§ 20a AufenthG · Neu 2024
Die Chancenkarte (seit Juni 2024) erlaubt qualifizierten Fachkräften ohne Jobangebot bis zu einem Jahr in Deutschland zu leben, einen Job zu suchen – und dabei bis zu 20 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Wer mindestens 6 Punkte im Punktesystem erreicht und eine anerkannte Qualifikation hat, kann dieses Visum beantragen.
Chancenkarte-Rechner
Beantworte die wichtigsten Fragen. Der Rechner zeigt eine erste Orientierung, ob die Fachkraft-Option oder das Punktesystem näher betrachtet werden könnte.
Dieses Tool dient nur der ersten Orientierung. Es ersetzt keine Rechtsberatung, keine individuelle Prüfung und keine Entscheidung einer Behörde, Botschaft, Hochschule oder sonstigen zuständigen Stelle.
Ihre Eingaben werden für diese Orientierung nur lokal im Browser verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Bitte geben Sie keine Ausweisnummern, Passnummern, Gesundheitsdaten, Bescheide oder sonstigen sensiblen Daten ein. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Lalmano bietet Orientierung, Information und organisatorische Unterstützung. Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Punkte, Voraussetzungen und Nachweise können sich ändern. Bitte prüfen Sie zusätzlich offizielle Quellen.
Das Punktesystem
Das Punktesystem gilt nur, wenn du keinen deutschen Abschluss und keine volle Anerkennung deiner ausländischen Qualifikation nachweisen kannst.
Deutscher Abschluss oder volle Anerkennung in Deutschland
Dann zählst du als Fachkraft. Das Punktesystem ist nicht nötig, Finanzierung bleibt trotzdem Pflicht.
∅
DirektwegFormale Qualifikation + A1 Deutsch oder B2 Englisch + Finanzierung
Pflicht zusätzlich zu den Punkten. Der Berufsabschluss muss in der Regel mindestens zwei Jahre Ausbildung voraussetzen.
6
MinimumTeilanerkennung oder Ausgleichsmaßnahme nötig
Wenn im Anerkennungsverfahren eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt wurde.
4
PunkteQualifikation in einem Engpass- oder Mangelberuf
Zum Beispiel in Gesundheit, IT, Ingenieurwesen oder bestimmten Lehr-/Technikbereichen.
1
PunktA2, B1 oder B2+
A2 = 1 Punkt, B1 = 2 Punkte, B2 oder höher = 3 Punkte.
1–3
PunkteEnglisch C1 oder höher
B2 Englisch kann die Mindest-Sprachvoraussetzung erfüllen, bringt aber erst ab C1 einen Punkt.
1
Punkt2 oder 5 Jahre relevante Berufserfahrung
Mind. 2 Jahre in den letzten 5 Jahren = 2 Punkte. Mind. 5 Jahre in den letzten 7 Jahren = 3 Punkte.
2–3
PunkteBis 35 oder bis 40 Jahre
Bis 35 Jahre = 2 Punkte. Von 36 bis 40 Jahre = 1 Punkt.
1–2
PunkteDeutschlandbezug oder mitreisender Partner
Mindestens 6 Monate legaler Voraufenthalt in Deutschland = 1 Punkt. Ehe-/Lebenspartner beantragt ebenfalls Chancenkarte = 1 Punkt.
1
je KriteriumWas erlaubt ist
Die Chancenkarte ist flexibler als das Jobsuchvisum. Sie erlaubt Probearbeit, Teilzeitarbeit und einen längeren Aufenthalt – aber nicht die dauerhafte Vollzeitbeschäftigung ohne Wechsel des Aufenthaltstitels.
Die Chancenkarte kann um bis zu 2 Jahre verlängert werden, wenn ein Jobangebot vorliegt oder konkrete Verhandlungen nachweisbar sind. Ohne Jobangebot oder konkreten Verhandlungsstand ist eine Verlängerung nicht möglich.
Voraussetzungen & Unterlagen
Neben den 6 Punkten braucht die Botschaft Nachweise für Qualifikation, Finanzierung und Sprachkenntnisse. Vollständige Unterlagen sind entscheidend – das Punktesystem ersetzt keine Nachweise.
Vollständige Liste für den Botschaftstermin
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über geplante Ausreise gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Qualifikationsnachweis + beglaubigte Übersetzung | Hochschulzeugnis oder Berufsabschluss; ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis |
| Sprachnachweis (je nach Punkte) | Goethe A1–B2, telc, IELTS, TOEFL – im Original |
| Berufserfahrungsnachweis (je nach Punkte) | Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen der letzten Jahre |
| Finanznachweis für 12 Monate | Sperrkonto oder Verpflichtungserklärung – Richtwert 2026: mindestens 1.091 € netto pro Monat |
| Krankenversicherungsnachweis | Für gesamte 12 Monate; keine Reiseversicherung |
| Lebenslauf auf Deutsch | Tabellarisch mit Qualifikationen und Berufserfahrung |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Nach dem Job-Fund
Sobald ein Jobangebot vorliegt, wechselt der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde. Die Arbeit darf erst nach Erteilung des neuen Titels aufgenommen werden.
| Situation nach Job-Fund | Nächster Aufenthaltstitel |
|---|---|
| Jobangebot unter 45.300 € brutto/Jahr Anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss | Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte § 18a oder § 18b AufenthG (Arbeitsvisum) |
| Jobangebot ab 45.300 € brutto/Jahr Anerkannter Hochschulabschluss (mind. 3 Jahre) | EU Blue Card § 18g AufenthG Schnellerer Weg zur Niederlassungserlaubnis |
| Jobangebot in Mangelberuf ab 41.042 € | EU Blue Card § 18g AufenthG Reduziertes Mindestgehalt für Mangelberufe |
| Selbstständige Tätigkeit | Selbstständigen-Visum § 21 AufenthG Businessplan und Kammer-Bewertung nötig |
Der Wechsel erfolgt bei der Ausländerbehörde am Wohnort. Während des Verfahrens gilt die Chancenkarte weiter. Arbeit im Zieljob erst nach Erteilung des neuen Titels aufnehmen.
Der Antragsprozess
Punkte aus den Kategorien Sprache, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug zusammenzählen. Mindestens 6 Punkte nötig. Qualifikationsanerkennung (ZAB oder anabin) parallel einleiten – Bearbeitungszeit 4–12 Wochen.
Sperrkonto, Verpflichtungserklärung oder anderer akzeptierter Nachweis. Richtwert 2026: mindestens 1.091 € netto pro Monat. Den Nachweis vor dem Botschaftstermin bereithalten.
Der Finanznachweis ist eine häufige Ablehnungsursache. 20 Stunden Nebenbeschäftigung helfen erst nach Einreise – vorher braucht die Botschaft den Nachweis der Lebensunterhaltssicherung.Termin früh buchen, Unterlagen vollständig vorbereiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Land.
Die Botschaft prüft Punkte, Qualifikation und Finanznachweis. Vorbereitung auf Fragen zu Zieljob und Jobsuchstrategie. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen.
Wohnanmeldung innerhalb von 14 Tagen. Steuer-ID beantragen. Bankkonto eröffnen. Jobsuche sofort starten – die 12 Monate laufen ab Einreise. Teilzeitarbeit (20 Std./Woche) kann nach Anmeldung aufgenommen werden.
Du willst prüfen, ob du die Punkte für die Chancenkarte erreichst.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.