02.03.05 · Gehalt & Kosten

Was Azubis
verdienen –
und wofür es reicht.

Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung beträgt 2025 mindestens 682 € brutto im ersten Lehrjahr. Viele Betriebe zahlen deutlich mehr – gute Branchen kommen auf 900–1.200 €. Ob das Gehalt zum Leben reicht, hängt stark vom Wohnort ab. Diese Seite zeigt die realen Zahlen.

682 € Mindest­vergütung 2025
≈ 560 € Netto davon
3 Jahre Steigerung pro Lehrjahr

Mindestausbildungsvergütung

Die gesetzliche Untergrenze – und was darüber liegt

Seit 2020 gibt es in Deutschland eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung. Sie steigt jährlich und gilt als Untergrenze. Tarifgebundene Betriebe und größere Unternehmen zahlen in der Regel deutlich mehr.

01 Gesetzliche Grundlage

Was der Gesetzgeber garantiert – und was Betriebe tatsächlich zahlen

Gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 2025

LehrjahrMindest­vergütung bruttoSteigerung
1. Lehrjahr682 €Basiswert
2. Lehrjahr802 €+ 18 %
3. Lehrjahr868 €+ 27 %
4. Lehrjahr (falls vorhanden)909 €+ 33 %
Diese Werte sind die gesetzlichen Mindestwerte. Tarifverträge (z. B. im Handwerk, in der Industrie, im öffentlichen Dienst) liegen oft 30–100 % darüber. Immer den konkreten Ausbildungsvertrag prüfen – nicht nur die Mindestliste.

Wann Azubis keine Sozialabgaben zahlen

Liegt die Ausbildungsvergütung unter 538 € brutto pro Monat (Geringfügigkeitsgrenze), entfallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Azubis. Bei höheren Vergütungen gelten die regulären Sätze – Azubis zahlen also den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben. Einkommensteuer fällt bei Vergütungen unter ca. 1.300 € brutto in der Regel nicht an, weil der Grundfreibetrag (2025: 11.784 € jährlich) nicht erreicht wird.

Branchenvergleich · 1. Lehrjahr

Was verschiedene Branchen wirklich zahlen

Die Spanne ist groß. Wer in der Industrie oder im Bankwesen ausgebildet wird, verdient deutlich mehr als im Handel oder in der Gastronomie – mit teils dem Doppelten des gesetzlichen Minimums.

Handel · Gastronomie · Pflege

680 – 850 €

brutto / Monat, 1. Lehrjahr

Einzelhandelskaufmann/-frauca. 700 €
Koch / Restaurantfachmannca. 700–750 €
Pflegefachkraft (generalistisch)ca. 1.000–1.200 €
Friseur/-inca. 680–750 €
Lagerlogistikca. 750–850 €
Handwerk · IT · Büro · Technik

800 – 1.100 €

brutto / Monat, 1. Lehrjahr

Elektroniker/-inca. 850–1.000 €
KFZ-Mechatroniker/-inca. 800–950 €
Fachinformatiker/-inca. 900–1.100 €
Industriekaufmann/-frauca. 850–1.000 €
Kaufmann/-frau Büromanagementca. 800–950 €
Industrie · Bank · Chemie · Pharma

1.000 – 1.300 €

brutto / Monat, 1. Lehrjahr

Bankkaufmann/-frauca. 1.000–1.200 €
Chemikant/-inca. 1.100–1.300 €
Industriemechaniker/-inca. 950–1.100 €
Mechatroniker/-in (Industrie)ca. 1.000–1.200 €
Pharmakant/-inca. 1.050–1.250 €

Alle Angaben sind Richtwerte auf Basis tariflicher und üblicher Vergütungen 2025. Die tatsächliche Vergütung steht im Ausbildungsvertrag und kann je nach Betrieb, Region und Tarifbindung abweichen.

Vom Brutto zum Netto

Was nach Abzügen tatsächlich übrigbleibt

Zwei Beispielrechnungen für das erste Lehrjahr – ein niedriges und ein mittleres Brutto. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden hälftig vom Azubi getragen. Einkommensteuer fällt bei diesen Beträgen nicht an.

Beispiel A · Mindestbereich

682 € brutto

Gesetzliches Minimum, 1. Lehrjahr 2025

Krankenversicherung (ca. 7,3 %) – 50 €
Pflegeversicherung (ca. 1,7 %) – 12 €
Rentenversicherung (9,3 %) – 63 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) – 9 €
Einkommensteuer – 0 €
Nettoverdienst ca. ≈ 548 €
Beispiel B · Mittlerer Bereich

1.000 € brutto

Mittlere Vergütung, z. B. Fachinformatiker, 1. Lehrjahr

Krankenversicherung (ca. 7,3 %) – 73 €
Pflegeversicherung (ca. 1,7 %) – 17 €
Rentenversicherung (9,3 %) – 93 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) – 13 €
Einkommensteuer – 0 €
Nettoverdienst ca. ≈ 804 €

Lebenshaltungskosten

Reicht das Gehalt zum Leben?

Die ehrliche Antwort: Es kommt auf den Ausbildungsberuf, den Betrieb und den Wohnort an. Im Minimum-Bereich ist es knapp – besonders in Städten wie München oder Frankfurt. In kleineren Städten und mit einer vom Betrieb geförderten Unterkunft kann es funktionieren.

02 Lebenshaltung

Was pro Monat realistisch anfällt – und wo Puffer möglich ist

Typische monatliche Ausgaben als Azubi

AusgabeKleinststadt / ländlichGroßstadt
Miete (WG-Zimmer)300 – 500 €500 – 900 €
Lebensmittel180 – 250 €220 – 300 €
Krankenversicherunggesetzlich, im Gehalt enthalten
ÖPNV / Fahrtkosten50 – 100 €80 – 120 €
Telefon & Internet30 – 50 €30 – 50 €
Kleidung, Freizeit, Sonstiges100 – 150 €120 – 180 €
Gesamt ca.660 – 1.050 €950 – 1.550 €

Was den Unterschied macht

Einige Betriebe stellen Azubis günstige Unterkünfte zur Verfügung oder zahlen Fahrtkosten. Wer in einer Berufsschule mit Wohnheim-Angebot ausgebildet wird (z. B. in bestimmten Pflegeberufen oder im Handwerk), kann die Miete erheblich senken.

Azubis haben außerdem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Bundesagentur für Arbeit, wenn die Ausbildungsvergütung nicht zum Lebensunterhalt reicht und sie nicht bei den Eltern wohnen können. Für internationale Azubis gelten besondere Voraussetzungen – Beratung durch die Bundesagentur empfohlen.

Mit dem gesetzlichen Minimum von 548 € netto in einer deutschen Großstadt zu leben ist kaum möglich. Wer in München oder Hamburg ausgebildet wird, sollte sicherstellen, dass entweder der Betrieb mehr zahlt oder eine günstige Unterkunft vorhanden ist – bevor der Ausbildungsvertrag unterschrieben wird.

Perspektive

Was nach der Ausbildung möglich ist

Die Ausbildungsvergütung ist temporär. Das Gehalt nach dem Abschluss ist ein anderes – und die Aufenthaltsperspektive ebenfalls.

03 Nach dem Abschluss

Gehalt, Aufenthalt und Weiterbildung nach der Ausbildung

Aufenthaltsrecht

Einstiegsgehälter nach dem Abschluss

Mit einem deutschen Ausbildungsabschluss steigt das Gehalt sofort deutlich. Typische Einstiegsgehälter nach Abschluss – je nach Beruf und Region:

  • Einzelhandelskaufmann/-frau: 1.800 – 2.200 € brutto
  • KFZ-Mechatroniker/-in: 2.200 – 2.800 € brutto
  • Fachinformatiker/-in: 2.800 – 3.500 € brutto
  • Industriemechaniker/-in: 2.400 – 3.200 € brutto
  • Pflegefachkraft: 2.500 – 3.200 € brutto
  • Bankkaufmann/-frau: 2.400 – 3.000 € brutto

Aufenthaltsrecht nach dem Abschluss

Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, kann nach § 18a AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung beantragen – ohne erneute Ausreise und ohne neues Visumverfahren. Das ist einer der direktesten Wege zur dauerhaften Niederlassung in Deutschland.

Weiterbildung und Aufstieg

Die Ausbildung ist kein Endpunkt. Techniker, Meister, betriebswirtschaftliche Weiterbildungen oder ein Studium (auch ohne Abitur, mit Ausbildung und Berufserfahrung) sind möglich. Das deutsche Berufsbildungssystem ermöglicht einen schrittweisen Karriereaufstieg nach dem Abschluss.

Nächste Schritte

06 Berufswahl

Berufe & Branchen

08 Nach Einreise

Anmeldung & Start

04 Vorher

Ausbildungsvisum

Zurück

Ausbildung – Überblick

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.