75 Euro steht auf der Botschaftswebsite. Was niemand klar sagt: Bis das Visum in der Hand liegt, sind für viele Antragsteller 500 bis über 1.500 Euro geflossen – für Übersetzungen, Apostillen, Sperrkonto, Krankenversicherung und Behördengebühren. Diese Seite zeigt die vollständigen Kosten – nach Visumstyp, mit realistischen Gesamtszenarien und den häufigen Fehlern beim Einplanen.
Offizielle Botschaftsgebühren 2025
Alle Beträge in Euro. Gültig für Anträge an deutschen Auslandsvertretungen weltweit. Lokale Zusatzgebühren einzelner Botschaften nicht enthalten.
Stand: 2025. Basis: Gebührenordnung für konsularische Amtshandlungen (GebOKonsA) und AufenthG. Lokale Anpassungen einzelner Botschaften sind möglich – immer die aktuelle Gebührenliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung prüfen.
Was die Botschaft nicht erwähnt
Die 75 Euro Botschaftsgebühr sind der kleinste Posten. Diese Kosten kommen dazu – und überraschen viele Antragsteller.
Beglaubigte Übersetzungen
Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Pro Dokument: 40–150 € je nach Umfang und Sprache.
Apostille und Legalisation
Dokumente aus Ländern der Haager Apostillekonvention brauchen eine Apostille. Aus anderen Ländern ist eine Legalisation durch die deutsche Botschaft nötig. Kosten variieren stark je nach Herkunftsland und Behörde.
Krankenversicherung für Visumsantrag
Für viele Visa braucht man eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung als Nachweis. Deckung mindestens 30.000 € für Schengen-Visum, für nationale Visa variiert die Anforderung.
Sperrkonto (Studienvisum)
Für das Studienvisum ist ein Sperrkonto mit 934 € pro Monat erforderlich – für 12 Monate also 11.208 €. Das Geld bleibt erhalten und wird monatlich freigegeben. Kontoeinrichtungsgebühr: 50–150 € einmalig.
Fotos, Kopien, Porto, Fahrtkosten
Kleiner, aber realer Posten. Biometrische Fotos, Kopien aller Unterlagen, Versandkosten für die Antragsmappe oder Abholfahrten zur Botschaft.
Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde
Das Visum ist nur das Einreisedokument. Danach muss bei der deutschen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Gebühr: 100–200 € je nach Titelart.
Realistische Gesamtkosten
Alle Beträge sind Schätzwerte auf Basis typischer Anträge 2025. Individuelle Situation kann abweichen.
Fachkräftevisum § 18a – Ingenieur aus Indien
Hochschulabschluss mit Zeugnissen in Hindi und Englisch, Arbeitgeber in Deutschland stellt Vertrag auf Deutsch aus. Anerkennungsbescheid ENIC/NARIC liegt vor. Keine Familienangehörigen im Antrag.
Studienvisum § 16b – Masterstudium aus Marokko
Bachelorabschluss in Arabisch und Französisch, muss ins Deutsche übersetzt werden. Sperrkonto für 12 Monate muss eingerichtet werden. Dokumente brauchen Apostille der marokkanischen Behörden.
Ehegattennachzug § 30 – Ehepartner aus Nigeria
Heiratsurkunde und Geburtsurkunden aus Nigeria. Goethe A1-Zertifikat liegt vor. Nigerianische Urkunden brauchen Legalisation durch die deutsche Botschaft Lagos. Aufwändigster Fall für Dokumentenbeglaubigung.
Was zurückgezahlt wird – und was nicht
Die kurze Antwort: fast nie. Aber es gibt Ausnahmen – und wichtige Unterschiede je nach Situation.
Was viele falsch einplanen
Diese Irrtümer führen zu bösen Überraschungen – oft genau dann, wenn es am teuersten ist.
„Das Visum kostet 75 Euro – mehr nicht."
Die 75 € sind nur die Botschaftsgebühr. Übersetzungen, Apostille, Krankenversicherung und Aufenthaltserlaubnis kommen dazu. Wer nur 75 € einplant, wird bei der Übersetzungsrechnung überrascht – und hat zu wenig Liquidität zum falschen Zeitpunkt.
„Bei Ablehnung bekomme ich das Geld zurück."
Nein. Die Visumsgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr – sie wird einbehalten, egal was die Entscheidung ist. Auch alle Nebenkosten sind weg. Bei einer Ablehnung und einem Neuantrag entstehen die Kosten ein zweites Mal – vollständig.
„Mein Englisch-Diplom braucht keine Übersetzung."
Alle fremdsprachigen Dokumente – auch solche auf Englisch – müssen für den deutschen Visumsprozess ins Deutsche übersetzt werden. Englisch ist keine Ausnahme. Nur in seltenen Ausnahmen akzeptiert die Botschaft englischsprachige Originale ohne Übersetzung.
„Das Sperrkonto-Geld ist verloren, wenn das Visum abgelehnt wird."
Falsch. Das Geld auf dem Sperrkonto gehört dem Antragsteller und wird nach Auflösung des Kontos zurückgezahlt. Was nicht zurückkommt: die Einrichtungsgebühr (50–150 €). Das Geld selbst ist nie „weg".
„Mit dem Visum bin ich fertig mit den Behördenkosten."
Nach der Einreise kommt die Ausländerbehörde: Aufenthaltserlaubnis, biometrischer Aufenthaltstitel, später ggf. Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Jeder dieser Schritte kostet weitere 100–255 € – nicht einmalig, sondern bei jeder Verlängerung oder Änderung.
„Die Übersetzung mache ich schnell selbst oder online."
Selbst angefertigte Übersetzungen werden von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Online-Tools ebenfalls nicht. Es braucht eine vereidigte Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer – mit Stempel, Unterschrift und Berufsbezeichnung. Wer das nicht weiß, muss kurz vor dem Termin neu übersetzen lassen.
Du kennst die Kosten.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.