03.03.05 · Visum-Gebühren

Was das Visum
wirklich kostet.

75 Euro steht auf der Botschaftswebsite. Was niemand klar sagt: Bis das Visum in der Hand liegt, sind für viele Antragsteller 500 bis über 1.500 Euro geflossen – für Übersetzungen, Apostillen, Sperrkonto, Krankenversicherung und Behördengebühren. Diese Seite zeigt die vollständigen Kosten – nach Visumstyp, mit realistischen Gesamtszenarien und den häufigen Fehlern beim Einplanen.

75 €Visumsgebühr Standard
500–1.500+Realistische Gesamtkosten
0 €Rückerstattung bei Ablehnung

Offizielle Botschaftsgebühren 2025

Visumsgebühren nach Visumstyp – vollständig

Alle Beträge in Euro. Gültig für Anträge an deutschen Auslandsvertretungen weltweit. Lokale Zusatzgebühren einzelner Botschaften nicht enthalten.

Visumstyp
Gebühr
Wer zahlt
Hinweis
Nationale Visa (D-Visa) – StandardStudium, Ausbildung, Arbeit, Familiennachzug, Sprachkurs
75 €
Antragsteller
zahlt bei Termin
Nicht rückerstattet bei Ablehnung oder Rückzug. Auch nicht bei Terminstorno.
Schengen-Visum (C-Visa) – StandardTourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch bis 90 Tage
80 €
Antragsteller
zahlt bei Termin
Kinder 6–12 Jahre: 40 €. Unter 6 Jahren: kostenlos.
Kinder unter 6 JahrenSchengen-Visum und nationale Visa
0 €
Antragsteller
gebührenfrei
Gilt für alle Visumstypen – Kinder unter 6 zahlen keine Visumsgebühr.
Kinder 6–12 JahreNur Schengen-Visum (C-Visum)
40 €
Eltern
zahlen für das Kind
Bei nationalen Visa (D-Visum) gilt der Standard von 75 €.
Visum zur medizinischen BehandlungBehandlungsnachweis erforderlich
75 €
Antragsteller
zahlt bei Termin
Je nach Dauer als Schengen- oder nationales Visum – Gebühr variiert.
Aufenthaltserlaubnis (nach Einreise)Bei der Ausländerbehörde in Deutschland
100–200 €
Inhaber
zahlt in DE
Zusätzlich zur Botschaftsgebühr. Wird nach Einreise fällig. Biometrischer Aufenthaltstitel: zzgl. 9 € Chip-Gebühr.
NiederlassungserlaubnisUnbefristetes Aufenthaltsrecht
113 €
Inhaber
zahlt in DE
Ermäßigung bei nachgewiesenem geringem Einkommen möglich. Zuzüglich 9 € für biometrischen Aufenthaltstitel.
EinbürgerungStaatsangehörigkeitsgesetz
255 €
Antragsteller
zahlt beim Amt
Kinder, die gleichzeitig eingebürgert werden: 51 €. Zusätzliche Gebühren für Urkundenausstellung möglich.

Stand: 2025. Basis: Gebührenordnung für konsularische Amtshandlungen (GebOKonsA) und AufenthG. Lokale Anpassungen einzelner Botschaften sind möglich – immer die aktuelle Gebührenliste der zuständigen deutschen Auslandsvertretung prüfen.

Was die Botschaft nicht erwähnt

Zusatzkosten – die meisten unterschätzen sie

Die 75 Euro Botschaftsgebühr sind der kleinste Posten. Diese Kosten kommen dazu – und überraschen viele Antragsteller.

200–800 € ★ Größter Einzelposten

Beglaubigte Übersetzungen

Alle fremdsprachigen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Pro Dokument: 40–150 € je nach Umfang und Sprache.

  • Geburtsurkunde: 40–80 €
  • Heiratsurkunde: 50–100 €
  • Schulzeugnisse (je): 60–120 €
  • Hochschuldiplom + Beiblatt: 100–200 €
  • Arbeitsvertrag (bei ausländ. Unterlagen): 80–150 €
  • Eilzuschlag: +50–100 % auf Standardpreis
30–150 € Pro Dokument · Heimatland

Apostille und Legalisation

Dokumente aus Ländern der Haager Apostillekonvention brauchen eine Apostille. Aus anderen Ländern ist eine Legalisation durch die deutsche Botschaft nötig. Kosten variieren stark je nach Herkunftsland und Behörde.

  • Apostille (z. B. Indien, Marokko): ca. 5–30 € bei lokaler Behörde
  • Apostille (z. B. Nigeria): 30–80 € je nach Bundesstaat
  • Legalisation durch DE-Botschaft: 25–100 € pro Dokument
  • Bearbeitungszeit: 2–8 Wochen – frühzeitig starten
30–200 € Einmalig · Vor Einreise

Krankenversicherung für Visumsantrag

Für viele Visa braucht man eine Reise- oder Auslandskrankenversicherung als Nachweis. Deckung mindestens 30.000 € für Schengen-Visum, für nationale Visa variiert die Anforderung.

  • Schengen-Kurzzeitvisum (1–3 Mo.): 30–60 €
  • Nationales Visum (bis 12 Mo.): 80–200 €
  • Mit Vorerkrankungen: deutlich höher
  • Ab Einreise: GKV oder private KV (Pflicht)
11.208 € Geblockt · Nicht verloren

Sperrkonto (Studienvisum)

Für das Studienvisum ist ein Sperrkonto mit 934 € pro Monat erforderlich – für 12 Monate also 11.208 €. Das Geld bleibt erhalten und wird monatlich freigegeben. Kontoeinrichtungsgebühr: 50–150 € einmalig.

  • Deutsche Bank Sperrkonto: ca. 100 € Einrichtung
  • Expatrio / Coracle / Fintiba: 50–90 €
  • Geld selbst bleibt erhalten
  • Monatliche Freigabe: 934 €/Monat
10–80 € Nebenkosten

Fotos, Kopien, Porto, Fahrtkosten

Kleiner, aber realer Posten. Biometrische Fotos, Kopien aller Unterlagen, Versandkosten für die Antragsmappe oder Abholfahrten zur Botschaft.

  • Biometrische Fotos (2–4 Stück): 10–20 €
  • Kopien aller Dokumente: 5–20 €
  • Einschreiben / DHL für Unterlagen: 5–15 €
  • Anfahrt zur Botschaft: variiert
100–200 € Nach Einreise · Pflicht

Aufenthaltserlaubnis bei Ausländerbehörde

Das Visum ist nur das Einreisedokument. Danach muss bei der deutschen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Gebühr: 100–200 € je nach Titelart.

  • Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit: 100 €
  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium: 100 €
  • Blaue Karte EU: 100 €
  • Biometrischer Aufenthaltstitel: zzgl. 9 €

Realistische Gesamtkosten

Was der gesamte Visa-Prozess kostet – drei Szenarien

Alle Beträge sind Schätzwerte auf Basis typischer Anträge 2025. Individuelle Situation kann abweichen.

Szenario A · Einzelperson

Fachkräftevisum § 18a – Ingenieur aus Indien

Hochschulabschluss mit Zeugnissen in Hindi und Englisch, Arbeitgeber in Deutschland stellt Vertrag auf Deutsch aus. Anerkennungsbescheid ENIC/NARIC liegt vor. Keine Familienangehörigen im Antrag.

Botschaftsgebühr 75 €
Übersetzungen (3 Dokumente) ca. 280 €
Apostille (2 Dokumente, Indien) ca. 40 €
Krankenversicherung Reise ca. 80 €
Fotos, Kopien, Sonstiges ca. 30 €
Aufenthaltserlaubnis in DE ca. 109 €
Gesamtkosten ca. 614 €
Szenario B · Studium

Studienvisum § 16b – Masterstudium aus Marokko

Bachelorabschluss in Arabisch und Französisch, muss ins Deutsche übersetzt werden. Sperrkonto für 12 Monate muss eingerichtet werden. Dokumente brauchen Apostille der marokkanischen Behörden.

Botschaftsgebühr 75 €
Übersetzungen (5 Dokumente) ca. 450 €
Apostille (Marokko, 3 Dok.) ca. 60 €
Sperrkonto Einrichtung ca. 75 €
Krankenversicherung Reise ca. 80 €
Fotos, Kopien, Sonstiges ca. 40 €
Aufenthaltserlaubnis in DE ca. 109 €
Gesamtkosten (ohne Sperrkonto-Betrag) ca. 889 €
Szenario C · Familiennachzug

Ehegattennachzug § 30 – Ehepartner aus Nigeria

Heiratsurkunde und Geburtsurkunden aus Nigeria. Goethe A1-Zertifikat liegt vor. Nigerianische Urkunden brauchen Legalisation durch die deutsche Botschaft Lagos. Aufwändigster Fall für Dokumentenbeglaubigung.

Botschaftsgebühr 75 €
Übersetzungen (4 Dokumente) ca. 350 €
Legalisation (Nigeria, 3 Dok.) ca. 180 €
Goethe A1-Kurs & Prüfung ca. 200–400 €
Krankenversicherung Reise ca. 80 €
Fotos, Kopien, Porto ca. 40 €
Aufenthaltserlaubnis in DE ca. 109 €
Gesamtkosten ca. 1.034–1.234 €

Was zurückgezahlt wird – und was nicht

Erstattungsregeln: Wann Gebühren zurückgezahlt werden

Die kurze Antwort: fast nie. Aber es gibt Ausnahmen – und wichtige Unterschiede je nach Situation.

Visum wird abgelehnt
Antrag gestellt, Termin wahrgenommen, alle Unterlagen eingereicht – die Botschaft entscheidet gegen die Erteilung.
→ Ergebnis
Keine Erstattung. Die Visumsgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr – sie gilt unabhängig vom Ergebnis als verdient. Auch Übersetzungs- und Apostille-Kosten werden nicht erstattet.
Antragsteller zieht Antrag zurück
Nach der Terminbuchung, aber vor dem Termin oder während der Bearbeitung.
→ Ergebnis
Keine Erstattung der Gebühr. Wird die Gebühr noch nicht bezahlt, entfällt sie. Wird sie schon bezahlt, ist sie weg. Stornierung vor Bezahlung: Gebühr fällt weg.
Termin abgesagt – Botschaft verschuldet
Die Botschaft sagt den Termin ab (z. B. bei Streik, geschlossener Botschaft) – nicht der Antragsteller.
→ Ergebnis
Erstattung möglich oder neuer Termin. In seltenen Fällen erstattet die Botschaft die Gebühr oder stellt kostenlos einen Ersatztermin aus. Aktiv nachfragen.
Doppelt gezahlt oder falsche Gebühr
Durch Systemfehler oder Missverständnis zu viel gezahlt.
→ Ergebnis
Erstattung des überschüssigen Betrags. Belege aufheben und bei der Botschaft schriftlich beantragen. Dauert in der Regel 4–8 Wochen.
Sperrkonto – Visum nicht erteilt oder nicht genutzt
Sperrkonto wurde eröffnet, Geld eingezahlt – aber Visum wurde abgelehnt oder nicht mehr benötigt.
→ Ergebnis
Geld bleibt erhalten. Das Sperrkonto-Guthaben gehört dem Antragsteller. Nach Auflösung des Kontos wird der Betrag zurückübertragen. Einrichtungsgebühr (50–150 €) wird nicht erstattet.
Alle Nebenkosten – Übersetzungen, Apostillen, Fotos, Krankenversicherung – sind nie erstattungsfähig, unabhängig vom Ausgang des Antrags. Diese Kosten als sunk costs einplanen: Sie entstehen unabhängig davon, ob das Visum erteilt wird. Wer das nicht einplant, ist bei einer Ablehnung und dem Folgeantrag doppelt belastet.

Was viele falsch einplanen

Häufige Missverständnisse zu Visum-Kosten

Diese Irrtümer führen zu bösen Überraschungen – oft genau dann, wenn es am teuersten ist.

01

„Das Visum kostet 75 Euro – mehr nicht."

Die 75 € sind nur die Botschaftsgebühr. Übersetzungen, Apostille, Krankenversicherung und Aufenthaltserlaubnis kommen dazu. Wer nur 75 € einplant, wird bei der Übersetzungsrechnung überrascht – und hat zu wenig Liquidität zum falschen Zeitpunkt.

Budgetfehler
02

„Bei Ablehnung bekomme ich das Geld zurück."

Nein. Die Visumsgebühr ist eine Bearbeitungsgebühr – sie wird einbehalten, egal was die Entscheidung ist. Auch alle Nebenkosten sind weg. Bei einer Ablehnung und einem Neuantrag entstehen die Kosten ein zweites Mal – vollständig.

Erstattungsirrtum
03

„Mein Englisch-Diplom braucht keine Übersetzung."

Alle fremdsprachigen Dokumente – auch solche auf Englisch – müssen für den deutschen Visumsprozess ins Deutsche übersetzt werden. Englisch ist keine Ausnahme. Nur in seltenen Ausnahmen akzeptiert die Botschaft englischsprachige Originale ohne Übersetzung.

Übersetzungsirrtum
04

„Das Sperrkonto-Geld ist verloren, wenn das Visum abgelehnt wird."

Falsch. Das Geld auf dem Sperrkonto gehört dem Antragsteller und wird nach Auflösung des Kontos zurückgezahlt. Was nicht zurückkommt: die Einrichtungsgebühr (50–150 €). Das Geld selbst ist nie „weg".

Sperrkontoirrtum
05

„Mit dem Visum bin ich fertig mit den Behördenkosten."

Nach der Einreise kommt die Ausländerbehörde: Aufenthaltserlaubnis, biometrischer Aufenthaltstitel, später ggf. Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung. Jeder dieser Schritte kostet weitere 100–255 € – nicht einmalig, sondern bei jeder Verlängerung oder Änderung.

Folgekosten
06

„Die Übersetzung mache ich schnell selbst oder online."

Selbst angefertigte Übersetzungen werden von deutschen Behörden nicht akzeptiert. Online-Tools ebenfalls nicht. Es braucht eine vereidigte Übersetzung von einem zugelassenen Übersetzer – mit Stempel, Unterschrift und Berufsbezeichnung. Wer das nicht weiß, muss kurz vor dem Termin neu übersetzen lassen.

Übersetzungsirrtum
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.