02.05.03 · Integrationskurs

Der Integrations­kurs.
Was er ist –
und was er bringt.

Der Integrationskurs ist das wichtigste staatlich geförderte Deutschlernangebot in Deutschland. Er ist für einige Aufenthaltstitel Pflicht, für viele andere eine offizielle Berechtigung. Wer verpflichtet ist und nicht teilnimmt, riskiert Konsequenzen bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels. Wer berechtigt ist und ihn freiwillig macht, spart erheblich gegenüber privaten Sprachschulen.

700 h Gesamtstunden
B1 Abschlussniveau
1,95 € Kostenbeteiligung/h

Kursstruktur

700 Stunden – wie sie aufgeteilt sind

Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Beide sind Pflicht – der Abschluss gilt nur mit beiden Teilen.

600 ★ Hauptteil · Sprache

Allgemeiner Sprachkurs (600 Stunden)

Von A1 bis B1 in sechs Abschnitten zu je 100 Unterrichtsstunden. Ziel: B1-Kenntnisse im Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen. Jeder Abschnitt endet mit einem internen Lernstandstest.

  • Abschnitt 1–2: A1 (je 100 h)
  • Abschnitt 3–4: A2 (je 100 h)
  • Abschnitt 5–6: B1 (je 100 h)
  • Unterrichtsstunde = 45 Minuten
  • Max. 20 Teilnehmer pro Kurs
100 Pflicht · Gesellschaft

Orientierungskurs (100 Stunden)

Vermittelt Kenntnisse über Geschichte, Kultur, Recht und demokratische Werte in Deutschland. Endet mit dem Einbürgerungstest (Leben in Deutschland) – 33 von 60 Fragen richtig = bestanden.

  • Geschichte Deutschlands
  • Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte
  • Alltag, Arbeit, Sozialleistungen
  • Einbürgerungstest am Ende
  • Ergebnis zählt auch für Einbürgerungsantrag
DTZ Abschlussprüfung · Zertifikat

Abschlussprüfung: DTZ + Einbürgerungstest

Wer beide Kursteile absolviert hat, legt die Abschlussprüfung ab: den Deutschen TestDaZ (DTZ) auf B1-Niveau plus den Einbürgerungstest. Wer besteht: Zertifikat Integrationskurs.

  • DTZ: Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen
  • Einbürgerungstest: 60 Fragen, 33 richtig nötig
  • Zertifikat gilt für Niederlassungserlaubnis
  • Zertifikat gilt für Einbürgerungsantrag
  • Wiederholung bei Nichtbestehen möglich

Teilnahmepflicht & Berechtigung

Wer muss – und wer darf

Es gibt einen wichtigen Unterschied: Teilnahmepflicht bedeutet, dass die Ausländerbehörde zur Teilnahme verpflichtet. Teilnahmeberechtigung bedeutet, man darf mitmachen – aber es ist keine Pflicht. In beiden Fällen zahlt das BAMF den Großteil der Kurskosten.

Teilnahmepflicht · Verpflichtet

Diese Personen müssen den Kurs besuchen

Neuzugewanderte mit Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen können (§ 44a AufenthG)

Bezieher von Sozialleistungen (SGB II), wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zur Teilnahme auffordert

Personen mit Niederlassungserlaubnis, wenn bei der Erteilung des Titels mangelnde Deutschkenntnisse festgestellt wurden

Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben

Personen mit Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug, wenn die Ausländerbehörde die Teilnahme anordnet

★ Berechtigt · Freiwillig möglich

Diese Personen können freiwillig teilnehmen

Ausländer mit einem anderen Aufenthaltstitel, die nicht verpflichtet sind, aber teilnehmen möchten (§ 44 AufenthG)

Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, wenn das BAMF die Teilnahme zulässt

Deutsche Staatsangehörige, die Förder- oder Integrationsbedarf haben und von der zuständigen Behörde zugelassen werden

EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die Deutschkenntnisse für Arbeit oder Alltag aufbauen möchten

Spätaussiedler und ihre Angehörigen, die im Rahmen des Bundesvertriebenengesetzes nach Deutschland gekommen sind

Eigenbeteiligung · Standard

1,95 €

Pro Unterrichtsstunde Bei 700 Stunden: max. 1.365 € Gesamtkosten. Das BAMF trägt den Großteil. Wer ALG II bezieht oder einkommensschwach ist, ist komplett befreit.

Bei Sozialhilfebezug

0 €

Vollständige Kostenübernahme Empfänger von SGB-II-Leistungen (ALG II / Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung zahlen keine Eigenbeteiligung. Nachweis beim BAMF einreichen.

Rückerstattung bei Bestehen

50 %

Wenn DTZ bestanden wird Wer die Abschlussprüfung (DTZ + Einbürgerungstest) besteht, bekommt die Hälfte der gezahlten Eigenbeteiligung zurückerstattet. Antrag beim Kursträger stellen.

Dauer des Kurses

6–18 Mo.

Je nach Intensität Vollzeitkurs: ca. 6 Monate. Teilzeit (Abendkurs): 12–18 Monate. Sonderkurse für Eltern, Frauen, Alphabetisierung separat erhältlich.

Anmeldung

Wie man sich für den Integrationskurs anmeldet

Der Integrationskurs läuft über das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Man meldet sich nicht direkt beim BAMF an, sondern bei einem zugelassenen Kursträger in der Nähe. Zulassung vom BAMF braucht man – aber die bekommt man automatisch mit dem entsprechenden Aufenthaltstitel oder auf Antrag.

Anmeldung

In drei Schritten vom Antrag bis zum Kursstart

BAMF Kurssuche

Schritt 1: Berechtigungsnachweis oder Verpflichtung vorlegen

Wer zur Teilnahme verpflichtet wird, erhält von der Ausländerbehörde oder dem Jobcenter eine schriftliche Verpflichtung – das ist zugleich die Zulassung zum Kurs. Wer freiwillig teilnehmen möchte und berechtigt ist, stellt einen Antrag auf Zulassung beim BAMF oder direkt beim Kursträger.

Schritt 2: Kursträger in der Nähe finden

Das BAMF unterhält eine Online-Suche auf bamf.de, über die zugelassene Kursträger nach Postleitzahl gefunden werden können. Kursträger sind unter anderem Volkshochschulen, Sprachschulen, gemeinnützige Träger und Wohlfahrtsverbände. Nicht jeder Kursträger bietet alle Kursformate an – Vollzeit, Teilzeit, Elternkurs, Alphabetisierungskurs vorab erfragen.

Schritt 3: Einstufungstest und Kursstart

Beim Kursträger findet zunächst ein Einstufungstest statt. Er bestimmt, mit welchem Abschnitt der Kurs begonnen wird – wer bereits A2 spricht, steigt nicht bei A1 ein. Vorhandene Kenntnisse werden anerkannt und eingespart.

Sonderkursformate

FormatFür wenBesonderheit
Jugendintegrationskurs16–27 Jahre, kein SchulplatzErgänzende sozialpädagogische Begleitung
Elternkurs / FrauenkursEltern oder Frauen mit BetreuungsaufgabenBegleitende Kinderbetreuung möglich
AlphabetisierungskursPersonen ohne lateinische Schriftkenntnis900 Stunden statt 700, spezielle Lehrmaterialien
FörderkursPersonen mit besonderem SprachförderbedarfLängere Lernzeiten, kleinere Gruppen
Wer bereits gute Deutschkenntnisse hat (B1 oder höher), sollte das beim Einstufungstest deutlich kommunizieren. Ein Kurs, der unter dem eigenen Niveau liegt, bringt nichts – und kostet trotzdem Eigenbeteiligung. Eine Befreiung vom Kurs ist bei nachgewiesenem B1 möglich.

Abschluss & Zertifikat

Was das Zertifikat Integrationskurs ermöglicht

Der Abschluss des Integrationskurses ist kein einfaches Zertifikat – er öffnet konkrete aufenthaltsrechtliche Türen. Wer ihn hat, hat gegenüber anderen Aufenthaltstiteln-Anwärtern einen messbaren Vorteil.

★ Hauptprüfung

DTZ – Deutsch-Test für Zuwanderer (B1)

Der DTZ prüft alle vier Sprachkompetenzen auf B1-Niveau: Hören, Lesen, Schreiben, Sprechen. Er wird vom Goethe-Institut oder telc durchgeführt und gilt als offizieller B1-Nachweis. Wer den DTZ besteht, hat einen anerkannten B1-Nachweis – auch für Anträge außerhalb des Integrationskurses.

PrüfungsteileHören, Lesen, Schreiben, Sprechen
NiveauB1 (GER)
DurchführungGoethe-Institut / telc
Gültig fürUnbegrenzt (kein Ablaufdatum)
Zweite Prüfung

Einbürgerungstest – Leben in Deutschland

33 von 60 Fragen richtig = bestanden. Die Fragen kommen aus einem Fragenkatalog von 300 Fragen zu Geschichte, Politik, Recht und Gesellschaft. Das bestandene Ergebnis kann direkt beim Einbürgerungsantrag eingereicht werden – keine erneute Prüfung nötig.

Fragen60 (aus 300 Fragenkatalog)
Bestanden bei33 richtige Antworten
GültigZeitlich unbegrenzt
EinbürgerungErgebnis direkt verwendbar

Was das Zertifikat Integrationskurs konkret ermöglicht

Aufenthaltsstatus / AntragVorteil durch Zertifikat
Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)Kann nach 3 Jahren statt nach 5 Jahren beantragt werden, wenn Integrationskurs erfolgreich absolviert
Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EUNach 21 Monaten möglich (statt 33 Monaten) – aber hier reicht auch ein anderer B1-Nachweis
Einbürgerung (§ 10 StAG)Einbürgerungstest bereits absolviert; nach 8 Jahren Aufenthalt (Verkürzungen möglich)
Verlängerung der AufenthaltserlaubnisPositiver Einflussfaktor – fehlende Teilnahme bei Pflicht kann Verlängerung erschweren
FamilienzusammenführungDeutschkenntnisse (B1) können für Nachzugsanträge relevant sein

Wichtig · Bei Verpflichtung

Was passiert, wenn man nicht teilnimmt

Wer zur Teilnahme verpflichtet wurde und ohne triftigen Grund fernbleibt, muss mit konkreten Konsequenzen rechnen. Diese sind abgestuft – aber real.

01
Finanziell

Rückforderung der Kurskosten

Wer ohne Entschuldigung zu selten am Kurs teilnimmt oder abbricht, kann zur Rückzahlung der vom BAMF übernommenen Kurskosten aufgefordert werden. Das BAMF hat das Recht, Kosten rückzufordern, wenn die Teilnahmepflicht nicht erfüllt wurde.

02
Aufenthaltsrechtlich

Erschwerung der Aufenthaltserlaubnis-Verlängerung

Bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels können unentschuldigte Fehlzeiten im Integrationskurs negativ bewertet werden. Die Ausländerbehörde kann die Verlängerung an die Bedingung der Kursteilnahme knüpfen oder das Nichterscheinen als mangelnde Integrationsbereitschaft werten.

03
Sozialleistungen

Kürzung von ALG II bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Wer vom Jobcenter zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet wurde und ohne Entschuldigung fernbleibt, riskiert eine Kürzung der Regelleistung (Bürgergeld) um bis zu 30 %. Dies gilt als Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 31 SGB II.

04
Niederlassungserlaubnis

Kein Vorteil bei vorzeitiger Niederlassungserlaubnis

Wer die Frist auf 3 Jahre verkürzen möchte, braucht das bestandene Zertifikat Integrationskurs. Wer nicht teilnimmt oder nicht besteht, wartet die vollen 5 Jahre – ohne Ausnahme. Das kostet 2 Jahre Aufenthaltssicherheit.

Nächste Schritte

01 Überblick

Deutsch lernen – Übersicht

02 Für Sprachkurs einreisen

Sprachvisum

04 Anbieter & Zertifikate

Deutschkurse & Niveaus

Alle Wege

Wege nach Deutschland

Du weißt, was der Integrationskurs bedeutet.
Lass klären, ob und wann er für deinen Weg relevant ist.

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Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten

Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.