02.06.03 · Kinder nachziehen lassen

Kinder nach
Deutschland
holen.

Der Kindernachzug ist für Kinder unter 16 Jahren vergleichsweise unkompliziert – kein Deutschnachweis, kein eigenes Visumsinterview. Ab 16 Jahren gelten schärfere Bedingungen. Je jünger das Kind beim Nachzug, desto einfacher das Verfahren. Wer wartet bis das Kind 16 wird, macht es sich ohne Not schwerer.

16 J. Altersgrenze
§ 32 Rechtsgrundlage
75 € Visumsgebühr (ab 6 J.)

Die entscheidende Grenze

16 Jahre – davor und danach gelten verschiedene Regeln

Das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung – nicht der Einreise – ist entscheidend. Wer kurz vor dem 16. Geburtstag den Antrag stellt, kann noch unter den erleichterten Bedingungen einreisen.

< 16 ★ Erleichtert · Standardfall

Kinder unter 16 Jahren – vereinfachter Nachzug

DeutschnachweisNicht erforderlich
Elternteil in DEBeide oder allein sorgeberechtigt
LebensunterhaltEltern müssen sichern
WohnraumAusreichend · 12 qm/Person
VisumsgebührUnter 6 Jahren: 0 €
EinverständnisAnderer Elternteil nötig

Schnellster und einfachster Weg. Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend – nicht der Einreise.

≥ 16 Eingeschränkt · Besondere Voraussetzungen

Kinder ab 16 Jahren – strengere Anforderungen

DeutschnachweisIn der Regel A2 oder B1
Elternteil in DEBeide Eltern in DE bevorzugt
IntegrationPositive Prognose nötig
SchuleSchulplatz oft verlangt
BehördeErmessensentscheidung
AblehnungHöheres Risiko

Kein Automatismus mehr. Jeder Fall wird individuell bewertet. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

Sorgerecht

Wann das Einverständnis des anderen Elternteils nötig ist

Der Sorgerechtstatus ist oft der unterschätzte Stolperstein beim Kindernachzug. Wer das alleinige Sorgerecht nicht nachweisen kann, braucht die Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Ohne diese Erklärung: kein Visum für das Kind.

01 Sorgerecht

Drei Konstellationen – drei verschiedene Anforderungen

Konstellation A: Beide Elternteile ziehen nach Deutschland

Der einfachste Fall. Beide Elternteile ziehen gemeinsam oder zeitnah nach Deutschland, oder sind bereits beide dort. Das gemeinsame Sorgerecht erlaubt den Kindernachzug ohne zusätzliche Einverständniserklärungen. Kinder können zeitgleich mit einem Elternteil oder kurz danach einreisen.

Konstellation B: Ein Elternteil in Deutschland, einer im Heimatland

Hier ist eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des im Heimatland verbliebenen Elternteils erforderlich. Die Erklärung muss bestätigen, dass der andere Elternteil dem Umzug des Kindes nach Deutschland zustimmt. Sie muss in der Regel mit einer Apostille versehen und ins Deutsche übersetzt werden.

Konstellation C: Alleiniges Sorgerecht

Wer das alleinige Sorgerecht hat – durch Gerichtsurteil, Tod des anderen Elternteils oder Sorgerechtsentzug – braucht keine Einverständniserklärung. Das entsprechende Dokument muss aber nachgewiesen werden: Sorgerechtsbeschluss mit Apostille und vereidigter Übersetzung.

Sonderfall: Verstorbener Elternteil

Wenn ein Elternteil verstorben ist, gilt automatisch alleiniges Sorgerecht. Die Botschaft verlangt die Sterbeurkunde des anderen Elternteils – mit Apostille und vereidigter Übersetzung ins Deutsche.

Wenn die Einverständniserklärung des anderen Elternteils verweigert wird, bleibt als Weg ein Gerichtsverfahren im Heimatland zur Regelung des Sorgerechts. Das kann Monate dauern. Diese Situation frühzeitig erkennen und rechtliche Beratung einholen – bevor der Botschaftstermin gebucht wird.

Unterlagen

Was die Botschaft für das Kindervisum braucht

Die Unterlagen für den Kindernachzug sind umfangreicher als beim Ehegattennachzug, weil sowohl Elternschaft als auch Sorgerecht nachgewiesen werden müssen. Alle Dokumente vollständig einreichen – Nachforderungen verzögern das Verfahren erheblich.

02 Unterlagen

Vollständige Dokumentenliste für Kinder unter 16

Unterlagen des Kindes (Botschaftsantrag)

  • Ausgefülltes Visumsantragsformular – unterschrieben von einem sorgeberechtigten Elternteil
  • Reisepass des Kindes – gültig mindestens 12 Monate nach geplantem Einreisedatum; für Kleinkinder ggf. Kinderreisepass
  • Biometrisches Passfoto – aktuell, weißer Hintergrund, 35 × 45 mm; auch für Säuglinge
  • Geburtsurkunde – original und beglaubigte Übersetzung ins Deutsche; mit Apostille wenn nötig
  • Nachweis der Elternschaft – Geburtsurkunde mit Eintrag beider Eltern oder Vaterschaftsanerkennung
  • Einverständniserklärung des anderen Elternteils – notariell beglaubigt, mit Apostille und Übersetzung (wenn kein alleiniges Sorgerecht)
  • Sorgerechtsdokument – wenn alleiniges Sorgerecht, entsprechender Beschluss mit Apostille
  • Krankenversicherungsnachweis – für die Reise

Unterlagen der in Deutschland lebenden Person

  • Kopie des eigenen Aufenthaltstitels – aktuell, nicht abgelaufen
  • Aktuelle Meldebescheinigung – nicht älter als 3 Monate
  • Einkommensnachweise – letzte 3 Gehaltsnachweise; ausreichend für gesamte Familie
  • Wohnraumnachweis – Mietvertrag; mind. 12 qm/Person; für Kind eigenes Zimmer empfohlen aber nicht Pflicht
  • Nachweis der Elternschaft – Geburtsurkunde des Kindes muss in Deutschland lebenden Elternteil ausweisen

Zusätzlich für Kinder ab 16 Jahren

DokumentZweck
Deutschkenntnisse A2 oder B1Sprachzertifikat Goethe, telc oder ÖSD – belegt Integrationsfähigkeit
Schulzeugnis / BildungsnachweisBelegt bisherigen Bildungsstand und Integration in Schulsystem
Schulplatzzusage in DeutschlandManche Behörden verlangen Nachweis über geplante Einschulung
Begründung der IntegrationsprognoseWarum ist eine erfolgreiche Integration des Kindes in Deutschland zu erwarten?
Alle fremdsprachigen Dokumente brauchen eine vereidigte Übersetzung ins Deutsche. Bei Dokumenten aus Ländern, die der Haager Apostillekonvention angehören, braucht die Apostille des Heimatlandes. In anderen Ländern: Legalisierung durch die deutsche Botschaft. Rechtzeitig prüfen, was gilt.

Nach der Einreise

Was nach der Ankunft gilt – Schule, Aufenthalt, Versicherung

Mit der Einreise des Kindes beginnt eine Reihe von administrativen Schritten. Viele davon haben Fristen, die konsequent eingehalten werden müssen.

03 Nach Einreise

Erste Schritte nach Ankunft des Kindes

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Kinder müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einzug angemeldet werden – genauso wie Erwachsene. Benötigt werden: Reisepass des Kindes, Geburtsurkunde und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Nach der Anmeldung erhält auch das Kind eine Steuer-ID – die für das Kindergeld wichtig ist.

Aufenthaltserlaubnis für das Kind

Das Kindervisum ist ein Einreisevisum – die eigentliche Aufenthaltserlaubnis muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Termin frühzeitig buchen, da Wartezeiten 6–12 Wochen betragen können. Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor das Kindervisum abläuft.

Schulpflicht

In Deutschland gilt Schulpflicht ab 6 Jahren für alle Kinder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus. Das Kind muss so bald wie möglich angemeldet werden. Das zuständige Schulamt oder die Schule vor Ort beraten über Klasse und Aufnahme. Seiteneinsteigerprogramme und Willkommensklassen für neu zugezogene Kinder sind in Deutschland weit verbreitet.

Krankenversicherung

Kinder können über den in Deutschland arbeitenden Elternteil kostenlos in der GKV familienversichert werden – wenn der Elternteil GKV-Mitglied ist und das Kind kein eigenes Einkommen hat. Sofort nach der Anmeldung bei der Krankenkasse des Elternteils eintragen lassen.

Kindergeld beantragen

Für nachgezogene Kinder besteht Anspruch auf Kindergeld ab dem ersten Monat nach Einreise. Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Benötigt werden: Steuer-IDs beider Elternteile und des Kindes, Geburtsurkunde, Aufenthaltstitel. Kindergeld wird nicht rückwirkend gewährt – Antrag so früh wie möglich stellen.

Typische Fehler

Was beim Kindernachzug schiefläuft

01
Timing

Zu lange gewartet – Kind ist beim Antrag schon 16

Wer wartet, bis das Kind etwas älter ist, oder den Antrag immer wieder verschiebt, läuft Gefahr, dass das Kind beim Antrag bereits 16 Jahre alt ist. Das Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Botschaft ist entscheidend – nicht das Alter bei Einreise. Kurz vor dem 16. Geburtstag kann noch unter erleichterten Bedingungen beantragt werden.

02
Sorgerecht

Einverständnis des anderen Elternteils nicht eingeholt

Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der andere Elternteil dem Umzug zustimmen – notariell beglaubigt, mit Apostille und Übersetzung. Ohne diese Erklärung verweigert die Botschaft das Visum. Wenn der andere Elternteil die Einverständniserklärung verweigert, gibt es keinen schnellen Weg – ein Gerichtsverfahren kann nötig sein.

03
Geburtsurkunde

Geburtsurkunde ohne Apostille oder Übersetzung

Die Geburtsurkunde ist das zentrale Dokument beim Kindernachzug. Eine einfache Kopie reicht nicht – Apostille und vereidigte Übersetzung sind Pflicht. In manchen Ländern dauert die Apostille-Beantragung mehrere Wochen. Rechtzeitig starten.

04
Kindergeld

Kindergeld-Antrag zu spät gestellt

Kindergeld wird nicht rückwirkend für vergangene Monate gezahlt – nur ab dem Monat der Antragstellung. Wer 6 Monate nach Einreise des Kindes den Antrag stellt, verliert 6 × Kindergeld (derzeit 250 €/Monat). Den Antrag unmittelbar nach der Anmeldung des Kindes stellen.

05
Schulanmeldung

Schulpflicht ignoriert oder verschoben

In Deutschland gilt Schulpflicht ab 6 Jahren – auch für neu eingereiste Kinder. Wer das Kind nicht schnell genug anmeldet, riskiert ein Bußgeld und verpasst wichtige Willkommensklassen. Das zuständige Schulamt kontaktieren, sobald das Kind angemeldet ist.

Nächste Schritte

02 Partner

Ehepartner-Nachzug

04 Eltern

Eltern nachziehen lassen

B1 Nach Einreise

Integrationskurs

Zurück

Familiennachzug – Überblick

Du weißt, wie der Kindernachzug funktioniert.
Lass klären, was für das Alter deines Kindes und deinen Status gilt.

Situation einschätzen

Kostenfrei · Ohne Verpflichtung · 30–45 Minuten

Redaktionelle Transparenz

Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.