Der Kindernachzug ist für Kinder unter 16 Jahren vergleichsweise unkompliziert – kein Deutschnachweis, kein eigenes Visumsinterview. Ab 16 Jahren gelten schärfere Bedingungen. Je jünger das Kind beim Nachzug, desto einfacher das Verfahren. Wer wartet bis das Kind 16 wird, macht es sich ohne Not schwerer.
Die entscheidende Grenze
Das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht der Einreise – ist entscheidend. Wer kurz vor dem 16. Geburtstag den Antrag stellt, kann noch unter den erleichterten Bedingungen einreisen.
Kinder unter 16 Jahren – vereinfachter Nachzug
Schnellster und einfachster Weg. Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend – nicht der Einreise.
Kinder ab 16 Jahren – strengere Anforderungen
Kein Automatismus mehr. Jeder Fall wird individuell bewertet. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Sorgerecht
Der Sorgerechtstatus ist oft der unterschätzte Stolperstein beim Kindernachzug. Wer das alleinige Sorgerecht nicht nachweisen kann, braucht die Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Ohne diese Erklärung: kein Visum für das Kind.
Drei Konstellationen – drei verschiedene Anforderungen
Der einfachste Fall. Beide Elternteile ziehen gemeinsam oder zeitnah nach Deutschland, oder sind bereits beide dort. Das gemeinsame Sorgerecht erlaubt den Kindernachzug ohne zusätzliche Einverständniserklärungen. Kinder können zeitgleich mit einem Elternteil oder kurz danach einreisen.
Hier ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des im Heimatland verbliebenen Elternteils erforderlich. Die Erklärung muss bestätigen, dass der andere Elternteil dem Umzug des Kindes nach Deutschland zustimmt. Sie muss in der Regel mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt werden.
Wer das alleinige Sorgerecht hat – durch Gerichtsurteil, Tod des anderen Elternteils oder Sorgerechtsentzug – braucht keine Einverständniserklärung. Das entsprechende Dokument muss aber nachgewiesen werden: Sorgerechtsbeschluss mit Apostille und vereidigter Übersetzung.
Wenn ein Elternteil verstorben ist, gilt automatisch alleiniges Sorgerecht. Die Botschaft verlangt die Sterbeurkunde des anderen Elternteils – mit Apostille und vereidigter Übersetzung ins Deutsche.
Unterlagen
Die Unterlagen für den Kindernachzug sind umfangreicher als beim Ehegattennachzug, weil sowohl Elternschaft als auch Sorgerecht nachgewiesen werden müssen. Alle Dokumente vollständig einreichen – Nachforderungen verzögern das Verfahren erheblich.
Vollständige Dokumentenliste für Kinder unter 16
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Deutschkenntnisse A2 oder B1 | Sprachzertifikat Goethe, telc oder ÖSD – belegt Integrationsfähigkeit |
| Schulzeugnis / Bildungsnachweis | Belegt bisherigen Bildungsstand und Integration in Schulsystem |
| Schulplatzzusage in Deutschland | Manche Behörden verlangen Nachweis über geplante Einschulung |
| Begründung der Integrationsprognose | Warum ist eine erfolgreiche Integration des Kindes in Deutschland zu erwarten? |
Nach der Einreise
Mit der Einreise des Kindes beginnt eine Reihe von administrativen Schritten. Viele davon haben Fristen, die konsequent eingehalten werden müssen.
Erste Schritte nach Ankunft des Kindes
Kinder müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug angemeldet werden – genauso wie Erwachsene. Benötigt werden: Reisepass des Kindes, Geburtsurkunde und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Nach der Anmeldung erhält auch das Kind eine Steuer-ID – die für das Kindergeld wichtig ist.
Das Kindervisum ist ein Einreisevisum – die eigentliche Aufenthaltserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Termin frühzeitig buchen, da Wartezeiten 6–12 Wochen betragen können. Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor das Kindervisum abläuft.
In Deutschland gilt Schulpflicht ab 6 Jahren für alle Kinder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Das Kind muss so bald wie möglich angemeldet werden. Das zuständige Schulamt oder die Schule vor Ort beraten über Klasse und Aufnahme. Seiteneinsteigerprogramme und Willkommensklassen für neu zugezogene Kinder sind in Deutschland weit verbreitet.
Kinder können über den in Deutschland arbeitenden Elternteil kostenlos in der GKV familienversichert werden – wenn der Elternteil GKV-Mitglied ist und das Kind kein eigenes Einkommen hat. Sofort nach der Anmeldung bei der Krankenkasse des Elternteils eintragen lassen.
Für nachgezogene Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld ab dem ersten Monat nach Einreise. Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Benötigt werden: Steuer-IDs beider Elternteile und des Kindes, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel. Kindergeld wird nicht rückwirkend gewährt – Antrag so früh wie möglich stellen.
Typische Fehler
Zu lange gewartet – Kind ist beim Antrag schon 16
Wer wartet, bis das Kind etwas älter ist, oder den Antrag immer wieder verschiebt, läuft Gefahr, dass das Kind beim Antrag bereits 16 Jahre alt ist. Das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Botschaft ist entscheidend – nicht das Alter bei Einreise. Kurz vor dem 16. Geburtstag kann noch unter erleichterten Bedingungen beantragt werden.
Einverständnis des anderen Elternteils nicht eingeholt
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der andere Elternteil dem Umzug zustimmen – notariell beglaubigt, mit Apostille und Übersetzung. Ohne diese Erklärung verweigert die Botschaft das Visum. Wenn der andere Elternteil die Einverständniserklärung verweigert, gibt es keinen schnellen Weg – ein Gerichtsverfahren kann nötig sein.
Geburtsurkunde ohne Apostille oder Übersetzung
Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument beim Kindernachzug. Eine einfache Kopie reicht nicht – Apostille und vereidigte Übersetzung sind Pflicht. In manchen Ländern dauert die Apostille-Beantragung mehrere Wochen. Rechtzeitig starten.
Kindergeld-Antrag zu spät gestellt
Kindergeld wird nicht rückwirkend für vergangene Monate gezahlt – nur ab dem Monat der Antragstellung. Wer 6 Monate nach Einreise des Kindes den Antrag stellt, verliert 6 × Kindergeld (derzeit 250 €/Monat). Den Antrag unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes stellen.
Schulpflicht ignoriert oder verschoben
In Deutschland gilt Schulpflicht ab 6 Jahren – auch für neu eingereiste Kinder. Wer das Kind nicht schnell genug anmeldet, riskiert ein Bußgeld und verpasst wichtige Willkommensklassen. Das zuständige Schulamt kontaktieren, sobald das Kind angemeldet ist.
Nächste Schritte
Du weißt, wie der Kindernachzug funktioniert.
Lass klären, was für das Alter deines Kindes und deinen Status gilt.
Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten
Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.