen. Bei langen Wartezeiten früher.

05
Krankenversicherung

Kein Nachweis für die Einreise und die ersten Wochen

Die gesetzliche Krankenversicherung beginnt erst mit dem ersten Ausbildungstag. Für die Einreise und die Übergangszeit braucht man eine Reise- oder Übergangskrankenversicherung. Ohne diesen Nachweis wird das Visum häufig nicht ausgestellt.

Nach der Einreise

Erste Schritte in Deutschland

Mit dem Visum eingereist – was jetzt? Innerhalb weniger Wochen müssen Meldung, Aufenthaltserlaubnis und Krankenversicherung geregelt sein. Diese Schritte haben feste Fristen.

03 Nach der Einreise

Was in den ersten zwei Wochen erledigt sein muss

Sofort nach Ankunft

  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt – innerhalb von 14 Tagen nach Einzug, mit Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters
  • Aufenthaltserlaubnis beantragen – bei der Ausländerbehörde, mit dem Visum als Grundlage; Termin so früh wie möglich buchen
  • Krankenkasse wählen und anmelden – der Betrieb meldet an, aber die Kassenwahl trifft der Auszubildende; bis zum Ausbildungsstart erledigen
  • Bankkonto eröffnen – für die Überweisung der Ausbildungsvergütung; Kontonummer dem Betrieb mitteilen
  • Steuerliche Identifikationsnummer abwarten – wird automatisch nach der Anmeldung zugeschickt (2–4 Wochen); wichtig für die Lohnabrechnung
Wer die Anmeldefrist von 14 Tagen verpasst, kann eine Ordnungswidrigkeit riskieren. Auch die Ausländerbehörde muss rechtzeitig kontaktiert werden – das Visum erlaubt nur eine begrenzte Zeit bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsabschluss

Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, hat nach § 18a AufenthG das Recht, eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung zu beantragen. Das bedeutet: Ein erfolgreicher Abschluss kann der direkte Weg zur dauerhaften Beschäftigung in Deutschland werden – ohne erneute Ausreise.

Was danach kommt

05 Nach der Einreise

Gehalt & Kosten

08 Ankunft

Anmeldung & Start

03 Davor

Bewerbung

Zurück

Ausbildung – Überblick

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Entscheidungshilfe

Was du auf dieser Seite
konkret entscheiden solltest.

Bewerber mit Ausbildungsvertrag oder konkretem Betrieb, die den Visumantrag vorbereiten.

01

Nächster sinnvoller Schritt

Vertrag, Lebensunterhalt und Sprachnachweis vor dem Antrag abgleichen.

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Redaktion & Quellen

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