Jedes Visum hat eine Grundlage, die immer gilt – und eine Schicht, die je nach Visumstyp hinzukommt. Fehlende Dokumente führen nicht zur Nachfrage am Terminstag, sondern zur Ablehnung oder Verschiebung. Diese Seite trennt was immer gilt von dem, was spezifisch gilt.
Gilt für jedes Visum
Sechs Dokumente, die für jedes deutsche Visum immer Pflicht sind. Ohne eines davon wird kein Antrag bearbeitet.
Gültiger Reisepass
Muss mindestens 6 Monate nach dem geplanten Aufenthaltsende gültig sein. Zusätzlich: 2 Kopien der Datenseite. Abgelaufene Reisepässe führen zur sofortigen Ablehnung.
Biometrische Lichtbilder
Genau 2 Fotos, 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell (nicht älter als 6 Monate). Bilder müssen den ICAO-Normen entsprechen. Fotos aus Automaten werden abgelehnt – Fotostudio empfohlen.
Ausgefülltes Visumsformular
Online auf service2.diplo.de ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein – unvollständige Formulare werden zurückgegeben.
Krankenversicherungsnachweis
Muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken. Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Private internationale KV oder GKV-Nachweis (nach Einreise). Mindestdeckung: 30.000 €.
Visumsgebühr
75 € Standardgebühr für nationale Visa (D-Visa). Gebühr in bar oder Karte – je nach Botschaft. Wird nicht erstattet, auch bei Ablehnung. Kinder unter 6 Jahren: kostenlos. Kinder 6–12 Jahre: 37,50 €.
Nachweis der Lebenshaltungskosten
Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Bankbescheinigung, Sperrkonto-Nachweis, Bürgschaft oder Gehaltsnachweis durch deutschen Arbeitgeber. Betrag variiert je nach Visum – mindestens 700 €/Monat als Grundlage.
Visumstyp-spezifische Unterlagen
Studienvisum § 16b AufenthG
PflichtdokumenteHochschulzulassung einer deutschen Hochschule – Originalbrief oder digitales Schreiben mit Briefkopf
PflichtSperrkonto-Nachweis mit mindestens 11.208 € (934 € × 12 Monate) – Kontoauszug der deutschen Bank
PflichtSchulabschluss / Hochschulzeugnis aus dem Herkunftsland + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
PflichtSprachnachweis – Deutschkenntnisse für deutschsprachiges Studium (meist DSH oder TestDaF), Englischnachweis für englischsprachiges
PflichtLebenslauf auf Deutsch – tabellarisch, mit Schulabschluss und ggf. Vorqualifikation
PflichtZusätzlich empfohlen
OptionalUnterkunftsnachweis (Wohnheimzusage oder Wohnungsangebot) für den Botschaftstermin
Motivationsschreiben – warum dieses Studium, warum Deutschland
anabin-Nachweis oder ZAB-Bewertung des Schulabschlusses – stärkt die Glaubwürdigkeit
Ausbildungsvisum § 16a AufenthG
PflichtdokumenteAusbildungsvertrag – unterschrieben von Bewerber und Betrieb, mit Kammer-Eintragungsnachweis (IHK oder HWK)
PflichtSchulzeugnis / Bildungsnachweis + beglaubigte Übersetzung – für Voraussetzungsnachweis
PflichtLebenslauf auf Deutsch – tabellarisch, mit Schulabschluss und Berufsinteresse
PflichtSprachnachweis – kein gesetzliches Niveau, aber B1/B2 je nach Betrieb und Botschaft erwartet
EmpfohlenJe nach Botschaft zusätzlich
Optional / situativZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis des Schulabschlusses
Unterkunftsnachweis in Deutschland (Wohnheimzusage, Wohnungsangebot, Betriebsunterkunft)
Motivationsschreiben – warum dieser Ausbildungsberuf, warum dieser Betrieb
Arbeitsvisum § 18 AufenthG
PflichtdokumenteArbeitsvertrag oder verbindliche Stellenzusage vom deutschen Arbeitgeber – unterschrieben, mit Gehalt, Stelle und Startdatum
PflichtBerufsqualifikationsnachweis (Studienzeugnis oder Berufsabschluss) + beglaubigte Übersetzung
PflichtAnerkennungsbescheid – wenn der Beruf zulassungspflichtig ist (Arzt, Ingenieur, Lehrer) oder Arbeitgeber ihn verlangt
Situativ PflichtLebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und relevanter Berufserfahrung
PflichtEU Blue Card § 18g AufenthG
PflichtdokumenteArbeitsvertrag mit Mindestgehalt 45.300 € brutto/Jahr (Standard) oder 41.042 € (Mangelberufe 2025)
PflichtHochschulzeugnis (mind. 3 Jahre Regelstudienzeit) + beglaubigte Übersetzung – muss in Deutschland anerkannt oder anerkennungsfähig sein
PflichtÄquivalenznachweis – wenn der Abschluss nicht automatisch anerkannt ist: ZAB-Bewertung oder Statement of Comparability
Situativ PflichtLebenslauf auf Deutsch mit akademischen Qualifikationen und Berufserfahrung
PflichtFamiliennachzug §§ 27–36 AufenthG
Pflichtdokumente des AntragstellersHeiratsurkunde + beglaubigte Übersetzung + ggf. Apostille – für Ehegattennachzug
PflichtGeburtsurkunde + beglaubigte Übersetzung – für eigene Identität und Kindernachzug
PflichtSprachnachweis A1 (Goethe A1, Start Deutsch 1 oder telc A1) – beim Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Ausländern
Pflicht für EheDokumente der Bezugsperson (Kopie Aufenthaltstitel, Gehaltsnachweis letzter 3 Monate, Mietvertrag)
PflichtBei Kindernachzug: Sorgerechtsnachweise und ggf. Zustimmungserklärung des anderen Elternteils
Situativ PflichtJobsuchvisum § 20 / Chancenkarte § 20a
PflichtdokumenteHochschulzeugnis oder Berufsabschluss + beglaubigte Übersetzung – muss in Deutschland anerkannt oder anerkennungsfähig sein
PflichtFinanznachweis – § 20: für 6 Monate (ca. 4.200–6.000 €); § 20a: für 12 Monate (ca. 8.400–12.000 €)
PflichtLebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und Berufserfahrung
PflichtSprachnachweise für Punktesystem (nur § 20a) – Goethe/telc für Deutsch, IELTS/TOEFL für Englisch
Je nach PunkteBerufserfahrungsnachweise (nur § 20a) – Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge für Punktekategorien
Je nach PunkteSelbstständigen-Visum § 21 / Freiberufler § 21 Abs. 5
PflichtdokumenteBusinessplan auf Deutsch (nur § 21 Abs. 1–4) – mit 3-Jahres-Finanzplanung, Marktanalyse, Investitionsbedarf
§ 21 PflichtKammer-Stellungnahme (nur § 21 Abs. 1–4) – IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung; schriftlich, datiert, gestempelt
§ 21 PflichtKapitalnachweis – Kontoauszüge, Bankbescheinigung oder Investorenzusage
PflichtQualifikationsnachweise – Hochschulzeugnis, Berufszertifikate, Berufserlaubnis bei reglementierten Berufen
PflichtBerufserlaubnis / Approbation (nur § 21 Abs. 5, reglementierte Berufe) – vor dem Botschaftstermin beantragen
§ 21 Abs. 5 situativLebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und relevanter Berufserfahrung
PflichtForscher-Visum § 18d AufenthG
PflichtdokumenteAufnahmevereinbarung der BAMF-anerkannten Forschungseinrichtung – mit Forschungsvorhaben, Qualifikationsbestätigung, Finanzierungszusage und Dauer
PflichtPromotionsurkunde oder gleichwertige Qualifikation + beglaubigte Übersetzung
PflichtAkademischer Lebenslauf mit Publikationsliste und Forschungsschwerpunkten
PflichtBAMF-Anerkennungsnachweis der Einrichtung – nicht immer gefordert, aber empfehlenswert mitzubringen
EmpfohlenWas eine beglaubigte Übersetzung ist – und wer sie ausstellen darf
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem staatlich vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde. Sie bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich korrekt ist.
Online-Dienste, maschinelle Übersetzungen oder nicht-vereidigte Übersetzer werden von deutschen Botschaften nicht akzeptiert.
Wann Urkunden zusätzlich beglaubigt werden müssen
Eine Apostille bestätigt die Echtheit öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Sie wird von einer Behörde im Herkunftsland ausgestellt – nicht vom Übersetzer. Apostille und beglaubigte Übersetzung sind zwei verschiedene Schritte, die beide nötig sein können.
Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt eine Apostille. Für alle anderen ist eine vollständige Legalisation nötig.
Entscheidungslogik
Diese Abfolge beantwortet die Frage in drei Schritten – für jedes Dokument separat prüfen.
| Dokument | Apostille / Legalisation nötig? | Hinweis |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | In der Regel ja – abhängig vom Herkunftsland | Wichtigstes Identitätsdokument; Botschaft prüft Echtheit |
| Heiratsurkunde | In der Regel ja – abhängig vom Herkunftsland | Beim Ehegattennachzug Pflicht |
| Hochschulzeugnis | Abhängig von Land und Visum | Einige Botschaften akzeptieren beglaubigte Kopie ohne Apostille |
| Schulzeugnis | Abhängig von Land und Visum | Direkter Kontakt mit der Botschaft empfohlen |
| Führungszeugnis | Ja – Apostille oder Legalisation je nach Land | Bei Ausbildungsvisum und einigen Berufen |
| Ausbildungsvertrag | Nein – deutsches Dokument | Kein ausländisches Dokument; keine Apostille nötig |
| Aufnahmevereinbarung | Nein – deutsches Dokument | Von deutscher Einrichtung ausgestellt |
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.