03.02.08 · Selbstständigen-Visum

§ 21 AufenthG

Das Visum für
Gründer und
Unternehmer.

Das Selbstständigen-Visum erlaubt die Einreise nach Deutschland zur Gründung oder Führung eines Unternehmens. Der Unterschied zu anderen Visumarten: Es gibt keinen festen Katalog an Voraussetzungen. Die Behörde bewertet Businessplan, wirtschaftliches Interesse und Kapital im Ermessensverfahren – jeder Fall wird einzeln geprüft.

75 €Visumsgebühr
3 J.Max. Erstlaufzeit
ErmessenKein Rechtsanspruch
01 Faktor

Wirtschaftliches Interesse

Das Vorhaben muss ein nachweisbares wirtschaftliches Interesse für Deutschland haben: Arbeitsplätze, Innovation, Investition oder Marktlücke. Kein allgemeines Interesse reicht – konkreter Mehrwert muss dargelegt werden.

02 Faktor · Entscheidend

Tragfähiger Businessplan

Der Businessplan ist das zentrale Dokument. Er wird von einer deutschen Kammer, Wirtschaftsförderung oder Bank bewertet. Eine positive Bewertung ist keine Garantie für das Visum – aber ohne sie gibt es keines.

03 Faktor

Ausreichend Eigenkapital

Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe. Die Behörde prüft, ob das Kapital für den Anlauf des Unternehmens und den eigenen Lebensunterhalt ausreicht. Zu wenig Kapital führt zur Ablehnung.

Der Businessplan

Was der Businessplan enthalten muss

Der Businessplan ist nicht das übliche Gründungsdokument – er ist das zentrale Prüfungsdokument für die Behörde. Er muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit belegen, nicht nur das Geschäftsmodell beschreiben.

01 Businessplan

Struktur, Bewertungsstellen und häufige Schwachstellen

Pflichtinhalte

Executive Summary – Vorhaben in 1 Seite

Geschäftsidee und Marktanalyse – Bedarf, Zielgruppe, Wettbewerber in Deutschland

Unternehmensstruktur – Rechtsform, Standort, Gesellschafter

Leistungen oder Produkte – konkret, nicht abstrakt

Vertriebs- und Marketingstrategie – wie Kunden gewonnen werden

Finanzplan – Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung für 3 Jahre

Investitionsbedarf und Kapitalherkunft – woher kommt das Geld

Bewertungsstellen

IHK (Industrie- und Handelskammer) – für Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

HWK (Handwerkskammer) – für Handwerksberufe

Wirtschaftsförderungsgesellschaft der jeweiligen Stadt oder Region

Gründerberatung einer deutschen Hausbank – Kreditinstitut mit Sitz in Deutschland

Bundesagentur für Arbeit – bei Beschäftigungsvorhaben

Stellungnahme muss schriftlich und datiert sein, Stempel der Behörde

Bewertung ist keine Garantie – nur Grundlage für die Behördenentscheidung

Der Businessplan muss auf Deutsch vorliegen oder mit beglaubigter Übersetzung. Generische Businessplan-Vorlagen werden von Kammern und Ausländerbehörden erkannt und sind keine tragfähige Grundlage. Der Plan muss konkret auf den deutschen Markt und den geplanten Standort eingehen.

Behördenprüfung

Was die Ausländerbehörde tatsächlich bewertet

Das Selbstständigen-Visum ist kein Rechtsanspruch – es ist ein Ermessensvisum. Die Behörde prüft fünf Kriterien und entscheidet auf dieser Grundlage. Keines dieser Kriterien ist für sich allein ausreichend.

01

Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis

Schafft das Vorhaben Arbeitsplätze in Deutschland? Füllt es eine nachgewiesene Marktlücke? Investiert es in einen Standort mit regionalem Bedarf? Je konkreter der Nutzen für Deutschland dargelegt wird, desto höher die Bewilligungswahrscheinlichkeit.

02

Positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft

Investitionen, Steueraufkommen, Innovationspotenzial, Vernetzung mit deutschen Unternehmen. Vorhaben ohne erkennbaren wirtschaftlichen Mehrwert für Deutschland werden abgelehnt – auch wenn sie im Herkunftsland erfolgreich wären.

03

Gesicherter Lebensunterhalt

Das Eigenkapital und die erwarteten Einnahmen müssen ausreichen, um den Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen zu sichern. Die Behörde prüft, ob der Antragsteller auf Sozialhilfe angewiesen sein könnte. Konservative Finanzplanung ist daher kontraproduktiv.

04

Bewertung durch Fachinstitution

Die schriftliche Stellungnahme von IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung ist Pflichtbestandteil. Eine negative Bewertung führt in der Regel zur Ablehnung. Eine positive Bewertung erhöht die Chancen erheblich, ist aber keine Garantie.

05

Persönliche Qualifikation des Antragstellers

Ausbildung, Berufserfahrung und nachgewiesene Kompetenz im Bereich des geplanten Unternehmens. Wer ein IT-Unternehmen gründen will, ohne IT-Kenntnisse nachweisen zu können, hat geringe Chancen auf Bewilligung.

Das Ermessensverfahren bedeutet: Selbst ein perfekter Businessplan sichert das Visum nicht. Die Behörde kann ablehnen, wenn sie die Gesamtsituation für nicht ausreichend hält. Im Zweifelsfall vor der Antragstellung rechtliche Beratung einholen.

Unterlagen

Was die Botschaft zum Selbstständigen-Visum verlangt

Die Unterlagenliste für das Selbstständigen-Visum ist umfangreicher als bei anderen Visumarten. Vollständigkeit ist entscheidend – fehlende Unterlagen führen nicht zur Nachfrage, sondern zur Ablehnung.

02 Unterlagen

Vollständige Liste für den Botschaftstermin

Pflichtdokumente

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über Aufenthaltsende gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
Businessplan auf DeutschMit Finanzplanung (3 Jahre), Marktanalyse, Investitionsbedarf
Stellungnahme der Kammer / WirtschaftsförderungIHK, HWK oder Wirtschaftsfördergesellschaft – schriftlich, datiert, gestempelt
KapitalnachweisKontoauszüge, Bankauszug, Investorenzusage oder Eigenkapitalnachweis
Lebenslauf auf DeutschTabellarisch, mit Qualifikationen und relevanter Berufserfahrung
Zeugnisse und QualifikationsnachweiseHochschulzeugnis, Berufsabschluss, Zertifikate; beglaubigte Übersetzungen
Nachweis über Kenntnisse des deutschen MarktsKundenverträge, Letters of Intent, Marktrecherche, Kooperationsvereinbarungen
Visumsgebühr75 € in bar oder Karte (je nach Botschaft)

Zusätzlich empfohlen

  • Standortnachweis – Gewerbemietvertrag, Coworking-Buchung oder Adresse der Gesellschaft in Deutschland
  • Unternehmensregistrierung – Handelsregisterauszug falls bereits gegründet
  • Krankenversicherungsnachweis – für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer
  • Deutschkenntnisse – kein gesetzliches Niveau vorgeschrieben, aber grundlegende Kenntnisse werden erwartet und erhöhen die Bewilligungswahrscheinlichkeit
Letters of Intent von deutschen Kunden oder Kooperationspartnern sind kein Pflichtdokument, erhöhen aber die Glaubwürdigkeit des Businessplans erheblich. Wer bereits nachgewiesene Geschäftsbeziehungen nach Deutschland hat, steht deutlich besser da als wer nur eine Idee mitbringt.

Der Antragsprozess

Sechs Schritte von der Idee bis zur Gründung in Deutschland.

01
Vorbereitung

Businessplan ausarbeiten und auf Deutsch übersetzen

Professionellen Businessplan erstellen – mit Marktanalyse für Deutschland, 3-Jahres-Finanzplanung und Investitionsbedarf. Auf Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung. Generische Vorlagen werden von Kammern nicht positiv bewertet.

02
Kammer-Bewertung

Stellungnahme der IHK oder HWK einholen

Businessplan bei der zuständigen IHK oder HWK am geplanten Unternehmensstandort einreichen. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Diesen Schritt so früh wie möglich einleiten – er liegt auf dem kritischen Pfad.

Die Kammer prüft den Plan nach deutschen Marktstandards. Ein Plan, der im Herkunftsland funktioniert, muss für Deutschland angepasst werden.
03
Termin

Botschaftstermin buchen

Termin buchen, sobald die Kammer-Stellungnahme vorliegt oder kurz davor. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Herkunftsland. Unterlagen parallel fertigstellen.

04
Unterlagen

Alle Dokumente vollständig zusammenstellen

Beglaubigte Übersetzungen, Kapitalnachweis, Businessplan, Kammer-Stellungnahme. Fehlende Unterlagen führen zur Ablehnung – keine Möglichkeit zur Nachreichung beim Termin.

05
Botschaft

Botschaftsgespräch – Tieferes Interview als bei anderen Visumarten

Das Gespräch ist ausführlicher als bei anderen Visa. Die Botschaft prüft das Vorhaben, die Qualifikation und die wirtschaftliche Glaubwürdigkeit. Vorbereitung auf Fragen zum Businessplan ist Pflicht. Bearbeitungszeit: 4–10 Wochen.

06
Einreise & Gründung

Einreisen und Unternehmen gründen

Wohnanmeldung innerhalb von 14 Tagen. Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Unternehmen beim Gewerbeamt oder Notar (GmbH) anmelden. Die Aufenthaltserlaubnis wird anfangs auf 3 Jahre befristet – Verlängerung bei wirtschaftlichem Erfolg.

Die Aufenthaltserlaubnis wird an den Unternehmensfortschritt geknüpft. Wer nach 3 Jahren keinen erkennbaren wirtschaftlichen Erfolg nachweisen kann, riskiert die Nichtverlängerung.

Du planst ein Unternehmen in Deutschland.
Lass klären, ob dein Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt.

Situation einschätzen

Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten

Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.