02.04.06 · Abschlüsse anerkennen

Ausländische
Abschlüsse
anerkennen lassen.

Die Berufsanerkennung ist kein einheitlicher Prozess – sie hängt vom Beruf, vom Bundesland und von der zuständigen Stelle ab. Wer das Verfahren zu spät einleitet, verliert Monate. Wer die falsche Stelle anschreibt, fängt von vorne an. Wer es richtig macht, hat in 3–6 Monaten einen rechtsgültigen Bescheid.

3–6 Mo. Verfahrensdauer
100–600 € Typische Kosten
500+ Zuständige Stellen DE

Die Grundlage

Was Anerkennung bedeutet – und was sie nicht ist

„Anerkennung" ist kein einheitlicher Begriff. Je nach Kontext meint er verschiedene Dinge – und die Verwechslung kostet Zeit. Drei Begriffe klar unterscheiden: Bewertung, Gleichwertigkeit und Anerkennung.

01 Grundbegriffe

Bewertung, Gleichwertigkeit, Anerkennung – drei verschiedene Dinge

Begriff 1: Bewertung (anabin)

anabin ist die Datenbank der Kultusministerkonferenz, die ausländische Bildungsabschlüsse kategorisiert. Sie gibt an, ob ein Hochschulabschluss als gleichwertig eingestuft wird (H+, H++, H=) oder nicht (H-). Eine anabin-Bewertung ist keine offizielle Anerkennung – sie ist ein erster Orientierungspunkt für Botschaften und Arbeitgeber.

Begriff 2: Gleichwertigkeitsfeststellung

Eine formale Feststellung, dass ein ausländischer Abschluss einem deutschen gleichwertig ist. Wird von der zuständigen Behörde ausgestellt. Für das Fachkräftevisum (§ 18a/b) ist diese Feststellung notwendig – auch wenn keine vollständige Anerkennung im Sinne eines reglementierten Berufs erforderlich ist.

Begriff 3: Berufszulassung / Anerkennung (reglementierte Berufe)

Die eigentliche „Anerkennung" im engeren Sinne: Eine staatliche Behörde oder Kammer erteilt die Erlaubnis, einen reglementierten Beruf unter der geschützten Berufsbezeichnung auszuüben. Ohne diesen Bescheid ist die Ausübung des Berufs in Deutschland verboten. Das ist das rechtlich bindende Dokument – nicht das anabin-Ergebnis.

Nicht reglementierte Berufe: anderes Verfahren

Für nicht reglementierte Berufe – also die Mehrheit aller Berufe in Deutschland – gibt es das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Es ermöglicht eine freiwillige Feststellung der Gleichwertigkeit, die zwar keine Pflicht ist, aber Bewerbungschancen und Gehaltsverhandlungen verbessert.

Wer „Anerkennung beantragen" googelt und das Formular der erstbesten Behörde ausfüllt, landet oft bei der falschen Stelle. Berufsfeld, Bundesland und Berufsgruppe (akademisch, handwerklich, Heilberuf etc.) bestimmen, welche Behörde zuständig ist. Immer zuerst auf anerkennung-in-deutschland.de prüfen.

Zuständige Stellen

Wer für welche Berufe zuständig ist

In Deutschland gibt es über 500 zuständige Stellen für Berufsanerkennung. Welche zuständig ist, hängt vom Beruf, vom Bundesland und von der Berufsgruppe ab. Die falsche Stelle anschreiben kostet Wochen.

★ Heilberufe · Bundesweit reglementiert

Ärztekammern & Approbationsbehörden

Berufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychotherapeuten
Zuständig: Approbationsbehörde des Bundeslandes (Regierungspräsidium, Landesamt für Gesundheit etc.) – je nach Wohnort oder geplanter Niederlassung

RechtsgrundlageBÄO, ZHG, TAppV, AAppO
Dauer3–12 Monate
Kosten200–600 €
Ohne AnerkennungStrafbar · Berufsverbot
★ Pflege · Landesbehörden

Regierungspräsidien & Landesbehörden

Berufe: Pflegefachkräfte, Hebammen, MTA, MFA, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden
Zuständig: Regierungspräsidium oder Landesamt für Gesundheit – je nach Bundesland unterschiedliche Bezeichnungen

RechtsgrundlageKrPflG, AltPflG, PflBG
Dauer2–8 Monate
Kosten100–400 €
DeutschB2 häufig erforderlich
Triple WinUnterstützt Verfahren
Ingenieure · Ländersache

Ingenieurkammern der Bundesländer

Berufe: Ingenieure (Bau, Maschinen, Elektro, Umwelt) mit geschützter Berufsbezeichnung – nur in einigen Tätigkeitsbereichen reglementiert
Zuständig: Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes (z. B. Ingenieurkammer Bayern, Ingenieurkammer NRW)

WichtigNicht immer Pflicht
Dauer2–6 Monate
BundeslandZuständig je nach Arbeitsort
Handwerk · HWK

Handwerkskammern (HWK)

Berufe: Handwerksmeister, Gesellenabschlüsse in zulassungspflichtigen Handwerken (Anlage A HwO): Elektriker, Klempner, Zimmerer, KFZ-Mechatroniker etc.
Zuständig: Handwerkskammer des Zielbundeslandes. Ausschlaggebend ist der deutsche Referenzberuf – nicht jedes handwerklich wirkende Berufsbild läuft über IHK FOSA.

Anlage A41 zulassungspflichtige Gewerke
IHK FOSA?Nur bei IHK-Berufen
Dauer2–5 Monate
Kosten150–350 €
Berufsausbildung · IHK FOSA / HWK / ZAB

IHK FOSA, HWK, ZAB – je nach Referenzberuf

Berufe: Kaufmännische, technische und gewerbliche Ausbildungsberufe (nicht reglementiert, freiwillige Feststellung)
Zuständig: IHK FOSA für IHK-Berufe, Handwerkskammer (HWK) für Handwerksberufe oder Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – je nach deutschem Referenzberuf

GrundlageBQFG
IHK FOSAIHK-Referenzberufe
Pflicht?Nein, freiwillig
Dauer2–4 Monate
Lehrer & Erzieher · Kultusministerien

Kultusministerien der Bundesländer

Berufe: Lehrer an staatlichen Schulen, Erzieher in staatlichen Einrichtungen, Sozialpädagogen
Zuständig: Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes – Anforderungen variieren stark je nach Bundesland

VarianzStark je nach Bundesland
Dauer4–12 Monate
NachqualifikationOft erforderlich

Der Verfahrensablauf

Sechs Schritte – in dieser Reihenfolge.

01
Sofort · Noch vor der Jobsuche

Zuständige Stelle identifizieren

Über anerkennung-in-deutschland.de den eigenen Beruf eingeben und das Zielbundesland auswählen. Das System zeigt die zuständige Stelle mit Kontaktdaten. Falsche Stelle = Verfahren neu starten. Wenn unklar: telefonisch nachfragen – die meisten Stellen beraten kostenfrei.

02
Direkt danach

Unterlagen zusammenstellen und prüfen lassen

Jede zuständige Stelle hat eine eigene Unterlagenliste. Standard: Abschlusszeugnis, Diploma Supplement oder Transcript of Records, Ausbildungsnachweis, Tätigkeitsnachweise (Arbeitszeugnisse), Lehrplanübersicht der Hochschule oder Ausbildungseinrichtung. Alle Dokumente in nicht-deutschen Sprachen müssen durch vereidigte Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden.

Übersetzungskosten: ca. 50–120 € pro Dokument. Mehrere Wochen einplanen.

03
Nach Vorbereitung

Antrag stellen

Antrag schriftlich oder online einreichen – je nach Stelle und Bundesland. Die Bearbeitungsgebühr wird in der Regel mit dem Antrag fällig. Unvollständige Unterlagen führen zu Nachforderungen und verlängern das Verfahren erheblich. Lieber einmal mehr einreichen als auf Nachforderungen warten.

04
Während des Verfahrens

Wartezeit nutzen – parallel bewerben

Das Verfahren dauert 1–6 Monate. Diese Zeit nicht untätig verbringen: Jobsuche starten, LinkedIn-Profil aufbauen, Sprachkurs abschließen, Bewerbungsunterlagen vorbereiten. Im Anschreiben klar kommunizieren: „Anerkennungsverfahren läuft, Bescheid erwartet bis [Datum]." Arbeitgeber reagieren auf diese Transparenz positiv.

05
Falls Teilanerkennung

Ausgleichsmaßnahmen absolvieren

Wenn der Bescheid eine Teilanerkennung ergibt (wesentliche Unterschiede zum deutschen Abschluss festgestellt), wird eine Ausgleichsmaßnahme angeboten: entweder ein Anpassungslehrgang (6–24 Monate Berufspraxis unter Aufsicht) oder eine Eignungsprüfung (schriftliche und/oder mündliche Prüfung vor der zuständigen Stelle). Die Wahl liegt beim Antragsteller – sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Anpassungslehrgänge werden oft von Arbeitgebern mitfinanziert – nachfragen.

06
Ziel

Anerkennungsbescheid erhalten und einsetzen

Mit dem positiven Bescheid: Visum beantragen (falls noch nicht geschehen), Bewerbungen aktualisieren, Gehaltsverhandlungen führen. Der Bescheid ist dauerhaft gültig – nicht neu zu beantragen bei Jobwechsel oder Umzug innerhalb Deutschlands (Ausnahme: Ärzte/Heilberufe in manchen Bundesländern mit lokaler Zulassung).

Mögliche Ergebnisse

Was nach dem Verfahren passiert

Das Anerkennungsverfahren kann drei verschiedene Ergebnisse haben. Nur die vollständige Anerkennung erlaubt die unmittelbare Berufsausübung in reglementierten Berufen.

★ Bestes Ergebnis

Vollständige Anerkennung

Der ausländische Abschluss wird als vollständig gleichwertig mit dem deutschen Referenzberuf anerkannt. Sofortige Berufsausübung möglich. Die Berufsbezeichnung darf geführt werden. Gilt für Bewerbungen, Gehaltsverhandlungen und das Fachkräftevisum.

Berufsausübung sofort erlaubt

Berufsbezeichnung darf geführt werden

Gilt als Nachweis für Fachkräftevisum

Häufiges Ergebnis

Teilanerkennung – wesentliche Unterschiede

Der Abschluss entspricht dem deutschen Referenzberuf nicht vollständig – es gibt wesentliche Unterschiede in Inhalt oder Umfang. Eine Ausgleichsmaßnahme wird angeordnet oder angeboten: Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung.

Anpassungslehrgang: 6–24 Monate Praxis

Eignungsprüfung: schriftlich und/oder mündlich

Nach Ausgleichsmaßnahme: vollständige Anerkennung

× Seltener

Keine Anerkennung möglich

Selten – passiert, wenn der eingereichte Abschluss zu weit vom deutschen Referenzberuf entfernt ist oder wenn die Ausbildungsstätte im Heimatland nicht staatlich anerkannt war. In diesem Fall: Beratung zur Nachqualifikation suchen.

Nachqualifikation oder Umschulung erwägen

Alternativen: nicht reglementierter Berufsweg

Beratung: Anerkennungsberatung IQ-Netzwerk

Bearbeitungsgebühr

100–600 €

Je nach Stelle und Beruf Heilberufe und Ingenieurkammern verlangen oft mehr als IHK oder HWK. Bei Ablehnung wird die Gebühr nicht erstattet.

Übersetzungskosten

200–800 €

Je nach Anzahl der Dokumente ca. 50–120 € pro Dokument. Lehrpläne, Zeugnisse, Arbeitszeugnisse – alles muss vereidigte Übersetzung haben.

Verfahrensdauer

1–6 Mo.

Durchschnitt: 3–4 Monate Heilberufe dauern länger (bis zu 12 Monate). Bei vollständigen Unterlagen deutlich schneller.

Förderung möglich

Ja

Anerkennungsberatung kostenlos IQ-Netzwerk und Bundesagentur für Arbeit übernehmen teils Verfahrenskosten. Förderprogramme je nach Bundesland.

Unterlagen

Was für das Verfahren gebraucht wird

Die genaue Unterlagenliste hängt von der zuständigen Stelle ab. Die folgende Liste gilt für die meisten Verfahren als Basis – immer die aktuelle Liste der zuständigen Stelle prüfen.

02 Unterlagen

Standardunterlagen und was die meisten Stellen verlangen

Immer erforderlich

  • Abschlusszeugnis / Diplom – im Original und als beglaubigte Kopie, mit vereidigter Übersetzung
  • Transcript of Records / Notenspiegel – alle bestandenen Prüfungen und Module mit Noten
  • Diploma Supplement (falls vorhanden) – Beschreibung des Abschlussprogramms auf Englisch oder Deutsch
  • Nachweis der Ausbildungsstätte – staatliche Anerkennung der Hochschule oder Berufsschule im Heimatland
  • Lehrplan / Curriculum – alle Lehrgebiete und Stundenzahlen, idealerweise auf Deutsch oder Englisch
  • Identitätsnachweis – Reisepass oder Personalausweis

Zusätzlich für Berufsabschlüsse mit Berufserfahrung

  • Arbeitszeugnisse aller relevanten Arbeitgeber – mit Tätigkeitsbeschreibung und vereidigter Übersetzung
  • Nachweis der Berufspraxis – Dauer, Umfang, Tätigkeitsbereiche – wichtig für Gleichwertigkeit
  • Lizenzen oder Berufserlaubnisse aus dem Heimatland – z. B. Approbation, Lizenz, Registrierung

Für Heilberufe zusätzlich

  • Führungszeugnis / polizeiliches Führungszeugnis aus dem Heimatland – mit Apostille
  • Gesundheitszeugnis – von einem deutschen oder EU-anerkannten Arzt
  • Nachweis der Berufsunfähigkeit-Versicherung (bei manchen Heilberufen)
  • Meldung bei der Berufshaftpflicht (für selbstständige Heilberufer)
Alle Originaldokumente müssen bei der zuständigen Stelle im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Einfache Fotokopien werden in der Regel nicht akzeptiert. Beglaubigungen können beim Notar, beim zuständigen deutschen Konsulat oder bei bestimmten Behörden im Heimatland vorgenommen werden.

Nächste Schritte

02 Parallel klären

Fachkräfteeinwanderung

04 Für Akademiker

Blaue Karte EU

05 Parallel starten

Jobsuche in Deutschland

Zurück

Arbeit – Überblick

Du weißt, wie das Anerkennungsverfahren funktioniert.
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Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF, Make it in Germany, Anerkennung in Deutschland und IHK FOSA. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.