§ 139b AO · Bundeszentralamt für Steuern
Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern automatisch vergeben – sobald du gemeldet bist. Sie kommt per Post, dauert bis zu vier Wochen und du brauchst sie vom ersten Arbeitstag an. Zuerst anmelden. Die Steuer-ID kommt von selbst.
Automatisch nach Anmeldung: Wohnungsanmeldung beim Bürgeramt → Bundeszentralamt für Steuern vergibt Steuer-ID → Brief kommt innerhalb von 2–4 Wochen an die gemeldete Adresse
Einmal und lebenslang: Die IdNr bleibt dieselbe – bei Jobwechsel, Umzug, Heirat oder Namensänderung. Sie gilt für das gesamte Leben in Deutschland.
Häufiger Fehler: Arbeit beginnen ohne Steuer-ID → Arbeitgeber versteuert nach Steuerklasse VI (höchster Satz) → deutlich weniger Nettogehalt bis zur Nachreichung
Verwechslung: Steuer-ID (IdNr) ≠ Steuernummer. Die Steuernummer wird vom Finanzamt vergeben und ändert sich bei Umzug. Arbeitgeber braucht die Steuer-ID, nicht die Steuernummer.
Grundlagen
Die Steueridentifikationsnummer (IdNr) ist eine dauerhafte, elfstellige Nummer, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem in Deutschland gemeldeten Menschen einmalig zuweist. Sie ist nicht dasselbe wie die Steuernummer, die das lokale Finanzamt für die Einkommensteuererklärung vergibt.
Die IdNr besteht aus 11 Ziffern und beginnt nie mit einer Null. Sie wird einmalig vergeben und ändert sich nicht – auch nicht bei Umzug innerhalb Deutschlands, Heirat oder Scheidung.
Du brauchst sie überall dort, wo du steuerlich in Erscheinung trittst: beim Arbeitgeber, beim Finanzamt, für Kindergeld, beim Bausparen und bei bestimmten Bankprodukten.
| Merkmal | Steuer-ID (IdNr) | Steuernummer |
|---|---|---|
| Vergeben von | Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) | Örtliches Finanzamt |
| Gültigkeit | Lebenslang, unveränderlich | Ändert sich bei Umzug (anderes Finanzamt) |
| Stellen | 11 Ziffern | 10–13 Ziffern (je nach Bundesland) |
| Wozu | Arbeitgeber, Kindergeld, Kapitalerträge | Einkommensteuererklärung (ELSTER) |
| Automatisch? | Ja – nach Wohnungsanmeldung per Post | Nein – erst nach erster Steuererklärung oder auf Anfrage |
Verwendungszwecke
Die Steuer-ID ist kein optionaler Datenpunkt. In mehreren Lebensbereichen bist du gesetzlich verpflichtet, sie anzugeben – oder es entstehen finanzielle Nachteile.
Arbeit, Konto, Kindergeld & mehr
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Steuer-ID des Arbeitnehmers an das Finanzamt zu übermitteln. Liegt sie nicht vor, muss er automatisch Steuerklasse VI anwenden – der ungünstigste Satz, der bis zu 45 % Lohnsteuer bedeuten kann.
Nach Nachreichung der Steuer-ID wird zuviel gezahlte Steuer in der Jahressteuererklärung zurückerstattet – aber das Nettogehalt ist bis dahin geringer.
Für den Freistellungsauftrag bei Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden) ist die Steuer-ID Pflicht. Ohne sie behält die Bank Abgeltungsteuer (25 % + Solidaritätszuschlag) automatisch ein.
Schritt für Schritt
Die Steuer-ID wird nur für angemeldete Personen vergeben. Ohne Wohnungsanmeldung kein Brief vom Bundeszentralamt. Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Einzug – Termin beim Einwohnermeldeamt / Bürgeramt der zuständigen Stadt.
Zuerst Wohnung suchen, dann einziehen, dann anmelden. Ohne feste Adresse kein Meldezettel – ohne Meldezettel keine Steuer-ID.Nach der Anmeldung übermittelt das Einwohnermeldeamt die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn. Das BZSt vergibt die Steuer-ID und schickt sie per einfachem Brief an die gemeldete Adresse. Dauer: 2–4 Wochen. Kein Antrag, keine Gebühr, kein Gang zur Behörde nötig.
Wer nach 4 Wochen noch keinen Brief erhalten hat, kann die Steuer-ID beim BZSt erneut anfordern – ausschließlich per Post oder über das Online-Formular auf der BZSt-Website. Eine telefonische Auskunft ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Die Steuer-ID wird dann erneut an die gemeldete Adresse zugestellt.
Der Brief wird an die gemeldete Adresse geschickt – nicht an eine Wunschadresse. Prüfe zuerst, ob die Anmeldung korrekt registriert wurde.Musst du vor Erhalt der Steuer-ID mit der Arbeit beginnen? Informiere deinen Arbeitgeber schriftlich, dass die Steuer-ID beantragt ist und sich im Postweg befindet. Viele Arbeitgeber akzeptieren dies für einige Wochen. Nach Erhalt: Steuer-ID sofort nachreichen. Zuviel abgeführte Lohnsteuer (Klasse VI) wird über die Jahressteuererklärung zurückerstattet.
Die IdNr steht auf einem schlichten Brief ohne Briefumschlagfenster-Aufmachung – er sieht oft unscheinbar aus. Nummer sofort notieren und an einem sicheren Ort aufbewahren. Bei Verlust: Neuzustellung über BZSt-Formular beantragen. Die Nummer selbst ändert sich nie.
Zeitachse nach Einreise
Von der Einreise bis zur ersten Steuererklärung – die wichtigsten Zeitpunkte.
Wohnungsanmeldung – Grundlage für alles
Ohne Anmeldung keine Steuer-ID, kein Bankkonto (in vielen Fällen), keine ABH-Unterlagen. Priorität 1 nach der Einreise. Termin beim Bürgeramt buchen.
Brief mit Steuer-ID kommt per Post
Das Bundeszentralamt schickt die IdNr automatisch. Kein Antrag nötig. Brief an die gemeldete Adresse – nicht woanders hin.
Briefkasten täglich leeren – der Brief sieht unscheinbar aus.Steuer-ID beim Arbeitgeber einreichen
Arbeitgeber trägt die IdNr in die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ein. Ohne sie: Steuerklasse VI – höchster Abzug. Sofort nachreichen, sobald der Brief da ist.
Freistellungsauftrag bei der Bank stellen
Kapitalerträge bis 1.000 € (Einzelperson) / 2.000 € (Paare) bleiben steuerfrei – wenn ein Freistellungsauftrag mit Steuer-ID hinterlegt ist. Sonst Abgeltungsteuer von 25 %.
Kindergeldantrag bei der Familienkasse
Wer kindergeldberechtigt ist: IdNr beider Elternteile und aller Kinder ist Pflichtangabe im Formular. Ohne vollständige Angaben wird der Antrag nicht bearbeitet.
Einkommensteuererklärung via ELSTER
Die Steuer-ID ist das Identifikationsmerkmal beim Finanzamt. Pflichtfeld in ELSTER und auf dem Papierformular. Für Arbeitnehmer oft lohnend – Werbungskosten, Pauschbeträge, Erstattungen möglich.
Sonderfälle
Die Steuer-ID ist lebenslang dieselbe. Wenn der Brief nicht angekommen ist oder die Nummer verloren gegangen ist, gibt es einen klaren Weg zur Wiederherstellung – ausschließlich über das Bundeszentralamt für Steuern.
Neuzustellung beantragen – kostenlos
Auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern (bzst.de) gibt es ein Online-Formular zur erneuten Zustellung. Du gibst Name, Geburtsdatum und aktuelle Adresse an. Die Steuer-ID wird dann per einfachem Brief an die gemeldete Adresse geschickt.
Brief an das Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn. Inhalt: Vollständiger Name, Geburtsdatum, aktuelle Meldeadresse, Bitte um erneute Zusendung der Steueridentifikationsnummer.
Steuerklassen
Die Steuer-ID ist das Verbindungsglied zwischen dir und dem ELStAM-System – dem elektronischen Verfahren, über das der Arbeitgeber deine Lohnsteuerklasse abruft. Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich abgezogen wird.
Steuerklasse I bis VI – was gilt wann
| Klasse | Für wen | Abzug |
|---|---|---|
| Klasse I | Ledig, geschieden, verwitwet (nach dem 1. Jahr) – Standard für die meisten Einwanderer | Mittel |
| Klasse II | Alleinerziehende mit Kind im Haushalt (Entlastungsbetrag) | Etwas niedriger als I |
| Klasse III | Verheiratete – höherverdienender Partner (kombiniert mit Klasse V) | Niedrig |
| Klasse IV | Verheiratete – beide Partner ähnliches Einkommen | Wie Klasse I |
| Klasse V | Verheiratete – geringverdienender Partner (kombiniert mit Klasse III) | Hoch |
| Klasse VI | Zweiter oder weiterer Job – oder: Steuer-ID liegt dem Arbeitgeber nicht vor | Höchster Abzug |
Für die meisten Einwanderer gilt beim ersten Job in Deutschland automatisch Steuerklasse I. Sie wird über das ELStAM-System hinterlegt, sobald die Steuer-ID beim Arbeitgeber vorliegt.
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Stand: Mai 2026. Lalmano prüft Inhalte redaktionell und orientiert sich an offiziellen Informationen, unter anderem von Auswärtigem Amt, BAMF und Make it in Germany. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.