02.04.02 · Fachkräfteeinwanderung

Als Fachkraft
nach Deutschland.
Was wirklich gilt.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) von 2020 und seine Erweiterung 2023 haben die Einwanderung für qualifizierte Arbeitskräfte erheblich geöffnet. Aber: Das Gesetz schafft Möglichkeiten – kein Automatismus. Wer die Voraussetzungen nicht versteht, wählt den falschen Visumweg und beginnt von vorne.

2023 FEG-Erweiterung
4 Visumwege
48.300 € Blaue Karte Gehalt
Startseiten-Level · Fachkräfte

Fachkraft heißt
nachweisbar.

Fachkräfteeinwanderung ist kein Schlagwort, sondern ein Zusammenspiel aus Qualifikation, Vertrag, Anerkennung und Aufenthaltsrecht.

01 Klarheit

Qualifikation einordnen

Ausbildung, Studium oder Berufserfahrung führen zu unterschiedlichen Wegen.

02 Risiko

Gehalt und Anerkennung trennen

Beides muss zur gewählten Route passen, sonst wird der Antrag riskant.

03 Nächster Schritt

Route vergleichen

Blue Card, Fachkraft, Anerkennung oder Chancenkarte gegeneinander prüfen.

Fachkräfteweg prüfen

Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.

Das Gesetz

Was das Fachkräfteeinwanderungsgesetz tatsächlich ermöglicht

Das FEG (2020, erweitert 2023) ist kein Freifahrtschein – es ist ein strukturierter Rahmen mit klaren Voraussetzungen. Das Wichtigste: Wer nach Deutschland als Fachkraft einwandern will, muss in eine von vier Säulen passen.

01 Das Gesetz

Vier Säulen – jede mit eigenen Voraussetzungen

Die vier Säulen des FEG 2023

SäuleFür wenBesonderheit
Fachkräfte mit Berufsabschluss Staatlich anerkannte Ausbildung (mind. 2 Jahre), anerkannt in Deutschland Kein Mindestgehalt, aber Tätigkeit muss dem Abschluss entsprechen
Fachkräfte mit Hochschulabschluss Bachelor oder höher, in Deutschland oder gleichwertig anerkannt Grundlage für Blaue Karte EU bei entsprechendem Gehalt
Erfahrene Fachkräfte (ab 2024) Mind. 2 Jahre Berufserfahrung, Qualifikation aus anerkanntem Staat Kein formales Anerkennungsverfahren nötig bei bestimmten Ländern
Chancenkarte (ab 2024) Qualifizierte ohne Jobangebot Punktebasiert: Qualifikation, Alter, Deutsch, Berufserfahrung
Säule 3 und 4 sind neu und noch in der Umsetzungsphase. Behördliche Praxis und Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Botschaft und Herkunftsland. Immer den aktuellen Stand bei der deutschen Botschaft im Heimatland prüfen.

Was sich 2023 geändert hat

Die FEG-Novelle 2023 hat drei wesentliche Neuerungen gebracht: Erstens die Erweiterung auf berufserfahrene Fachkräfte ohne formale deutsche Anerkennung (unter bestimmten Voraussetzungen). Zweitens die Einführung der Chancenkarte als punktebasiertes Einwanderungssystem. Drittens die Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens durch eine neue Anerkennungspartnerschaft, die es ermöglicht, schon vor Abschluss des Anerkennungsverfahrens einzureisen und unter klaren Bedingungen zu arbeiten.

Bei reglementierten Berufen bleibt die Berufsausübungserlaubnis entscheidend. Pflegefachkräfte, Ärzte, Ingenieure in bestimmten Bereichen und andere reglementierte Berufe dürfen nicht automatisch voll im Zielberuf arbeiten, solange Anerkennung oder Berufserlaubnis fehlen.

Visumoptionen im Vergleich

Vier Wege – welcher gilt für mich?

Die richtige Visumwahl hängt von Qualifikation, Gehalt, Beruf und ob bereits ein Jobangebot vorliegt, ab. Falsch gewählt kostet das Verfahren neu starten.

§ 18a Häufigster Weg · Berufsabschluss

Fachkräftevisum – Berufsausbildung

Für qualifizierte Fachkräfte mit staatlich anerkanntem Berufsabschluss (mind. 2 Jahre Ausbildung). Anerkennungsbescheid erforderlich bei reglementierten Berufen – oder ein zulässiger Anerkennungsweg mit klaren Tätigkeitsgrenzen.

AbschlussBerufsausbildung ≥ 2 J.
JobangebotErforderlich
MindestgehaltKeins, aber adäquat
GültigkeitBis 4 Jahre
§ 18b Akademiker · Hochschulabschluss

Fachkräftevisum – Hochschulabschluss

Für Akademiker mit Hochschulabschluss, der in Deutschland oder als gleichwertig anerkannt ist. Grundlage auch für die Blaue Karte EU bei ausreichendem Gehalt.

AbschlussBachelor / Master / Dr.
JobangebotErforderlich
MindestgehaltKeins (§ 18b), 48.300 € (BK)
GültigkeitBis 4 Jahre
§ 19c Neu ab 2024 · Mit Berufserfahrung

Visum für erfahrene Fachkräfte

Neu: Für Fachkräfte mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung und Qualifikation aus einem anerkannten Herkunftsland – auch ohne formale Anerkennung in Deutschland möglich.

BerufserfahrungMind. 2 Jahre
JobangebotErforderlich
MindestgehaltMind. Mindestlohn
AnerkennungOft nicht nötig
§ 20a Neu ab 2024 · Ohne Jobangebot

Chancenkarte zur Arbeitssuche

Punktebasiert: Qualifikation, Deutschkenntnisse, Berufserfahrung, Alter, Deutschland-Bezug. Mindestpunktzahl erforderlich. Erlaubt Jobsuche vor Ort für bis zu 1 Jahr. Keine Arbeitsaufnahme während der Suche.

JobangebotNicht nötig
SystemPunktebasiert
Dauer1 Jahr Suche
EigenfinanzierungPflicht

Berufsanerkennung

Wann Anerkennung Pflicht ist – und wann nicht

Nicht jeder braucht eine formale Anerkennung. Aber wer in einem reglementierten Beruf arbeiten will, kommt nicht daran vorbei. Das Verfahren einleiten, bevor die Jobsuche beginnt – nicht danach.

02 Anerkennung

Reglementiert vs. nicht reglementiert – der entscheidende Unterschied

Anerkennungsverfahren

Reglementierte Berufe: Anerkennung zwingend

Reglementierte Berufe dürfen in Deutschland nur mit einer offiziell anerkannten Qualifikation ausgeübt werden. Das Verbot gilt unabhängig davon, wie viele Jahre Erfahrung jemand hat.

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker – Anerkennung durch Ärztekammern / Approbationsbehörden
  • Pflegefachkräfte – Anerkennung durch Regierungspräsidien oder Landesbehörden
  • Ingenieure (in reglementierten Bereichen) – Ingenieurkammern der Bundesländer
  • Lehrer, Erzieher – Kultusministerien der Bundesländer
  • Rechtsanwälte, Steuerberater – Berufskammern
  • Handwerksmeister in zulassungspflichtigen Gewerken – Handwerkskammern

Nicht reglementierte Berufe: Anerkennung freiwillig

In nicht reglementierten Berufen – dem größten Teil des Arbeitsmarkts – kann jemand ohne formale Anerkennung arbeiten. Eine Anerkennung verbessert jedoch die Bewerbungschancen und kann das Gehalt beeinflussen. Für das Fachkräftevisum (§ 18a/b) ist eine Anerkennung oder Gleichwertigkeitsfeststellung trotzdem nötig, um die Qualifikation nachzuweisen.

Anerkennungspartnerschaft: früher starten, aber nicht alles sofort dürfen

Mit der Anerkennungspartnerschaft kann eine Fachkraft einreisen und arbeiten, während die Gleichwertigkeit noch festgestellt wird. Der Arbeitgeber muss die Anerkennung aktiv unterstützen und der Arbeitsplatz muss zur Qualifikation passen. Bei reglementierten Berufen bedeutet das nicht automatisch volle Berufsausübung: eigenverantwortliche Tätigkeiten bleiben bis zur Berufserlaubnis oder Anerkennung beschränkt.

Anerkennungsverfahren dauern 1–6 Monate. Bei manchen Behörden länger. Wer damit wartet, bis das Jobangebot vorliegt, verliert Monate. Das Verfahren so früh wie möglich einleiten – parallel zur Jobsuche.

Zielgruppen

LKW, Pflege und Handwerk: worauf es konkret ankommt

Drei Zielgruppen scheitern häufig nicht am Willen, sondern an der falschen Reihenfolge. Erst klären, welche Anerkennung, Fahrerlaubnis oder Sprachstufe gebraucht wird – dann Vertrag, Visum und Termin sauber planen.

03 Praxischeck

Nicht jeder Fachkräfteweg funktioniert mit denselben Unterlagen

Situation prüfen

LKW-Fahrer / Berufskraftfahrer

Thema Was prüfen? Warum kritisch?
Sonderregelung Für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten ist § 24a BeschV relevant. Der Weg hängt an Fahrerlaubnis, Qualifikation und BA-Zustimmung – nicht nur am Arbeitsvertrag.
Führerschein Drittstaaten-Führerschein, Führerscheinumschreibung in EU/DE und Fahrerqualifikationsnachweis früh klären. Ohne passende Fahrerlaubnis darf die Person nicht als LKW- oder Busfahrer eingesetzt werden.
Gehalt Kein Blue-Card-Mindestgehalt; Arbeitsbedingungen müssen aber vergleichbar und rechtlich zulässig sein. Ab 45 Jahren kann ein Mindestgehalt oder Altersvorsorge-Nachweis relevant werden. Zu niedriges oder unklar aufgebautes Gehalt blockiert BA-Zustimmung und Visum.

Pflegekräfte

Thema Was prüfen? Warum kritisch?
Anerkennung Pflege ist reglementiert: Anerkennungsverfahren, Defizitbescheid oder Berufsausübungserlaubnis früh starten. Ohne passenden Bescheid ist volle Tätigkeit als Pflegefachkraft nicht sauber planbar.
Deutsch B2 B2 ist in der Praxis häufig erforderlich; die zuständige Stelle entscheidet, welches Zertifikat akzeptiert wird. Sprachnachweise sind oft der Engpass zwischen Visum, Anerkennung und tatsächlichem Arbeitsbeginn.
Anerkennungspartnerschaft Kann den Start während des Verfahrens ermöglichen, aber nicht automatisch volle Pflegefachkraft-Tätigkeit. Bis zur Berufsausübungserlaubnis sind häufig nur begrenzte oder unterstützende Tätigkeiten möglich.

Handwerk, Technik und IHK-Berufe

Thema Was prüfen? Warum kritisch?
HWK oder IHK? Klassisches Handwerk läuft meist über die Handwerkskammer. IHK FOSA ist für IHK-Referenzberufe zuständig. Die falsche Stelle kostet Wochen und führt zu unnötigen Rückfragen.
Gleichwertigkeit Ausbildung, Inhalte, Praxisnachweise und Dauer werden mit dem deutschen Referenzberuf verglichen. Teilweise Gleichwertigkeit kann Anpassungsqualifizierung oder Nachweise nötig machen.
Visum Für Fachkräftevisa muss die Qualifikation anerkannt, festgestellt oder ein zulässiger Anerkennungsweg gewählt sein. Ohne belastbaren Qualifikationsnachweis wird der Antrag unnötig riskant.
Diese Zielgruppen nicht nur nach Beruf prüfen, sondern nach Reihenfolge: Anerkennung, Führerschein oder Deutsch zuerst – dann Vertrag, Visum und Termin.

Engpassberufe 2025

Wo der Fachkräftemangel am größten ist

Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht regelmäßig die sogenannte Engpassanalyse. In diesen Berufen ist die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften besonders hoch – und die Bewerbungschancen für internationale Fachkräfte entsprechend gut. Für Engpassberufe gilt bei der Blauen Karte EU ein niedrigeres Mindestgehalt.

Gesundheit & Pflege

Pflege & Medizin

Pflegefachkraft, Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Kinderärzte, Allgemeinmediziner, MFA

Blaue Karte EU: 43.759 € statt 48.300 € Mindestgehalt

IT & Digitales

Informationstechnologie

Softwareentwickler, IT-Sicherheitsexperten, Data Scientists, Cloud-Architekten, DevOps Engineers, KI-Spezialisten

Blaue Karte EU: 43.759 € · hohe Nachfrage in allen Branchen

Ingenieurwesen

Technik & Ingenieure

Elektroingenieure, Maschinenbauingenieure, Bauingenieure, Verfahrenstechniker, Mechatroniker (Ingenieur), Energietechniker

Blaue Karte EU: 43.759 € · besonders Erneuerbare Energie

Handwerk & Bau

Bau- und Ausbauberufe

Elektriker, Heizungsbauer, Sanitärinstallateur, Trockenbauer, Zimmermann, Dachdecker, Maurer

Starker regionaler Fachkräftemangel – besonders in Ballungsräumen

Logistik & Transport

Logistik & Fahrberufe

Berufskraftfahrer (LKW, Bus), Lokführer, Fachkräfte Lagerlogistik, Disponenten, Schiffsführer

Für Berufskraftfahrer: EU-Führerschein und Fahrerqualifikationsnachweis prüfen

Erziehung & Soziales

Kita & Sozialarbeit

Erzieher/-in, Sozialarbeiter/-in, Sozialpädagog/-in, Kindheitspädagog/-in, Heilpädagog/-in

Reglementierter Beruf: Anerkennungsverfahren vor Einreise nötig

Chancenkarte · Neu ab 2024

Einwanderung ohne Jobangebot – das Punktesystem

Die Chancenkarte ist der neue punktebasierte Weg nach Deutschland – ohne Jobangebot, aber mit klaren Mindestanforderungen. Wer die Mindestpunktzahl erreicht, darf für ein Jahr zur Jobsuche einreisen.

04 Chancenkarte

Wie das Punktesystem funktioniert

Grundvoraussetzung: Qualifikation

Ohne anerkannte Qualifikation (Berufsabschluss oder Hochschulabschluss) ist die Chancenkarte nicht zugänglich. Die Qualifikation selbst gibt keine Punkte, ist aber die Eintrittsbedingung. Ohne sie kein Antrag.

Punkte – wie sie vergeben werden

KriteriumPunkte
Deutschkenntnisse A11 Punkt
Deutschkenntnisse A22 Punkte
Deutschkenntnisse B2+3 Punkte
Englischkenntnisse C1+1 Punkt
Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im letzten 5 Jahren1 Punkt
Berufsabschluss aus Mangelberuf1 Punkt
Alter unter 351 Punkt
Deutschland-Bezug (Ausbildung, Verwandte, frühere Aufenthalte)1 Punkt
Mindestpunktzahl für die Chancenkarte: 6 Punkte. Während des Aufenthalts (max. 1 Jahr) darf keine Vollzeitbeschäftigung aufgenommen werden. Probearbeit (bis zu 20 Stunden/Woche) ist erlaubt. Nach Jobangebot: Wechsel in Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung – ohne Ausreise.

Finanzierungsnachweis

Wer mit der Chancenkarte einreist, muss seinen Lebensunterhalt selbst sichern. Die Botschaft verlangt einen Nachweis – üblicherweise Kontoauszüge oder ein Sperrkonto. Faustregel: mind. 1.000–1.200 € pro Monat nachweisen.

Typische Fehler

Was bei der Fachkräfteeinwanderung schiefgeht

01
Reihenfolge

Jobsuche vor Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren wird erst eingeleitet, wenn ein Jobangebot vorliegt – dabei dauert es bis zu 6 Monate. Richtig: Anerkennungsverfahren sofort einleiten, dann parallel bewerben. Wer wartet, verliert Monate in der Schwebe zwischen Jobangebot und Visum.

02
Visumwahl

Falscher Visumtyp für die eigene Situation

Wer einen Berufsabschluss hat und § 18b (Hochschulabschluss) beantragt, oder wer ein Gehalt unterhalb der Blaue-Karte-Schwelle hat und trotzdem die Blaue Karte beantragt: Das Visum wird abgelehnt, das Verfahren muss neu beginnen. Vor dem Antrag die eigene Situation genau zuordnen.

03
Reglementierung

Volle Berufsausübung ohne Anerkennung

Auch wenn eine Anerkennungspartnerschaft oder ein laufendes Verfahren möglich ist: In reglementierten Berufen darf die volle eigenverantwortliche Tätigkeit erst mit Anerkennung oder Berufsausübungserlaubnis erfolgen. Wer als Pflegefachkraft, Arzt oder Ingenieur in einem reglementierten Bereich ohne passende Erlaubnis voll eingesetzt wird, riskiert Verfahren, Jobverlust und aufenthaltsrechtliche Probleme.

04
Chancenkarte

Vollzeitarbeit während der Jobsuche

Die Chancenkarte erlaubt keine Vollzeitbeschäftigung während des Suchaufenthalts – nur Probearbeit bis 20 Stunden/Woche. Wer trotzdem Vollzeit arbeitet, verliert den Status und riskiert die Ausweisung. Nach Jobangebot sofort den Wechsel in die Aufenthaltserlaubnis beantragen.

05
Botschaft

Termin zu spät gebucht

In Ländern mit hoher Nachfrage (Indien, Marokko, Vietnam, Pakistan) beträgt die Wartezeit auf einen Botschaftstermin 8–20 Wochen. Den Termin buchen, bevor alle Unterlagen fertig sind – die Unterlagen können in der Wartezeit vorbereitet werden.

Was danach kommt

03 Schritt 1

Berufsanerkennung

EU Für Akademiker

Blaue Karte EU

05 Aktiv bewerben

Jobsuche in Deutschland

Zurück

Arbeit – Überblick

Du kennst das Gesetz.
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Entscheidungshilfe

Was du auf dieser Seite
konkret entscheiden solltest.

Fachkräfte und Arbeitgeber, die Qualifikation, Vertrag und Einwanderungsweg sauber einordnen wollen.

01

Nächster sinnvoller Schritt

Anerkennung, Gehalt und Visumroute vor Antrag oder Jobwechsel prüfen.

Fachkräfteweg prüfen
Redaktion & Quellen

Geprüft von Lalmano.

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