Beruf realistisch wählen
Der Beruf muss zu Sprache, Schulabschluss und Bewerbungsmarkt passen.
Ausbildung in Deutschland beginnt nicht mit dem Visum – es beginnt mit einem Ausbildungsbetrieb. Kein Betrieb, kein Ausbildungsvertrag. Kein Ausbildungsvertrag, kein Visum. Wer das falsch herum angeht, verliert Monate.
Der Ausbildungsweg beginnt nicht mit dem Antrag, sondern mit Berufswahl, Betrieb, Sprache und einem tragfähigen Vertrag.
Der Beruf muss zu Sprache, Schulabschluss und Bewerbungsmarkt passen.
Ohne Betrieb und Vertrag bleibt der Antrag schwach.
Erst Betrieb und Sprache, dann Vertrag, dann Ausbildungsvisum.
Wie auf der Startseite: erst Richtung klären, dann Details entscheiden.
Was ich sehe
Er kostet immer dasselbe: zwölf Monate. Der nächste Ausbildungszyklus startet einmal im Jahr.
Die richtige Reihenfolge
In Deutschland gibt es über 320 staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Die Wahl des Berufs bestimmt, in welcher Branche du einen Betrieb suchst, welche Sprach- und Schulabschlussvoraussetzungen gelten und wie lang die Ausbildung dauert. Den Beruf zuerst klären – dann erst die Betriebssuche beginnen.
Berufe & BranchenWelcher Schulabschluss wird verlangt? Welches Deutschniveau gilt für diesen Beruf? Wird der ausländische Schulabschluss anerkannt? Manche Berufe fordern Hauptschulabschluss, andere Fachabitur. Das klärt sich nicht durch die Bewerbung, sondern davor.
Voraussetzungen prüfenDas ist der Schritt, von dem alles andere abhängt. Ausbildungsplätze werden direkt von Betrieben vergeben – nicht von Behörden, nicht über zentrale Portale. Bewerbungsphase für den Ausbildungsbeginn im September: März bis Mai des gleichen Jahres.
Bewerbung – Schritt für Schritt Kein Betrieb = kein Ausbildungsvertrag = kein Visum. Dieser Schritt bestimmt alle anderen.Nach der Zusage des Betriebs wird der Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Kammer (IHK, HWK) eingetragen und ist die Grundlage für den Visumsantrag. Ohne eingetragenen Ausbildungsvertrag ist das Ausbildungsvisum nicht beantragbar.
Für das Ausbildungsvisum muss der ausländische Schulabschluss in Deutschland anerkannt oder bewertet werden. Das Verfahren läuft über die zuständige Anerkennungsstelle – parallel zur Betriebssuche oder nach dem Vertragsabschluss. Die Anerkennung braucht Zeit: 4–12 Wochen einplanen.
Anerkennung – DetailsMit dem Ausbildungsvertrag und dem Anerkennungsbescheid wird das Ausbildungsvisum (§ 16a AufenthG) bei der deutschen Botschaft beantragt. Botschaftstermine so früh wie möglich buchen – Wartezeiten je nach Land zwischen 4 und 14 Wochen.
Ausbildungsvisum – Details Wer den Termin zu spät bucht, verpasst den Ausbildungsstart im September.Nach der Einreise: Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen. Aufenthaltserlaubnis (§ 16a AufenthG) bei der Ausländerbehörde beantragen. Krankenversicherung aktivieren. Die Reihenfolge nach der Einreise ist genauso wichtig wie davor.
Das duale System
Das duale System bedeutet: gleichzeitig im Betrieb arbeiten und die Berufsschule besuchen. Beide Teile sind Pflicht. Beide Teile zählen für den Abschluss.
Ausbildungsbetrieb
3–4 Tage pro Woche im Betrieb
Praktische Ausbildung am Arbeitsplatz
Ausbildungsgehalt wird vom Betrieb gezahlt
Ausbildungsbeauftragter begleitet die Ausbildung
Betrieb stellt am Ende das Ausbildungszeugnis aus
Der Betrieb zahlt – und bildet aus
Berufsschule
1–2 Tage pro Woche in der Berufsschule
Theoretische Grundlagen des Berufs
Allgemeinbildende Fächer (Wirtschaft, Deutsch)
Berufsschule ist staatlich – kein Schulgeld
Berufsschulzeugnis ist Teil des Ausbildungsabschlusses
Pflicht, nicht optional
Alle Themen im Detail
Voraussetzungen →
Welcher Schulabschluss anerkannt wird, welches Deutschniveau gilt und was das Anerkennungsverfahren für ausländische Zeugnisse bedeutet. Erst Voraussetzungen klären – dann Betrieb suchen.
Manche Betriebe prüfen Bewerbungen nur mit anerkanntem Abschluss.
Bewerbung →
Wo Ausbildungsplätze ausgeschrieben werden, wie eine Bewerbung aufgebaut sein muss und was Betriebe von internationalen Bewerbern erwarten. Bewerbungsphase: März–Mai für Ausbildungsbeginn September.
Verpasste Bewerbungsphase = ein Jahr Wartezeit. Kein Ausnahmeweg.
Ausbildungsvisum →
Welche Unterlagen die Botschaft verlangt, was das Ausbildungsvisum nach § 16a AufenthG bedeutet und wie lange Wartezeiten sind. Das Visum setzt den unterschriebenen Ausbildungsvertrag voraus.
Termin so früh wie möglich buchen – Wartezeiten können den Ausbildungsstart gefährden.
Gehalt & Vergütung →
Wie hoch die Ausbildungsvergütung ist, welche Unterschiede es zwischen Branchen und Ausbildungsjahren gibt und was Auszubildende rechtlich erhalten. Mindestvergütung 2025: 682 € im ersten Ausbildungsjahr.
Ausbildungsvergütung und Mindestlohn sind unterschiedliche Konzepte.
Berufe & Branchen →
Welche Ausbildungsberufe für internationale Bewerber zugänglich sind, welche Branchen aktiv suchen und welche Berufe die besten Übernahmechancen bieten. Pflege, IT, Handwerk und Logistik: besonders hoher Bedarf.
Den Beruf zuerst wählen – nicht den Betrieb. Die Reihenfolge entscheidet.
Zahlen, die du kennen musst
September
AusbildungsbeginnIn der Regel. Einige Betriebe bieten auch Februar/März an.
682 €
Mindestvergütung 2025Im ersten Ausbildungsjahr. Steigt in Folgejahren.
4–14 Wo.
Botschaft WartezeitJe nach Herkunftsland. Termin früh buchen.
B1–B2
SprachniveauJe nach Betrieb und Beruf. B2 ist Standard für technische Berufe.
Du weißt, dass du eine Ausbildung machen willst.
Lass klären, welcher Schritt für dich jetzt gilt.
Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten
Bewerberinnen und Bewerber, die Berufswahl, Betrieb, Sprache und Ausbildungsvisum verbinden müssen.
Beruf, Bewerbungsstand und Sprachniveau gegen die Visumlogik prüfen.
Ausbildungsweg prüfenStand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.