03.02.04 · Studienvisum

§ 16b AufenthG

Das Studienvisum
für Deutschland.
Was es braucht.

Das Studienvisum ist nicht der erste Schritt – es ist der letzte vor der Einreise. Zulassung, Sperrkonto und Sprachnachweis müssen vorliegen, bevor der Botschaftstermin sinnvoll ist. Wer den Termin bucht, bevor die Zulassung da ist, hat beim Gespräch kein zentrales Dokument.

934 €Sperrkonto/Monat
75 €Visumsgebühr
4–16 W.Wartezeit Botschaft
Die Reihenfolge
01

Zulassung erhalten – ohne Zulassungsschreiben kein Botschaftstermin

02

Sperrkonto eröffnen – 934 € × Studiendauer in Monaten

03

Botschaftstermin buchenso früh wie möglich nach der Zulassung

04

Unterlagen fertigstellen – parallel nach Terminbuchung

05

Visum erhalten – Einreise innerhalb der Gültigkeitsfrist

Mindestbetrag 2025

934 €

Pro Monat, monatlich freigegeben Jährlich angepasst – immer aktuellen Wert auf der Website der deutschen Botschaft prüfen.

Beispiel · 3 Jahre Bachelor

33.624 €

36 Monate × 934 € Mindestguthaben vor Einreise. Wird monatlich freigegeben – nicht auf einmal.

Wo eröffnen

Fintiba · Expatrio

Speziell für Studierende Auch Deutsche Bank, Sparkasse. Online-Eröffnung aus dem Ausland möglich.

Was das Sperrkonto nicht ist

≠ Lebenskosten

934 € ist das Visumsminimum In München kostet ein WG-Zimmer 700–1.200 €. Das Sperrkonto belegt die Voraussetzung – nicht die Realität.

Voraussetzungen

Was vor dem Botschaftstermin vollständig sein muss

Drei Dinge müssen vorliegen, bevor der Botschaftstermin sinnvoll ist. Keines davon kann beim Gespräch nachgereicht werden – jedes Fehlende führt zu einem neuen Termin.

01 Voraussetzungen

Zulassung, Sperrkonto, Sprachnachweis – alle drei

Studium – Vollständiger Guide Studienvisum – Details

1. Zulassungsschreiben der Hochschule

Die Botschaft verlangt das Zulassungsschreiben im Original. Eine E-Mail-Bestätigung reicht in der Regel nicht. Erst wenn das physische Schreiben vorliegt, den Botschaftstermin buchen. Das Zulassungsschreiben enthält Hochschulname, Studiengang, Semesterbeginn und Immatrikulierungsfrist.

2. Sperrkonto mit ausreichend Guthaben

Das Sperrkonto belegt die finanzielle Absicherung für das Studium. 934 € pro Monat × geplante Studiendauer in Monaten = Mindestguthaben. Das Geld wird monatlich in Höhe von 934 € freigegeben. Die Kontobestätigung mit Kontonummer und aktuellem Guthaben zur Botschaft mitbringen.

3. Sprachnachweis

Für deutschsprachige Studiengänge: DSH-2, TestDaF 4×4, Goethe C1/C2 oder telc C1 Hochschule. Für englischsprachige Studiengänge: IELTS (mind. 6.0) oder TOEFL iBT (mind. 80). Das Zertifikat muss bei der Botschaft im Original vorgelegt werden können. Prüfen, welches Niveau der konkrete Studiengang verlangt – nicht allgemein.

Vollständige Unterlagenliste für den Botschaftstermin

DokumentHinweis
Gültiger Reisepass + 2 KopienMind. 6 Monate über Aufenthaltsende gültig
2 biometrische Lichtbilder35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell
Ausgefülltes VisumsformularOnline, ausgedruckt, unterschrieben
Zulassungsschreiben im Original + KopieNicht als E-Mail – physisches Dokument
Sperrkonto-BestätigungMit Kontonummer und aktuellem Guthaben
Sprachnachweis im OriginalDSH, TestDaF, Goethe, IELTS oder TOEFL
Schulzeugnis + beglaubigte ÜbersetzungVereidigte Übersetzung ins Deutsche
KrankenversicherungsnachweisGesetzliche KV oder Studierenden-Tarif – keine Reiseversicherung
Visumsgebühr75 € in bar oder Karte (je nach Botschaft)

Je nach Botschaft zusätzlich

  • Lebenslauf auf Deutsch, tabellarisch
  • Motivationsschreiben für das Studium
  • Unterkunftsnachweis in Deutschland – Wohnheimbestätigung oder Mietvertrag
  • Immatrikulierungsnachweis – falls bereits immatrikuliert
Beglaubigte Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer stammen. Online-Dienste und nicht-vereidigte Übersetzer werden nicht akzeptiert. Die Vereidigungsbescheinigung im Dokument prüfen.

Botschaft Wartezeiten

Wie lange dauert es in deinem Land?

Botschaftstermine müssen weit im Voraus gebucht werden. In Ländern mit langen Wartezeiten: Termin buchen, sobald die Zulassung da ist – Unterlagen parallel fertigstellen.

West- & Nordafrika

8–16 Wochen

Marokko, Algerien, Tunesien, Ägypten

Subsahara-Afrika

10–18 Wochen

Nigeria, Ghana, Kenia, Äthiopien

Naher Osten & Türkei

6–12 Wochen

Türkei, Iran, Irak, Syrien, Libanon

Südasien

8–14 Wochen

Indien, Pakistan, Bangladesh, Sri Lanka

Ostasien

4–8 Wochen

China, Japan, Südkorea, Vietnam

Lateinamerika

4–10 Wochen

Brasilien, Kolumbien, Mexiko, Peru

Wartezeiten variieren je nach Saison und Antragsvolumen. Immer die aktuelle Terminverfügbarkeit direkt im Buchungssystem der Botschaft prüfen – nicht auf Erfahrungsberichte aus dem Vorjahr verlassen.

Der Antragsprozess

Sieben Schritte von der Zulassung bis zur Einreise.

01
Zulassung

Zulassungsschreiben erhalten

Das Zulassungsschreiben ist die Grundlage. Ohne es kein Botschaftstermin. Hochschulbewerbungsfristen beachten: Wintersemester bis 15. Juli, Sommersemester bis 15. Januar – zahlreiche Hochschulen liegen früher.

02
Sperrkonto

Sperrkonto eröffnen und auffüllen

Bei Fintiba, Expatrio, Deutsche Bank oder Sparkasse. Eröffnung aus dem Ausland möglich. Das Guthaben muss bei der Botschaft per Kontobestätigung nachgewiesen werden. Gesamtbetrag: 934 € × geplante Studienmonate.

Das Sperrkonto kann bei manchen Anbietern 1–3 Wochen zur Eröffnung brauchen. Früh starten.
03
Termin

Botschaftstermin sofort buchen

Sobald die Zulassung vorliegt: Termin buchen. Nicht warten, bis alle Unterlagen fertig sind. In Ländern mit 10+ Wochen Wartezeit kann der Semesterstart verpasst werden.

04
Krankenversicherung

Krankenversicherung für Studierende abschließen

Gesetzliche Krankenversicherung (TK, DAK, AOK) oder privater Studierenden-Tarif. Reisekrankenversicherungen werden nicht akzeptiert. Die Versicherung muss die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken.

05
Unterlagen

Alle Dokumente zusammenstellen

Vollständige Checkliste abarbeiten. Beglaubigte Übersetzungen von vereidigtem Übersetzer. Keine Nachreichung beim Termin möglich.

06
Botschaft

Botschaftsgespräch

Dauer: 20–40 Minuten. Fingerabdrücke, Foto, Dokumentenprüfung. Reisepass verbleibt bei der Botschaft. Bearbeitungszeit danach: 2–6 Wochen. Prüfungsanmeldungen oder Reisen im Zeitraum nicht planen.

07
Einreise

Einreisen – erste Schritte nach der Ankunft

Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von 14 Tagen. Immatrikulierung abschließen. Ausländerbehörde für Aufenthaltserlaubnis. Das Visum erlaubt die Einreise – der Aufenthaltstitel erlaubt den Verbleib.

14-Tage-Frist für Wohnanmeldung beginnt ab Tag des Einzugs – nicht ab Einreise. Termin beim Bürgeramt frühzeitig buchen.

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.