02.06.02 · Ehepartner-Nachzug

Ehepartner
nachziehen
lassen.

Der Ehegattennachzug ist der häufigste Familiennachzugsfall und gleichzeitig der am häufigsten falsch eingeschätzte. Das A1-Spracherfordernis überrascht viele – genau wie die langen Wartezeiten bei manchen Botschaften. Wer das A1-Zertifikat nicht rechtzeitig macht, verzögert den Nachzug um Monate. Wer zu früh beantragt, riskiert eine Ablehnung.

A1 Deutschnachweis
§ 30 Rechtsgrundlage
75 € Visumsgebühr

Voraussetzungen

Was für den Ehegattennachzug erfüllt sein muss

Der Ehegattennachzug nach § 30 AufenthG setzt mehrere Bedingungen voraus, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. Keine Ausnahme bei Wohnraum, keine Ausnahme beim Lebensunterhalt – und in den meisten Fällen keine Ausnahme beim A1-Nachweis.

01 Voraussetzungen

Fünf Pflichtbedingungen – alle müssen gleichzeitig erfüllt sein

1. Gültiger Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person

Die in Deutschland lebende Person muss einen Aufenthaltstitel haben, der den Ehegattennachzug erlaubt. Für Fachkräfte mit Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (§ 18a/b) und Personen mit Niederlassungserlaubnis ist das der Fall. Bei Studierenden gelten eingeschränkte Bedingungen. Wer nur ein befristetes Studienvisum hat und noch keinen stabilen Einkommensnachweis vorweisen kann, wird Schwierigkeiten haben.

2. A1-Deutschkenntnisse des nachziehenden Ehepartners

Der nachziehende Ehepartner muss sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können – Niveau A1 nach GER. Das Zertifikat muss bei der Botschaft vorgelegt werden. Goethe-Institut A1, telc A1 oder ÖSD A1 werden akzeptiert. Den A1-Kurs und die Prüfung im Heimatland absolvieren – bevor der Botschaftstermin beantragt wird.

3. Angemessener Wohnraum

Die Wohnung in Deutschland muss ausreichend groß sein. Die Ausländerbehörden orientieren sich an der Faustregel von ca. 12 qm Wohnfläche pro Person. Ein Ehepaar braucht also mindestens eine 24-qm-Wohnung – in der Praxis deutlich mehr, da auch Küche und Bad mitgerechnet werden.

4. Gesicherter Lebensunterhalt

Die in Deutschland lebende Person muss nachweisen, dass der Lebensunterhalt der gesamten Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist. Relevant: aktuelles Gehalt, Mietkosten, Krankenversicherung. Bürgergeld oder ähnliche Sozialleistungen schließen den Ehegattennachzug grundsätzlich aus.

5. Bestehende Ehe und Mindestalter 18

Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Antrags rechtsgültig bestehen. Beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, kann die Botschaft eine Anerkennung der Ehe nach deutschem Recht verlangen. Standesamtliche Eheschließung oder Kirchenbucheintrag mit Apostille.

Eingetragene Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtliche Ehen werden in Deutschland anerkannt – der Nachzug gilt analog zum Ehegattennachzug. Voraussetzung: das Heimatland erkennt die Verbindung als Ehe oder gleichwertige Partnerschaft an, oder die Ehe wurde nach deutschem Recht geschlossen.
★ A1 nicht nötig bei

Ausnahmen

Staatsangehörige dieser Länder sind befreit: USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Großbritannien, Israel, Andorra, San Marino, Monaco. Diese Staatsangehörigen können ohne A1-Nachweis einreisen.

Weitere Ausnahmen

Sonder­fälle

Auch befreit: Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss aus bestimmten Ländern, Personen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, die keine Sprachkenntnisse erwerben können, und in Ausnahmefällen bei nachgewiesener Unmöglichkeit.

Immer prüfen

Status?

Die Ausnahmenliste ändert sich. Immer bei der deutschen Botschaft im Heimatland nachfragen, ob die eigene Staatsangehörigkeit von der A1-Pflicht befreit ist. Nicht auf allgemeine Internetquellen verlassen.

Unterlagen

Was die Botschaft für das Ehegattenvisum braucht

Die Unterlagen kommen von zwei Seiten: Die in Deutschland lebende Person muss bestimmte Dokumente beisteuern. Der nachziehende Ehepartner reicht den Antrag bei der Botschaft ein. Unvollständige Unterlagen führen zu Verzögerungen oder Ablehnung.

02 Unterlagen

Vollständige Liste – beide Seiten müssen liefern

Unterlagen des nachziehenden Ehepartners (Botschaftsantrag)

  • Ausgefülltes Visumsantragsformular – national, von der Botschaftswebsite, vollständig und unterschrieben
  • Reisepass – gültig mindestens 12 Monate nach geplantem Einreisedatum, mind. 2 freie Seiten
  • Biometrisches Passfoto – aktuell, weißer Hintergrund, 35 × 45 mm
  • A1-Sprachzertifikat – Goethe-Institut, telc oder ÖSD, original oder beglaubigte Kopie
  • Heiratsurkunde – original und beglaubigte Übersetzung ins Deutsche; bei Auslandsheirat ggf. mit Apostille
  • Krankenversicherungsnachweis – für die Reise und bis Anschluss an deutsche GKV
  • Lichtbildausweis / Personalausweis – als Ergänzung zum Reisepass

Unterlagen der in Deutschland lebenden Person

  • Kopie des eigenen Aufenthaltstitels – aktuell, nicht abgelaufen
  • Aktuelle Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
  • Einkommensnachweise – letzte 3 Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag
  • Wohnraumnachweis – Mietvertrag, Grundriss oder Bestätigung der Wohnfläche
  • Krankenversicherungsnachweis – GKV-Mitgliedsbescheinigung, die eine Familienversicherung erlaubt
  • Verpflichtungserklärung – in manchen Fällen verlangt, bei schwacher Einkommenssituation

Je nach Botschaft oder Situation zusätzlich

DokumentWann verlangt
Nachweis über Scheidung / Tod früherer EhepartnerWenn eine frühere Ehe bestand – Scheidungsurteil mit Apostille oder Sterbeurkunde
Geburtsurkunden gemeinsamer KinderFalls Kinder mitziehen oder familiäre Bindung nachgewiesen werden soll
Motivationsschreiben / Erklärung zur EheschließungManche Botschaften verlangen Erklärung zum Kennenlernen und zur Beziehungsgeschichte
Fotos der Eheschließung oder gemeinsame DokumenteBei Verdacht auf Scheinehe – zusätzlicher Nachweis der echten Beziehung
Nachweis über gemeinsamen AufenthaltChat-Verläufe, Reisepässe, Buchungen – bei Langstreckenbeziehungen
Die genaue Unterlagenliste variiert je nach Botschaft und Herkunftsland. Immer die aktuelle Liste der zuständigen deutschen Botschaft prüfen – nicht auf allgemeine Angaben im Internet verlassen. Was vor zwei Jahren galt, muss heute nicht mehr so gelten.

Botschaft · Wartezeiten 2025

Termin buchen, bevor alle Unterlagen fertig sind

Der häufigste Zeitverlust beim Ehegattennachzug ist nicht das A1-Zertifikat – es ist der Botschaftstermin. In vielen Ländern warten Antragsteller Monate auf einen Termin. Den Termin buchen, sobald der Plan feststeht.

Indien & Südasien

12–24 Wochen

Indien (Delhi, Mumbai, Chennai, Kalkutta), Pakistan, Bangladesh, Sri Lanka – extrem hohe Nachfrage, besonders für Ehegattenvisa

Termin sofort buchen. A1-Kurs parallel starten. Alle Standorte prüfen – manchmal erhebliche Unterschiede.

Nordafrika

8–20 Wochen

Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten, Libyen – sehr hohe Nachfrage; Ehegattenvisa ein häufiger Visatyp

Frühzeitig buchen. Unterlagen in der Wartezeit fertigstellen. Termin nicht absagen – neu buchen kann Monate dauern.

Türkei & Naher Osten

6–14 Wochen

Türkei, Iran, Irak, Syrien (Beirut-Route), Jordanien, Libanon – regional sehr unterschiedlich

Türkische Staatsbürger: kein A1 bei Hochschulabschluss prüfen. Termin online buchen und sofort bestätigen.

Subsahara-Afrika

6–16 Wochen

Nigeria, Ghana, Kenia, Äthiopien, Kamerun, Senegal – wenige Botschaftsstandorte, teils hohe Nachfrage

Prüfen, ob Antrag bei einer anderen Botschaft in der Region möglich ist. Apostille-Anforderungen früh klären.

Osteuropa & Balkan

2–6 Wochen

Ukraine, Georgien, Serbien, Bosnien, Kosovo, Albanien, Nordmazedonien – tendenziell kürzere Wartezeiten

Auch hier: früh buchen. Saisonale Schwankungen beachten – Sommer ist Hochsaison.

Südostasien & Ostasien

4–10 Wochen

Vietnam, Philippinen, Indonesien, Thailand, China, Korea – sehr unterschiedlich je nach Botschaftsstandort

Online-Termine täglich prüfen – Stornierungen werden kurzfristig frei. Mehrere Stadtstandorte vergleichen.

Nach der Einreise

Was nach dem Visum in den ersten Wochen gilt

Das Visum ist nicht der Aufenthaltstitel – es ist die Einreiseerlaubnis. Der eigentliche Aufenthaltstitel muss nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Termin so früh wie möglich buchen – vor der Einreise, wenn möglich.

03 Nach Einreise

Erste 14 Tage – was Pflicht ist und was sinnvoll ist

Innerhalb der ersten 14 Tage: Anmeldung

Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde – Pflicht innerhalb von 14 Tagen nach Einzug. Mitzubringen: Personalausweis/Reisepass, Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (Pflichtdokument). Ohne Anmeldung kein Steuer-ID, kein Bankkonto, keine Krankenversicherung.

Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde

Das Ehegattenvisum gilt in der Regel für 3–6 Monate. Vor Ablauf muss die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung bei der Ausländerbehörde beantragt sein. Nicht nach Ablauf – dann droht eine Duldung oder Ausreisepflicht. Termin so früh wie möglich buchen, da Wartezeiten 6–12 Wochen betragen können.

Krankenversicherung

Nachgezogene Ehepartner können über den in Deutschland arbeitenden Partner in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos familienversichert werden – wenn der Partner GKV-Mitglied ist und der Ehepartner kein eigenes Einkommen über der Grenze von ca. 505 € pro Monat hat. Sofort bei der Krankenkasse des Partners anmelden.

Recht zu arbeiten

Nachgezogene Ehepartner haben in der Regel das Recht, in Deutschland zu arbeiten – unabhängig vom Beruf und Bildungsabschluss. Das Arbeitsrecht gilt von Beginn an, sobald die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung erteilt wurde. Einschränkungen können in Sonderfällen auf den Aufenthaltstitel aufgedruckt sein – immer prüfen.

Integrationskurs

Nachgezogene Ehepartner aus Nicht-EU-Ländern haben Anspruch auf den staatlich geförderten Integrationskurs (A1–B1, 700 Stunden). Für bestimmte Aufenthaltstitel ist er Pflicht. Den Kurs so früh wie möglich anmelden – Wartelisten bei Kursträgern können mehrere Monate betragen.

Wer nach der Einreise schnell eine eigene Arbeitsstelle findet: Neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, die die Erwerbstätigkeit explizit erlaubt. Die Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung kann in manche Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit umgewandelt werden – ohne Ausreise, wenn der Status der in Deutschland lebenden Person das erlaubt.

Typische Fehler

Was beim Ehegattennachzug schiefläuft

01
A1 zu spät

A1-Kurs erst nach dem Botschaftstermin beginnen

Der A1-Kurs dauert 2–4 Monate, die Prüfung muss dann noch bestanden werden. Wer erst mit dem Kurs anfängt, wenn der Botschaftstermin schon da ist, verzögert den Nachzug um Monate. Den A1-Kurs starten, sobald klar ist, dass der Nachzug geplant ist – parallel zur Stabilisierung des eigenen Status.

02
Wohnraum

Zu kleiner Wohnraum beim Antrag

Viele unterschätzen die Wohnraumanforderung. Ein WG-Zimmer oder eine 30-qm-Wohnung reicht für ein Ehepaar nicht – auch wenn es günstiger wäre. Bevor der Antrag gestellt wird, eine größere Wohnung finden oder nachweisen, dass die aktuelle Wohnung ausreichend ist. Den Grundriss oder die qm-Bestätigung vom Vermieter einholen.

03
Timing

Nachzug beantragen, bevor der eigene Status stabil ist

Wer in Deutschland noch kein ausreichendes Einkommen hat oder einen befristeten Vertrag mit wenigen Monaten Laufzeit, bekommt den Nachzug nicht genehmigt. Den Lebensunterhalt der gesamten Familie realistisch durchrechnen – und erst dann beantragen, wenn er gesichert nachweisbar ist.

04
Heiratsurkunde

Heiratsurkunde ohne Apostille oder Übersetzung

Eine einfache Kopie der Heiratsurkunde reicht nicht. Die Urkunde braucht eine Apostille (Beglaubigung nach dem Haager Übereinkommen) und eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche. Je nach Herkunftsland kann die Apostille Wochen dauern. Frühzeitig beantragen.

05
Nach Einreise

Ausländerbehörde-Termin zu spät gebucht

Das Visum läuft nach 3–6 Monaten ab. Wer den Termin bei der Ausländerbehörde erst nach der Einreise sucht, stellt fest: Wartezeiten von 6–12 Wochen. Termin vor oder unmittelbar nach der Einreise buchen. Bei einer Fiktionsbescheinigung des Amts gilt der Aufenthalt als geduldet – trotzdem keine Zeit verlieren.

Nächste Schritte

03 Kinder

Kinder nachziehen lassen

A1 A1-Kurs

Sprachkurse & Zertifikate

B1 Nach Einreise

Integrationskurs

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Familiennachzug – Überblick

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.