03.03.02 · Dokumente-Checkliste

Was die Botschaft
wirklich verlangt.

Jedes Visum hat eine Grundlage, die immer gilt – und eine Schicht, die je nach Visumstyp hinzukommt. Fehlende Dokumente führen nicht zur Nachfrage am Terminstag, sondern zur Ablehnung oder Verschiebung. Diese Seite trennt was immer gilt von dem, was spezifisch gilt.

Gilt für jedes Visum

Diese Dokumente braucht jeder – unabhängig vom Visumstyp

Sechs Dokumente, die für jedes deutsche Visum immer Pflicht sind. Ohne eines davon wird kein Antrag bearbeitet.

1

Gültiger Reisepass

Muss mindestens 6 Monate nach dem geplanten Aufenthaltsende gültig sein. Zusätzlich: 2 Kopien der Datenseite. Abgelaufene Reisepässe führen zur sofortigen Ablehnung.

Immer Pflicht
2

Biometrische Lichtbilder

Genau 2 Fotos, 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell (nicht älter als 6 Monate). Bilder müssen den ICAO-Normen entsprechen. Fotos aus Automaten werden abgelehnt – Fotostudio empfohlen.

Immer Pflicht
3

Ausgefülltes Visumsformular

Online auf service2.diplo.de ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein – unvollständige Formulare werden zurückgegeben.

Immer Pflicht
4

Krankenversicherungsnachweis

Muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken. Reisekrankenversicherungen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Private internationale KV oder GKV-Nachweis (nach Einreise). Mindestdeckung: 30.000 €.

Immer Pflicht
5

Visumsgebühr

75 € Standardgebühr für nationale Visa (D-Visa). Gebühr in bar oder Karte – je nach Botschaft. Wird nicht erstattet, auch bei Ablehnung. Kinder unter 6 Jahren: kostenlos. Kinder 6–12 Jahre: 37,50 €.

Immer Pflicht
6

Nachweis der Lebenshaltungskosten

Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Bankbescheinigung, Sperrkonto-Nachweis, Bürgschaft oder Gehaltsnachweis durch deutschen Arbeitgeber. Betrag variiert je nach Visum – mindestens 700 €/Monat als Grundlage.

Variiert je Visum

Visumstyp-spezifische Unterlagen

Was je nach Visum zusätzlich gilt

Studienvisum § 16b AufenthG

Pflichtdokumente

Hochschulzulassung einer deutschen Hochschule – Originalbrief oder digitales Schreiben mit Briefkopf

Pflicht

Sperrkonto-Nachweis mit mindestens 11.208 € (934 € × 12 Monate) – Kontoauszug der deutschen Bank

Pflicht

Schulabschluss / Hochschulzeugnis aus dem Herkunftsland + beglaubigte Übersetzung ins Deutsche

Pflicht

Sprachnachweis – Deutschkenntnisse für deutschsprachiges Studium (meist DSH oder TestDaF), Englischnachweis für englischsprachiges

Pflicht

Lebenslauf auf Deutsch – tabellarisch, mit Schulabschluss und ggf. Vorqualifikation

Pflicht

Zusätzlich empfohlen

Optional

Unterkunftsnachweis (Wohnheimzusage oder Wohnungsangebot) für den Botschaftstermin

Motivationsschreiben – warum dieses Studium, warum Deutschland

anabin-Nachweis oder ZAB-Bewertung des Schulabschlusses – stärkt die Glaubwürdigkeit

Ausbildungsvisum § 16a AufenthG

Pflichtdokumente

Ausbildungsvertrag – unterschrieben von Bewerber und Betrieb, mit Kammer-Eintragungsnachweis (IHK oder HWK)

Pflicht

Schulzeugnis / Bildungsnachweis + beglaubigte Übersetzung – für Voraussetzungsnachweis

Pflicht

Lebenslauf auf Deutsch – tabellarisch, mit Schulabschluss und Berufsinteresse

Pflicht

Sprachnachweis – kein gesetzliches Niveau, aber B1/B2 je nach Betrieb und Botschaft erwartet

Empfohlen

Je nach Botschaft zusätzlich

Optional / situativ

ZAB-Bewertung oder anabin-Nachweis des Schulabschlusses

Unterkunftsnachweis in Deutschland (Wohnheimzusage, Wohnungsangebot, Betriebsunterkunft)

Motivationsschreiben – warum dieser Ausbildungsberuf, warum dieser Betrieb

Arbeitsvisum § 18 AufenthG

Pflichtdokumente

Arbeitsvertrag oder verbindliche Stellenzusage vom deutschen Arbeitgeber – unterschrieben, mit Gehalt, Stelle und Startdatum

Pflicht

Berufsqualifikationsnachweis (Studienzeugnis oder Berufsabschluss) + beglaubigte Übersetzung

Pflicht

Anerkennungsbescheid – wenn der Beruf zulassungspflichtig ist (Arzt, Ingenieur, Lehrer) oder Arbeitgeber ihn verlangt

Situativ Pflicht

Lebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und relevanter Berufserfahrung

Pflicht

EU Blue Card § 18g AufenthG

Pflichtdokumente

Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt 45.300 € brutto/Jahr (Standard) oder 41.042 € (Mangelberufe 2025)

Pflicht

Hochschulzeugnis (mind. 3 Jahre Regelstudienzeit) + beglaubigte Übersetzung – muss in Deutschland anerkannt oder anerkennungsfähig sein

Pflicht

Äquivalenznachweis – wenn der Abschluss nicht automatisch anerkannt ist: ZAB-Bewertung oder Statement of Comparability

Situativ Pflicht

Lebenslauf auf Deutsch mit akademischen Qualifikationen und Berufserfahrung

Pflicht

Familiennachzug §§ 27–36 AufenthG

Pflichtdokumente des Antragstellers

Heiratsurkunde + beglaubigte Übersetzung + ggf. Apostille – für Ehegattennachzug

Pflicht

Geburtsurkunde + beglaubigte Übersetzung – für eigene Identität und Kindernachzug

Pflicht

Sprachnachweis A1 (Goethe A1, Start Deutsch 1 oder telc A1) – beim Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Ausländern

Pflicht für Ehe

Dokumente der Bezugsperson (Kopie Aufenthaltstitel, Gehaltsnachweis letzter 3 Monate, Mietvertrag)

Pflicht

Bei Kindernachzug: Sorgerechtsnachweise und ggf. Zustimmungserklärung des anderen Elternteils

Situativ Pflicht

Jobsuchvisum § 20 / Chancenkarte § 20a

Pflichtdokumente

Hochschulzeugnis oder Berufsabschluss + beglaubigte Übersetzung – muss in Deutschland anerkannt oder anerkennungsfähig sein

Pflicht

Finanznachweis – § 20: für 6 Monate (ca. 4.200–6.000 €); § 20a: für 12 Monate (ca. 8.400–12.000 €)

Pflicht

Lebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und Berufserfahrung

Pflicht

Sprachnachweise für Punktesystem (nur § 20a) – Goethe/telc für Deutsch, IELTS/TOEFL für Englisch

Je nach Punkte

Berufserfahrungsnachweise (nur § 20a) – Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge für Punktekategorien

Je nach Punkte

Selbstständigen-Visum § 21 / Freiberufler § 21 Abs. 5

Pflichtdokumente

Businessplan auf Deutsch (nur § 21 Abs. 1–4) – mit 3-Jahres-Finanzplanung, Marktanalyse, Investitionsbedarf

§ 21 Pflicht

Kammer-Stellungnahme (nur § 21 Abs. 1–4) – IHK, HWK oder Wirtschaftsförderung; schriftlich, datiert, gestempelt

§ 21 Pflicht

Kapitalnachweis – Kontoauszüge, Bankbescheinigung oder Investorenzusage

Pflicht

Qualifikationsnachweise – Hochschulzeugnis, Berufszertifikate, Berufserlaubnis bei reglementierten Berufen

Pflicht

Berufserlaubnis / Approbation (nur § 21 Abs. 5, reglementierte Berufe) – vor dem Botschaftstermin beantragen

§ 21 Abs. 5 situativ

Lebenslauf auf Deutsch – mit Qualifikationen und relevanter Berufserfahrung

Pflicht

Forscher-Visum § 18d AufenthG

Pflichtdokumente

Aufnahmevereinbarung der BAMF-anerkannten Forschungseinrichtung – mit Forschungsvorhaben, Qualifikationsbestätigung, Finanzierungszusage und Dauer

Pflicht

Promotionsurkunde oder gleichwertige Qualifikation + beglaubigte Übersetzung

Pflicht

Akademischer Lebenslauf mit Publikationsliste und Forschungsschwerpunkten

Pflicht

BAMF-Anerkennungsnachweis der Einrichtung – nicht immer gefordert, aber empfehlenswert mitzubringen

Empfohlen
Ü Beglaubigte Übersetzungen

Was eine beglaubigte Übersetzung ist – und wer sie ausstellen darf

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem staatlich vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt und mit Stempel und Unterschrift versehen wurde. Sie bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich korrekt ist.

Online-Dienste, maschinelle Übersetzungen oder nicht-vereidigte Übersetzer werden von deutschen Botschaften nicht akzeptiert.

  • Wer darf übersetzen: Staatlich vereidigte Übersetzer im Herkunftsland oder in Deutschland
  • Sprache: Übersetzung muss ins Deutsche erfolgen – keine Zwischensprachen
  • Format: Stempel des Übersetzers, Unterschrift, Datum, Stempel der Kammer (je nach Land)
  • Bearbeitungszeit: 1–3 Wochen – nicht kurzfristig planbar
  • Kosten: ca. 40–120 € pro Seite, je nach Sprache und Umfang
  • Gültigkeit: Unbegrenzt – sofern das Originaldokument gültig bleibt
A Apostille & Legalisation

Wann Urkunden zusätzlich beglaubigt werden müssen

Eine Apostille bestätigt die Echtheit öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Sie wird von einer Behörde im Herkunftsland ausgestellt – nicht vom Übersetzer. Apostille und beglaubigte Übersetzung sind zwei verschiedene Schritte, die beide nötig sein können.

Für Länder, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, genügt eine Apostille. Für alle anderen ist eine vollständige Legalisation nötig.

  • Apostille-Länder: EU-Staaten, USA, Indien, Türkei, Russland, Ukraine, zahlreiche lateinamerikanische Länder
  • Legalisationspflichtig: Nigeria, Bangladesch, Myanmar, Saudi-Arabien, Pakistan (und andere Nicht-Mitglieder)
  • Bearbeitungszeit: 2–12 Wochen je nach Land – früh anfangen
  • Was wird apostilliert: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse
  • Nicht nötig: Dokumente, die direkt vom deutschen Staat oder deutschen Botschaften ausgestellt werden

Entscheidungslogik

Brauche ich eine Apostille oder Legalisation?

Diese Abfolge beantwortet die Frage in drei Schritten – für jedes Dokument separat prüfen.

Ist das Dokument ein deutsches Originaldokument?
(ausgestellt von deutschen Behörden, Botschaften, Notaren)
→ Ja
Keine Apostille nötig.
Beglaubigte Übersetzung prüfen.
Ist das Herkunftsland Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens?
(Liste: hcch.net/en/instruments/conventions/status-table/?cid=41)
→ Ja
Apostille beantragen bei der zuständigen Behörde im Herkunftsland. Danach ins Deutsche übersetzen lassen.
Das Land ist nicht Mitglied des Haager Übereinkommens
(z.B. Nigeria, Pakistan, Bangladesch, Saudi-Arabien)
→ dann
Vollständige Legalisation nötig: (1) Beglaubigung im Herkunftsland → (2) Bestätigung durch nationales Außenministerium → (3) Bestätigung durch deutsche Botschaft im Herkunftsland. Danach übersetzen.
DokumentApostille / Legalisation nötig?Hinweis
GeburtsurkundeIn der Regel ja – abhängig vom HerkunftslandWichtigstes Identitätsdokument; Botschaft prüft Echtheit
HeiratsurkundeIn der Regel ja – abhängig vom HerkunftslandBeim Ehegattennachzug Pflicht
HochschulzeugnisAbhängig von Land und VisumEinige Botschaften akzeptieren beglaubigte Kopie ohne Apostille
SchulzeugnisAbhängig von Land und VisumDirekter Kontakt mit der Botschaft empfohlen
FührungszeugnisJa – Apostille oder Legalisation je nach LandBei Ausbildungsvisum und einigen Berufen
AusbildungsvertragNein – deutsches DokumentKein ausländisches Dokument; keine Apostille nötig
AufnahmevereinbarungNein – deutsches DokumentVon deutscher Einrichtung ausgestellt
Die Anforderungen zur Apostille variieren je nach Botschaft und Herkunftsland. Was für die Botschaft in Lagos gilt, gilt nicht zwingend für die Botschaft in Mumbai. Vor dem Antrag immer direkt bei der zuständigen deutschen Botschaft anfragen, welche Dokumente apostilliert werden müssen.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.