§ 16f AufenthG
Das Au-pair-Visum erlaubt jungen Erwachsenen zwischen 18 und 26 Jahren, als Au-pair in einer deutschen Gastfamilie zu leben, Kinder zu betreuen und gleichzeitig Deutsch zu lernen. Es ist kein Arbeitsverhältnis – es ist ein Kulturaustauschjahr. Die Konditionen sind gesetzlich geregelt und für beide Seiten bindend.
Was die Gastfamilie leisten muss
Unterkunft und Verpflegung – kostenfrei, eigenes Zimmer Pflicht
Taschengeld: mind. 280 € pro Monat
Krankenversicherung – Gastfamilie zahlt die Beiträge
Sprachkurskosten – bis zu 50 € pro Monat (regional unterschiedlich)
Urlaub: 4 Wochen pro Jahr
Fahrtkostenerstattung für Sprachkurs
Max. 30 Stunden Arbeit pro Woche, max. 6 Stunden pro Tag
Was das Au-pair leisten muss
Kinderbetreuung und leichte Haushaltsarbeiten
Max. 30 Stunden pro Woche – keine Vollzeitarbeit
Sprachkurs besuchen – Pflicht, kein optionaler Zusatz
Die Familienregeln respektieren – Mitglied der Familie, kein Hausangestellter
Ausreichende Grundkenntnisse Deutsch (A1) empfohlen
Gesundheitlich fit und keine Vorstrafen
Alter: 18–26 Jahre – ausnahmslos
Voraussetzungen
Das Au-pair-Visum setzt zwei Dinge voraus: einen Au-pair-Vertrag mit einer deutschen Gastfamilie und die Nachweise, die die Botschaft verlangt. Ohne Gastfamilie kein Vertrag. Ohne Vertrag kein Visum.
Altersgrenze, Vertrag und was die Botschaft verlangt
Alternative: SprachkursvisumGastfamilien können über Au-pair-Agenturen, Plattformen wie AuPairWorld.net oder direkt über Kontakte gefunden werden. Agenturen prüfen beide Seiten und stellen rechtssichere Verträge aus. Direktvermittlung ist möglich, erfordert aber eigene rechtliche Überprüfung des Vertrags.
Konditionen im Detail
Die wesentlichen Bedingungen des Au-pair-Aufenthalts sind durch den Au-pair-Vertrag und das deutsche Recht geregelt. Was die Gastfamilie zahlen muss und was das Au-pair leisten darf, ist nicht Verhandlungssache.
Taschengeld & finanzielle Leistungen
Mindest-Taschengeld: 280 € pro Monat (gesetzliche Untergrenze)
Krankenversicherung wird von der Gastfamilie gezahlt – gesetzlich Pflicht
Sprachkursbeitrag: Gastfamilie trägt in der Regel bis zu 50 €/Monat
Fahrtkosten zum Sprachkurs: Erstattung durch Gastfamilie
Unterkunft und Mahlzeiten: kostenfrei, eigenes Zimmer Pflicht
Erlaubte Stunden und Tätigkeiten
Max. 30 Stunden pro Woche – keine Ausnahme
Max. 6 Stunden pro Tag
Kinderpflege und -betreuung – Hauptaufgabe
Leichte Haushaltsarbeiten – erlaubt, aber nicht Hauptinhalt
Schwere Hausarbeiten, Gartenarbeit, Pflege von Kranken – nicht erlaubt
Urlaub: 4 Wochen im Jahr, bezahlt (Taschengeld läuft weiter)
Deutschkurs während des Au-pair-Aufenthalts
Sprachkurs ist Pflicht – nicht optional
Kurskosten werden anteilig von der Gastfamilie übernommen
Kurszeit zählt nicht zur 30-Stunden-Arbeitszeit
Anbieter frei wählbar – VHS, Goethe, private Sprachschulen
Ziel ist A2 bis B1 nach 12 Monaten – realistisch bei konsequentem Kursbesuch
Dauer, Verlängerung und was danach gilt
Max. 12 Monate – nicht verlängerbar als Au-pair
Gastfamilientausch innerhalb der 12 Monate möglich – neuer Vertrag nötig
Nach Au-pair: anderes Visum beantragen wenn Verbleib geplant ist
Direkter Wechsel zum Studienvisum oder Sprachkursvisum bei der Ausländerbehörde in der Regel möglich
Rückkehr in Heimatland für Neuantrag bei weiterem Aufenthalt nötig
Unterlagen
Die Unterlagenliste ist überschaubar. Das zentrale Dokument ist der unterschriebene Au-pair-Vertrag – ohne ihn kein Termin.
Vollständige Liste für den Botschaftstermin
| Dokument | Hinweis |
|---|---|
| Gültiger Reisepass + 2 Kopien | Mind. 6 Monate über geplante Ausreise gültig; Alter bei Einreise: 18–26 |
| 2 biometrische Lichtbilder | 35×45 mm, weißer Hintergrund, aktuell |
| Ausgefülltes Visumsformular | Online, ausgedruckt, unterschrieben |
| Unterschriebener Au-pair-Vertrag | Von Au-pair und Gastfamilie unterzeichnet; auf Deutsch oder mit beglaubigter Übersetzung |
| Einladungsschreiben der Gastfamilie | Mit Adresse, Telefonnummer und Angaben zum Haushalt |
| Schulabschluss oder Lebenslauf | Zeigt Hintergrund und Eignung für Kinderbetreuung |
| Erste-Hilfe-Kurs-Nachweis | Nicht überall Pflicht – aber empfohlen und von manchen Botschaften verlangt |
| Deutschkenntnisnachweis | Kein gesetzliches Niveau; A1-Nachweis stärkt die Bewerbung |
| Krankenversicherungsnachweis | Wird meist von Gastfamilie veranlasst; bestätigen lassen |
| Visumsgebühr | 75 € (bar oder Karte, je nach Botschaft) |
Der Antragsprozess
Über Au-pair-Agenturen oder Plattformen (AuPairWorld, AuPair.com) eine Gastfamilie in Deutschland finden. Vertrag sorgfältig prüfen: Taschengeld mindestens 280 €, Arbeitszeit max. 30 Stunden, eigenes Zimmer, Krankenversicherung, Urlaubsregelung. Agenturen stellen rechtssichere Verträge aus.
Einen Vertrag mit weniger als 280 € Taschengeld oder mehr als 30 Stunden Wochenarbeitszeit nicht unterschreiben – er entspricht nicht den gesetzlichen Mindestbedingungen.A1-Niveau vor der Einreise vorbereiten – kein gesetzliches Muss, aber ohne Grundkenntnisse ist der Au-pair-Alltag und der Pflicht-Sprachkurs in Deutschland deutlich schwerer. Goethe-Institut, Sprachschulen im Herkunftsland oder Online-Kurse.
Termin frühzeitig buchen. Alle Unterlagen vollständig vorbereiten. Au-pair-Vertrag und Einladungsschreiben der Gastfamilie sind Pflichtdokumente. Wartezeiten: 4–16 Wochen je nach Herkunftsland.
Kurzes Gespräch. Alter, Vertrag, Motivation und Sprachkenntnisse werden geprüft. Bearbeitungszeit: 2–6 Wochen. Reisepass verbleibt bei der Botschaft.
Bei Aufenthalten über 3 Monate: Wohnanmeldung beim Einwohnermeldeamt (Gastfamilien-Adresse) innerhalb von 14 Tagen. Sprachkurs so früh wie möglich anmelden. Die Gastfamilie ist für die Anmeldung als Vermieter verantwortlich.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.