§ 18g AufenthG
Die EU Blue Card ist das Visum für Hochschulabsolventen mit hohem Gehalt. Sie ermöglicht einen schnelleren Weg zur Niederlassungserlaubnis als das reguläre Arbeitsvisum – und gibt nach 18 Monaten das Recht, in andere EU-Staaten weiterzuziehen. Wer die Gehaltsgrenze nicht erreicht, beantragt das reguläre Arbeitsvisum statt der Blue Card.
45.300 €
Brutto pro Jahr Für alle regulären Berufe mit Hochschulabschluss. Wird vom Auswärtigen Amt jährlich angepasst.
41.042 €
Brutto pro Jahr Gilt für Berufe mit nachgewiesenem Fachkräftemangel: MINT-Berufe, Medizin, Pflege, IT.
3.775 €
Standard-Gehalt umgerechnet Für Mangelberufe: ca. 3.420 € brutto monatlich. Netto-Betrag hängt von Steuerklasse und Abzügen ab.
Voraussetzungen
Drei Grundvoraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Fehlt eine davon, gilt das reguläre Arbeitsvisum nach § 18 AufenthG – nicht die Blue Card.
Abschluss, Gehalt und Jobangebot – alle drei zusammen
Alternative: Arbeitsvisum § 18Der Hochschulabschluss muss mindestens drei Jahre Studium umfassen und in Deutschland anerkannt sein – durch eine deutsche Hochschule, die anabin-Datenbank oder eine ZAB-Bewertung. Berufsausbildungen ohne Hochschulabschluss berechtigen nicht zur Blue Card, auch wenn das Gehalt die Grenze überschreitet.
Das Bruttojahresgehalt muss die geltende Gehaltsgrenze erreichen. Für 2025: 45.300 € allgemein, 41.042 € in Mangelberufen. Aktienoptionen, Prämien oder variable Vergütungen zählen nicht zum Mindestgehalt – nur das feste Grundgehalt im Arbeitsvertrag.
Ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Jobangebot-Erklärung des deutschen Arbeitgebers muss vorliegen. Der Job muss dem Qualifikationsniveau des Hochschulabschlusses entsprechen. Ein Jobangebot als ungelernter Helfer – auch mit hohem Gehalt – berechtigt nicht zur Blue Card.
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über Aufenthaltsende gültig |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben |
| Arbeitsvertrag | Mit Gehaltsangabe ≥ Mindestgehalt, unterschrieben von beiden Seiten |
| Hochschulzeugnis + beglaubigte Übersetzung | Vereidigte Übersetzung ins Deutsche |
| Anerkennungsnachweis des Hochschulabschlusses | ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis H+ |
| Lebenslauf auf Deutsch | Tabellarisch, aktuell |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Reduziertes Mindestgehalt
Für Berufe mit nachgewiesenem Fachkräftemangel gilt eine niedrigere Gehaltsgrenze. Die Liste der Mangelberufe wird von der Bundesagentur für Arbeit festgelegt.
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik
ab 41.042 € brutto/Jahr
Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
ab 41.042 € brutto/Jahr
Pflegeberufe, Gesundheitsfachberufe
ab 41.042 € brutto/Jahr
Softwareentwicklung, Systemadministration, IT-Sicherheit
ab 41.042 € brutto/Jahr
Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen
ab 41.042 € brutto/Jahr
Chemie, Physik, Biologie, Geowissenschaften
ab 41.042 € brutto/Jahr
Aufenthaltsperspektive
Der entscheidende Vorteil der Blue Card gegenüber dem regulären Arbeitsvisum: Der Weg zur unbefristeten Niederlassungserlaubnis ist kürzer – unter bestimmten Bedingungen schon nach 21 statt 48 Monaten.
Wann und wie der unbefristete Aufenthalt möglich wird
Blue Card – Erste Erteilung
Die Blue Card wird zunächst für die Dauer des Arbeitsvertrags erteilt, maximal für 4 Jahre. Verlängerung ohne Probleme möglich, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.
Recht auf Weiterzug in andere EU-Staaten
Nach 18 Monaten Blue Card in Deutschland kann in einen anderen EU-Mitgliedstaat weitergezogen werden, ohne das Verfahren von vorne beginnen zu müssen. Dies gilt nicht für alle EU-Staaten – vorher den Zielstaat prüfen.
Niederlassungserlaubnis möglich (schnellster Weg)
Wer nach 21 Monaten ein B1-Sprachzertifikat nachweist und durchgehend beschäftigt war, kann die Niederlassungserlaubnis beantragen. Das ist der schnellste Weg zum unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
Niederlassungserlaubnis ohne Sprachnachweis
Wer kein B1-Zertifikat hat, kann nach 33 Monaten die Niederlassungserlaubnis beantragen – mit einfachem Sprachnachweis (mündliche Verständigung nachgewiesen).
Niederlassungserlaubnis nach 48 Monaten
Das Standardarbeitsvisum führt erst nach 4 Jahren (48 Monaten) zur Niederlassungserlaubnis – 27 Monate später als mit Blue Card und B1.
Der Antragsprozess
Der Arbeitsvertrag muss das Mindestgehalt (45.300 € oder 41.042 € für Mangelberufe) als festes Grundgehalt ausweisen. Variable Bestandteile wie Boni oder Aktienoptionen zählen nicht.
ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis H+. Dauer: 4–12 Wochen. Parallel zum Botschaftstermin einleiten – nicht danach warten.
Ohne Anerkennungsnachweis kein Botschaftstermin für die Blue Card.So früh wie möglich buchen. In Ländern mit langer Wartezeit (8–16 Wochen) den Termin buchen, bevor alle Unterlagen fertig sind – dann parallel fertigstellen.
Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Fehlende Unterlagen beim Termin führen zur Ablehnung oder zu einem neuen Termin – ohne Ausnahme.
Dauer: 20–40 Minuten. Reisepass verbleibt bei der Botschaft. Bearbeitungszeit nach dem Termin: 2–6 Wochen.
Das Visum erlaubt die Einreise. Die Blue Card selbst – als Aufenthaltstitel – wird dann bei der Ausländerbehörde am Wohnort beantragt. Wohnanmeldung zuerst (14 Tage Pflicht), danach Ausländerbehörde.
Du erfüllst die Voraussetzungen für die Blue Card?
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.