02.06.04 · Eltern nachziehen lassen

Eltern nach
Deutschland
holen.

Der Elternnachzug nach Deutschland ist der schwierigste Familiennachzugsfall – kein Automatismus, keine einfachen Bedingungen. Er gelingt fast nur, wenn die in Deutschland lebende Person eine Niederlassungserlaubnis hat und den Lebensunterhalt der gesamten Familie lückenlos nachweisen kann. Wer die Hürden nicht kennt, investiert Zeit in einen Antrag, der wenig Aussicht auf Erfolg hat.

§ 36 Rechtsgrundlage
Selten Erfolgsrate
Ermessen Behördenentscheid

Klare Einschätzung

Warum der Elternnachzug selten gelingt.

Die Rechtslage ist klar – die Hürden sind hoch. Das sollte man wissen, bevor Zeit und Geld investiert werden.

Rechtliche Grundlage § 36 Abs. 2 AufenthG erlaubt den Nachzug sonstiger Familienangehöriger nur zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte. Das ist keine Ermessensklausel zugunsten des Antragstellers – die Hürde ist sehr hoch.
Was „außergewöhnliche Härte" bedeutet Die Behörde muss feststellen, dass das Elternteil ohne den Nachzug in eine existenzielle Notlage geraten würde – und dass es im Heimatland keine anderen Möglichkeiten der Unterstützung oder Pflege gibt. Reine Sehnsucht oder Wunsch nach Nähe reicht nicht.
Minderjährige Eltern Wenn die in Deutschland lebende Person minderjährig ist, haben ihre Eltern ein erleichtertes Nachzugsrecht (§ 36 Abs. 1 AufenthG). Das gilt aber nur für minderjährige Kinder ohne anderen Elternteil in Deutschland.
Realistisches Fazit Für die meisten volljährigen Personen mit Eltern im Heimatland ist der dauerhafte Elternnachzug nicht realistisch. Langzeitvisa für Besuche oder medizinische Behandlungen sind häufig die praktikablere Alternative.

Voraussetzungen

Wann der Elternnachzug überhaupt möglich ist

Zwei Szenarien, in denen ein Elternnachzug rechtlich denkbar ist. Beide sind mit hohen Hürden verbunden. Immer zuerst rechtliche Beratung einholen – bevor Unterlagen zusammengestellt oder Botschaftstermine gebucht werden.

01 Voraussetzungen

Zwei Wege – beide mit sehr hohen Anforderungen

Szenario 1: Volljährige Person in Deutschland, Eltern brauchen Pflege

Das Gesetz erlaubt den Nachzug zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte. Das bedeutet in der Praxis: Das Elternteil ist auf Pflege oder Unterstützung angewiesen, diese Pflege kann im Heimatland nicht sichergestellt werden – weder durch das Gesundheitssystem, noch durch andere Familienangehörige, noch durch finanzielle Mittel.

Das sind Kumulativbedingungen – alle müssen gleichzeitig erfüllt sein. Wenn auch nur ein anderer Verwandter im Heimatland in der Lage wäre, die Eltern zu unterstützen, fällt die „außergewöhnliche Härte" regelmäßig weg.

Was die Behörde prüft

  • Gesundheitszustand der Eltern – ärztliche Atteste, Pflegegrad, Pflegebedarf
  • Fehlende Pflegealternativen im Heimatland – keine anderen Verwandten, kein staatliches Pflegesystem, keine finanzielle Möglichkeit für private Pflege
  • Kein anderer Weg der Unterstützung – Geldüberweisungen aus Deutschland, kurze Besuche, Pflegedienste – hat die in Deutschland lebende Person diese Optionen ausgeschöpft?
  • Stabiler Status der in Deutschland lebenden Person – Niederlassungserlaubnis bevorzugt; befristete Aufenthaltserlaubnis hat deutlich weniger Aussicht
  • Gesicherter Lebensunterhalt für die gesamte Familie – Eltern, Ehepartner, Kinder – alles muss aus eigenen Mitteln finanzierbar sein
  • Angemessener Wohnraum – ausreichend groß für alle Familienmitglieder inkl. der Eltern (12 qm/Person Faustregel)

Szenario 2: Minderjährige Person in Deutschland ohne anderen Elternteil

Wenn die in Deutschland lebende Person noch minderjährig ist und der einzige Elternteil im Heimatland ist (kein anderer Elternteil in Deutschland lebt), haben die Eltern ein erleichtertes Nachzugsrecht nach § 36 Abs. 1 AufenthG. Das ist der klarere, weniger restriktive Weg – aber er gilt nur für Minderjährige, nicht für volljährige Personen.

Kein Automatismus, keine Garantie. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt die Entscheidung eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde. Zwei vergleichbare Fälle können unterschiedlich entschieden werden. Rechtliche Beratung durch einen auf Ausländerrecht spezialisierten Anwalt ist vor einem Antrag dringend empfohlen.

Unterlagen

Was für einen Elternnachzugs-Antrag gebraucht wird

Der Elternnachzugsantrag ist umfangreicher und anspruchsvoller als Ehepartner- oder Kindernachzug, weil die außergewöhnliche Härte aktiv dokumentiert und nachgewiesen werden muss.

02 Unterlagen

Dokumentation der Härte – der Kern des Antrags

Standarddokumente (wie bei anderen Nachzugsverfahren)

  • Visumsantragsformular – ausgefüllt von den Eltern, ggf. mit Hilfe des Kindes in Deutschland
  • Reisepässe der Eltern – gültig mindestens 12 Monate
  • Biometrische Passfotos
  • Geburtsurkunden der Eltern – mit Apostille und vereidigter Übersetzung
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls verheiratet) – mit Apostille und Übersetzung
  • Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden Person – Kopie
  • Einkommensnachweise – letzte 3 Monate, Arbeitsvertrag
  • Wohnraumnachweis – mit ausreichend qm für alle

Dokumente zur Begründung der außergewöhnlichen Härte

  • Ärztliche Atteste und Gutachten – aktuell, auf Deutsch oder mit vereidigter Übersetzung; belegen Pflegebedarf und Diagnosen
  • Pflegegutachten – von einem Arzt im Heimatland; idealerweise mit Angabe der benötigten täglichen Pflegeleistungen
  • Nachweis fehlender Alternativen im Heimatland – Bescheinigungen lokaler Pflegedienste über Nichtvorhandensein oder Kosten; Nachweis über andere Verwandte und deren Unfähigkeit zur Pflege
  • Schriftliche Erklärung der anderen Geschwister (falls vorhanden) – warum sie keine Pflege übernehmen können; notariell beglaubigt
  • Nachweis, dass finanzielle Unterstützung aus Deutschland nicht ausreicht – Kostenvoranschläge für Pflegedienste im Heimatland vs. verfügbarer finanzieller Mittel
Die Anforderungen an die Dokumentation der außergewöhnlichen Härte sind nicht gesetzlich standardisiert – jede Behörde kann andere Anforderungen stellen. Vor der Zusammenstellung der Unterlagen bei der zuständigen Ausländerbehörde und ggf. einem Rechtsanwalt erfragen, welche Dokumente konkret verlangt werden.

Realistische Optionen

Was statt dem Nachzug möglich ist

Wenn der dauerhafte Elternnachzug nicht realistisch ist, gibt es andere Wege, die Eltern für längere Zeit in Deutschland zu haben – oder die Situation im Heimatland zu verbessern.

01 Kurzfristig · Besuch

Besuchsvisum – Schengen (90 Tage)

Eltern aus Nicht-EU-Ländern können mit einem Schengen-Visum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Kein Daueraufenthalt – aber für regelmäßige, längere Besuche geeignet. Visa werden bei der deutschen Botschaft beantragt.

Arbeit ist mit Besuchsvisum nicht erlaubt. Pflege als unbezahlte Tätigkeit kann akzeptiert werden.

02 Mittelfristig · Medizinisch

Visum zur medizinischen Behandlung

Wenn Eltern medizinische Behandlung benötigen, die im Heimatland nicht verfügbar ist, kann ein Visum zur medizinischen Behandlung beantragt werden – bis zu 6 Monate, verlängerbar. Voraussetzung: Nachweis der Behandlung in Deutschland, Kostenübernahme, Unterkunft.

Kein Ersatz für dauerhaften Aufenthalt. Gilt nur für die Behandlungsdauer.

03 Langfristig · Strategisch

Niederlassungserlaubnis aufbauen – dann erneut prüfen

Wer noch keine Niederlassungserlaubnis hat, sollte diesen Schritt priorisieren – danach verbessern sich die Chancen auf einen Elternnachzugsantrag erheblich. Mit gefestigtem Status, stabiles Einkommen und ausreichend Wohnraum ist ein erneuter Antrag aussichtsreicher.

Dauert mehrere Jahre – aber die einzige nachhaltige Strategie für dauerhafte Nähe.

Praktische Hinweise

Was vor einem Antrag klar sein muss

Der Elternnachzug ist eine Ausnahme, keine Regel. Wer ihn trotzdem versucht, sollte gut vorbereitet sein – und realistische Erwartungen haben.

03 Vorbereitung

Was die Erfolgswahrscheinlichkeit erhöht

Rechtsanwalt einschalten – vor dem Antrag

Ein auf Ausländerrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Chancen des konkreten Falls realistisch einschätzen und den Antrag optimal vorbereiten. Ein schlecht vorbereiteter Antrag kostet Geld, Zeit und Vertrauen der Behörde – und macht einen späteren, besseren Antrag schwieriger. Lieber einmal mehr Beratung einholen.

Niederlassungserlaubnis zuerst

Wenn die Niederlassungserlaubnis noch nicht vorliegt: erst diesen Schritt gehen. Mit einem befristeten Aufenthaltstitel ist die Genehmigung des Elternnachzugs kaum realistisch. Priorität: eigene aufenthaltsrechtliche Situation festigen.

Vollständige Dokumentation der Härte

Die Behörde wird jeden Punkt kritisch prüfen. Fehlende Dokumente, widersprüchliche Aussagen oder nicht belegte Behauptungen (z. B. „es gibt keine anderen Verwandten") werden die Ablehnung beschleunigen. Jede Behauptung muss durch ein Dokument belegt sein.

Widerspruch und Klage sind möglich

Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann innerhalb einer Frist Widerspruch eingelegt oder Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Bei begründeten Fällen mit gutem Dokumentationsstand können Widerspruch und Klage erfolgreich sein. Auch hier: rechtliche Beratung ist unerlässlich.

Wer feststellt, dass der Elternnachzug nicht realistisch ist, sollte das früh kommunizieren – sowohl mit den Eltern als auch mit sich selbst. Langfristige Besuche und eine gut organisierte finanzielle Unterstützung aus Deutschland können oft mehr Lebensqualität schaffen als ein jahrelanger, am Ende erfolgloser Nachzugsversuch.

Nächste Schritte

01 Überblick

Familiennachzug – Überblick

02 Partner

Ehepartner-Nachzug

03 Kinder

Kinder nachziehen lassen

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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.